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Frage Taxikosten

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Hallo Jens,

bleibe dabei, wenn ich eine Strecke von 70 km mit dem Taxi fahre, bezahle ich nur diese.
Schau mal auf Berechnung für Fahrkosten mit dem Funkmietwagen.

Hab seinerzeit die Kosten vom Sozialgericht erstattet bekommen.

4 Fahrten aber nur 2 wurden berechnet.

Ist gar nicht so schwer das zu googeln.

Gruß

Snooker
 
Hallo Snooker,

ein Taxi und ein Funkmietwagen sind verschiedene Sachen.

Du kannst hier nicht Obst und Gemüse vergleichen. Hab mal gegoogelt, hier das Ergebnis aus dem Link ( http://www.taxi-blog.de/wordpress/technisches/74/mietwagen-vs-taxi/ ):

Schonmal ein Taxi bestellt und es kam ein Wagen ohne Taxischild? Ohne Taxameter mit Preisanzeige, stattdessen wurden die gefahrenen Kilometer angezeigt?

Tja, bei buchstabengetreuer Auslegung der entsprechenden Gesetze ist das nicht in Ordnung. Wer bei seiner Bestellung ein “Taxi” verlangt, muß auch ein solches bekommen. Aber eigentlich ist es für den Kunden auch ziemlich egal. In der Regel kostet die Fahrt ungefähr dasselbe, der Fahrer hat meist die gleichen Prüfungen und Untersuchungen hinter sich (Einziger Unterschied: bei Städten unter 50.000 Einwohnern darf man Mietwagen auch ohne Ortskundeprüfung fahren).

Und was unterscheidet jetzt einen Funkmietwagen vom Taxi?
Taxen dürfen auf der Straße Fahrgäste aufnehmen, Mietwagen nur auf Bestellung.

Ohne Auftrag fahren Taxen an Taxistände, Mietwagen zurück zum Firmenstandort.

Taxen haben feste, gleiche Tarife im gesamten Kreis, Mietwagenpreise bestimmt der Unternehmer selbst. Meist orientieren sich die Preise im Mieter aber am Taxitarif. Es gibt allerdings auch Mietwagenunternehmen, die mehr oder weniger aggressiv über den Preis versuchen, Taxi-Kunden abzuwerben.

Taxen zeigen laufend den Fahrpreis an, Mieter nur die gefahrenen Kilometer. Erst wenn das Fahrziel erreicht ist, kann auf Tastendruck am “Wegstreckenzähler” der Fahrpreis angezeigt werden (wenn diese Funktion im WSZ eingebaut ist). Oft wird auch mit Tabellen ermittelt, welcher Preis zu nehmen ist.

Taxen müssen ein Dachschild tragen, Mieter dürfen es nicht (auch nicht mit anderen Beschriftungen wie “Mietwagen” oder “Firma XY”).

Taxen sind (von ersten Pilotprojekten in einigen Kreisen ausgenommen) immer in Hellelfenbein, Mietwagen können in beliebigen Farben lackiert/foliert sein.

Taxiunternehmer führen 7% Umsatzsteuer ans Finanzamt ab (wenn die Fahrt kürzer ist als 50 km), Mietwagen werden mit den vollen 19% besteuert.

Ich glaub auch nicht, dass der Mann in der Taxizentrale mir die falsche Auskunft gegeben hat, da mir nur bestätigt wurde, was mir der Taxifahrer erklärt hatte.

Gruß Jens
 
Die beiden Taxi- und Mietwagengenossenschaften P. und F., in denen die Mehrheit der Taxiunternehmer organisiert ist, begrüßen die Tariferhöhung. Auf Grund der gestiegenen Kosten für Lohn und Gehälter, Versicherungen sowie für die Unterhaltung der Fahrzeuge wird diese Maßnahme für nötig gehalten. Eine Taxifahrt im Tarif 1 von A nach B kostet künftig ab 1,40 €/Kilometer. Hinzu kommt der Grundpreis ab 2,50 €. Für Wartezeiten, auch, wenn sie verkehrsbedingt sind, werden 18 €/Stunde berechnet.
Rundfahrten innerhalb der Gemeinde, in der das Taxiunternehmen ihren Sitz hat, sind nur halb so teuer, für den gefahrenen Kilometer werden hier 0,70 € berechnet.
 
