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Frage Taxikosten

Status
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Hallo Petra naja die 6 gab ich für den misserablen Prozessverlauf.

Dein Hinweis
Die Leistung erfolgt nach § 35a SGB VIII. Die Fahrtkosten sind Annexleistungen.

liegt ja der Rechtstatbestand zugrunde, nur die verkack.. Sache mit den Taxikosten will ich nicht verstehen, und bitte um Richterlichen Hinweis und Aufklärung. grins

vg natascha
 
... Ich hoffe ich habe deine Anfrage ... einigermaßen nachvollziehbar machen können.
Hallo Natascha,
nee, nicht wirklich.
Wesentlich erscheint mir doch, dass
Die Angebote wurden jedoch den Eltern und ihrem Prozessbevollmächtigten nicht vorgelegt.
Damit wollte die Behörde dem Gericht glaubhaft machen, dass die Eltern ein deutliches teureres Taxiunternehmen ausgewählt hätten.
Der Richter am VG scheint das Angebot entweder nicht geprüft zu haben und hat die Aussagen ungeprüft übernommen oder ................
Nachfolgend hat der Prozessbevollmächtigte gemacht was er machen konnte. Nach meinem Eindruck (aufgrund der Darstellung von Petra) lag es nicht am Prozeßbevollmächtigten (der Klägerin), sondern am Richter.

Aber eigenartig erscheint der Streit über die Angaben im Angebot schon, da der Leistungsträger "sich aber vehement geweigert [hat] die anfallenden Taxikosten zu übernehmen".
Insofern müsste ja zunächst entschieden werden, dass der Leistungsträger die Kosten zu übernehmen hat. Denn nur unter der Voraussetzung ergibt der Streit um die Kosten Sinn. Und dann wäre die Richtigkeit der Angaben der Parteien zu überprüfen. Das hat hat der Richter offensichtlich versäumt und sich (bequemlichkeitshalber?) die Darstellung einer Partei zu eigen gemacht.
Da ist aber (für mich) kein Versäumnis des Prozessbevollmächtigten der Klägerin zu erkennen.

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,

das hast Du richtig erkannt.

Der Richter am VG hätte im ersten Schritt prüfen müssen, ob die Fahrtkosten per Taxi übernommen werden müssen.

Aufgrund der Gegebenheiten und der ständigen Rechtssprechnung des Bundesverwaltungsgericht hätte das Gericht dieses bejahen müssen.

Erst im zweiten Schritt hätte das VG entscheiden müssen, ob den Eltern bzw. dem Kind gem § 5 SGB VIII (Wunsch- und Wahlrecht) die Auswahl eines Taxiunternhemen zusteht.

Viele Grüsse

Petra
 
Ich schließe dieses Thema nun da die letzten Beiträge nichts mehr mit der eigentlichen Frage zu tun haben. Solltet ihr die neu entstandenen Fragen in einem extra Thema diskutieren wollen, so eröffnet bitte eins und ich oder Petra verschieben dann die betreffenden Beiträge dorthin.
Viele Grüße!

Micha
 
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