Hallo Zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten. Mit meiner Frage wollte ich einmal die Meinungen lesen, wie ihr das Angebot versteht, da die entsprechende Behörde immer wieder behauptet (hatte) das Angebot beziehe sich auf beide am Wochenende anfallende Fahrten.

Der Hintergrund der Sache ist folgender:

Hier geht es um Fahrtkosten für ein behindertes Kind.

Der Leistungsträger hatte zwar die Kosten der stationären Einrichtung übernommen, hat sich aber vehement geweigert die anfallenden Taxikosten zu übernehmen, sondern war der Ansicht, dass die Eltern das Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln begleiten könnten, auch wenn der Zeitaufwand für die Begleitung 24 Std. pro Wochenende (für das Kind jeweils ca. die Hälfte also 6 Stunden) beträgt. Die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wären auch für die Begleitperson übernommen worden.

Die Eltern hielten diesen Zeitumfang für nicht zumutbar und ließen das Kind zunächst auf eigene Kosten mit dem Taxi befördern.

Die Sache endete in einem Rechtsstreit. Der Leistungsträger holte während des Verfahrens mehrere Angebote von verschiedenen Taxiunternehmen ein, unter anderem auch das hier in Rede stehende Angebot von 325,- Euro.

In dem Verfahren behauptete die Behörde sodann mehrfach dieses Angebot in Höhe von 325,- Euro wäre für beide an Wochenende anfallende Fahrten. Die Angebote wurden jedoch den Eltern und ihrem Prozessbevollmächtigten nicht vorgelegt.

Damit wollte die Behörde dem Gericht glaubhaft machen, dass die Eltern ein deutliches teureres Taxiunternehmen ausgewählt hätten.

Der Richter am VG scheint das Angebot entweder nicht geprüft zu haben und hat die Aussagen ungeprüft übernommen oder ................

Der Antrag wurde vom Gericht abgewiesen. Folge: 1. Instanz verloren.

Bevor gegen diese Entscheidung des VG Beschwerde beim OVG erhoben wurden hatten die Eltern im Rahmen der Akteneinsicht die Angebote angefordert.

Die Eltern hatten gleich erkannt, dass es sich bei besagtem Angebot lediglich um eine Fahrtstrecke handeln kann.

Deshalb haben sie sowohl fernmündlich, als auch noch einmal schriftlich bei dem Unternehmen nachgefragt. Sowohl mündlich als auch schriftlich hatte das Unternehmen bestätigt, dass es sich hierbei nur um eine Fahrt handeln würde.

Dieses Schreiben des Unternehmers wurde als Anlage mit der Beschwerde dem OVG (Oberverwaltungsgericht) übermittelt.

Dennoch behauptet die Behörde noch immer, es handele sich bei dem Angebot um beide Fahrten. Sie hätten telefonisch bei dem Unternehmer nachgefragt und dieser hätte das Angebot für beide Fahrten bestätigt. Die Familie hätte Einfluss auf den Taxiunternehmer genommen!


Das OVG ist hierauf allerdings nicht weiter eingegangen und hatte die Behörde -vorläufig- (bis zur Entscheidung eines evt. Hauptsacheverfahren) verpflichtet die Taxikosten für das Kind zu übernehmen.

Da die Behörde die Entscheidung des Gerichts nicht akzeptieren wird, wird es wohl ein Hauptsacheverfahren geben.

Bis zu einem endgültigen Urteil, notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht (Dauer ca. 6 Jahre) wird das Kind aber weiter mit dem Taxi gefahren.

Das vollständige Verfahren wird von dem Prozessbevollmächtigten des Kindes auf der Homepage veröffentlicht. Dort wird das ganz Verfahren dann nachzulesen sein. Den Link stelle ich dann gerne hier ein.


Viele liebe Grüsse

Petra
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zusammen , hallo Petra

WOW kann ich nur sagen, immer die gleiche masche der Behörden, alles nur angl. Tel. eingeholt mit den vorsatz des Betruges , gleiches Spiel geht bei der DRVB und BG ab. da findeste auch nur Telefonnachfragen, und das nicht ohne Grund. Da agieren die Juristen im Hintergrund, jedem Bürger ist klar holt er ein Angebot ein ist genau der Inhalt des Angebots klar . nur bei den Behörden wird mit dieser Betrugsmethode gearbeitet, und die Gerichte folgen dem noch.

Nur versteh ich im vorliegenden Fall den Prozessbevollmächtigten der Klägerin nicht, deshal eine 6 für den Versager und wo studierte der Eigentlich und was.

vg natascha
 
Hallo oohpss,

das ergibt sich aus dem Sachvortrag, bei entsprechendem Vorbringen im Klageantrag mit Beweisfragen und Beweisen und Zeugen normalweise im vorliegenden Fall kein Problem.

Ein eventuell erfolgter Transport mit dem Rotkreuzwagen wäre mind. 4 x teuerer, also habe die Klägerin sogar zur Kostenminimierung beigetragen indem Sie mit dem Taxi fuhr , und der Zeitaufwand wie Reisezeit auch fürs Kind stellt eine unbilligende härte da . Notfalls Attest vorlegen.usw.

Im einzelnen gibsts dazu Grundsatzurteile, mit der Einschränkung das sich Kassenleistungen geändert haben, welche vorher zu prüfen UND ZU BEANTRAGEN sind.
Ansonsten müßte man die ganze Verfahrensakte einsehen um sich schlüssiges ein Bild machen zu können , nur aus gesagtem vorliegenden
entsprang mein Beitrag.
Aber in 6 Jahren wissen wir alle mehr. siehe oben. immerhin muß der Leistungsträger zunächst zahlen und somit ist es für die Klägerin zunächst pos.

Ich hoffe ich habe deine Anfrage

was hast Du gelesen, damit Du zu dieser Beurteilung kommst?
Wo siehst Du die Mängel?


einigermaßen nachvollziehbar machen können.

Nur am rande vermerkt es sollte vielmehr vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt werden , wenn die deutschen Gerichte das Recht falsch anwenden, was ja mittlerweile vorkommt.
Davor gehts nach Karlruhe die wollen auch beschäftigt werden, diese tragen übrigens so bunte Robben wie sie im Karneval oder schlechten Draculafilmen zu sehen sind,und unterscheiden sich dadurch auch von den schwarzen .

Und immer einen Blick auf Urteile werfen , das ist äusserst hilfreich bevor man loslegt.


lg natascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal eine ganz "bl... Frage" so nebenher, waren die Kosten für dieses Gerichtsverfahren nicht viel höher als um den eigentlichen Streitwert zuletzt?
Wenn man davon ausgeht das allein die Lohnkosten Richter - Gerichtsmitarbeiter nicht unbedingt bei 7,50 Euro liegen!

„Es gibt kein Recht, nur ein Urteil!“


Wenn man das Urteil der Richter vom BSG (im Auto sitzen bleiben nach einem Unfall..) dazu nimmt kann man sich in etwa vorstellen wo es hingeht!

Gruss Joachim
 
Hallo Joachim,
im vorliegenden und vielen anderen Fällen mit Behinderten geht es nicht um Krümmelbrocken, sonderrn diese Betroffenen haben ohnehin mit erheblichen Einschränkungen zu leben.

Soweit die Rechtslage dies zu gewährleisten hatt, ist dem zu folgen.

Allerdings richtig ist wie du darstellst als Beispiel ,sollte der Nachbarin die Farbe deines String Tangas nicht gefallen , ist das Urteil zum guten Geschmack und zum Streitwert sicherlich in keinem Verhältnis zu den Gerichtskosten und Urteil.

vg natascha
 
Hallo Jens,

sorry, das ist kein Ergebnis, ich lass es dabei bewenden dass ich nur eine Strecke bezahle--es ging um nichts anderes.

Taxi und Funkmietwagen kann man sehr wohl miteinander vergleichen, beides sind Autos und für beides muß man bezahlen.
Wenn Du willst können wir noch die Bahn dazunehmen, auch diese kann man in den Vergleich mit einbeziehen.

Auf eine Analyse ob man diesen Vergleich machen kann lass ich mich gerne ein.

Der andere Text hat für mich keine Aussagekraft--bezogen auf die Fragestellung.

Gruß

Snooker
 
Hallo Natascha,

meine Frage ging in die Richtung das man sagt OK wir benutzen einmal unseren Verstand und wenn das Gerichtsverfahren sehr viel teurer ist als das Ergebnis dann sollte man doch sehr schnell zu einem Spruch kommen (meinetwegen Vergleich oder wie man will falls es den da gibt).
So das die Behinderte ohne größere Probleme ihr Geld bekommt!

Wenn nun hier fast alle auf die richtige Lösung gekommen sind muss es doch möglich sein das da eine Schreibkraft da dies genau so schnell auf den Punkt kommt!
Mir ging es um die Steuern die da echt verschwendet werden in doch für Normalsterbliche einfachen Fall und um Behinderte die man nicht unbedingt auf langen Gerichtswegen fertig machen muss!
Bei Herrn Zumwinkel ging es ja auch sehr schnell.....obwohl es da um etwas anderes ging (Steuerhinterziehung).

Gruss Joachim
 
Hallo Natascha,

Nur versteh ich im vorliegenden Fall den Prozessbevollmächtigten der Klägerin nicht, deshal eine 6 für den Versager und wo studierte der Eigentlich und was.

Der Prozessbevollmächtigte des Kindes hat schon gut gearbeitet. Die Mutter ebenso, indem sie eigene Schriftsätze verfasst hat und diese durch den Rechtsanwalt an das Gericht weitergeleitet wurden :)

Der Leistungsträger ist auch nicht die Krankenkasse sondern der Regionalverband.

Die Leistung erfolgt nach § 35a SGB VIII. Die Fahrtkosten sind Annexleistungen.

Hallo Joachim,

Mal eine ganz "bl... Frage" so nebenher, waren die Kosten für dieses Gerichtsverfahren nicht viel höher als um den eigentlichen Streitwert zuletzt?
Wenn man davon ausgeht das allein die Lohnkosten Richter - Gerichtsmitarbeiter nicht unbedingt bei 7,50 Euro liegen!

das kam man wohl sagen!

Zumal der Regionalverband trotz bestehender Rechtsabteilung bereits im Widerspruchsverfahren einen exteren Anwalt aus einem anderen Bundesland eingschaltet hatte.

Da nunmehr die Kosten des Verfahrens von der Behörde zu tragen sind (gem. Entscheidung des Gerichts) fallen jetzt Kosten für zwei Rechtsanwälte an (Rechtsanwalt der Behörde und Rechtsanwalt fürs Kind)

Hinzu kommt noch, dass eine stationäre Unterbringung zuzügl. Fahrtkosten gar nicht erforderlich gewesen wäre, wenn der Regionalverband seinen Aufgaben gesetzeskonform nachgekommen wäre. Dann hätten nämlich ambulante Maßnahmen ausgereicht, die deutlich günstiger gewesen wären.

Ist also doppelte und dreifache Steuerverschwendung.

Nunja, da muss sich nun demnächst der Landesrechnungshof damit befassen.

Viele Grüsse

Petra
 
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