Grüß Euch alle hier!
Mark 321 habe ich schon anderweitig informiert. Aber es gibt ja viele, die nicht recht wissen: Wie stellt man es denn an-? Für alle unsere Leser also jetzt am Beispiel von Mark321, wie man den Boden für Erfolg beim Schadensersatz legt:
01
Für die Beschreibung Deiner Einschränkungen in Deiner Fähigkeit, Haushaltsarbeit zu verrichten, ist es sinnvoll, ungefähr alle 2 Monate Aufzeichnungen zu machen.
(a)
Du bildest dabei Kategorien der Haushaltsarbeit:
- Putzen und aufräumen
- Einkaufen und Entsorgung
- Küchenarbeit
- Wäschepflege
- Arbeit für Kinder
- Haustiere
- Gartenarbeit
- Wartung und Reparaturen
- Organisation und Verwaltung.
(b)
Zu jeder dieser Kategorien beschreibst Du kurz, was nicht mehr geht oder nicht mehr zumutbar geht und wieso das so ist: Woran scheitert das? Dem Richter muss man das ja später mal klar machen.
(c)
.... Und dass alle 2 Monate. Damit man die Entwicklung sieht.
(d)
Beschreibe dabei auch Versuche, wie Du unternommen hast, um wieder eine bestimmte Tätigkeit im Haushalt zu tun, und was dabei herausgekommen ist.
02
Warum der Aufwand-?
In ärztlichen Berichten stehen oft Diagnosen. Nur ganz selten steht dort, „wie schlimm es ist“. Das führt zu Unsicherheit. Unsicherheit schadet Dir.
Beispiel: Ein Mensch hat eine Arthrose im rechten Kniegelenk. Der Arzt schreibt die Diagnose: "Gonarthrose". Das kann bedeuten, dass das Knie in der letzten Stunde eine 6-stündige Bergtour zwickt. Das kann aber auch bedeuten, dass sich der Mann überlegen muss, ob er die 300 m zum Bäcker (heute soll es frische Semmeln geben) zu Fuß geht und mit dem Auto fahren muss. Das macht er wohl einen Unterschied zu unserem Bergfreund! Aber beide Fälle verstecken sich unter der Bezeichnung „Gonarthrose“.
03
Diese Aufzeichnungen kannst Du nicht nur brauchen, wenn Du Haushaltsführungsschäden geltend machst, sondern auch bei anderen Begutachtungen.
04
Es ist gut, wenn Du zusätzlich auch Aufzeichnungen zu einem ganz benachbarten Kapitel machst, und zwar in gleicher Weise. Nämlich dann, wenn Du Hilfe brauchst, um überhaupt zu Hause leben zu können. (= Assistenzschaden).
(a)
Denn nur Babys udn Kleinkinder werden angezogen: Ein 4-jähriges Kind kann das selbst. Nur Du jetzt mal wegen des Unfalles nicht.
(b)
Und einen 7-jährigen badet man nicht: Da lernt er bitte schon schwimmen (und reiten, wenn es nach mir geht).
(c)
Die Hilfe geht hinunter bis zu: "Kannst Du mir mal bitte die Zeitung aus dem Breifkasten holen?"
(a)
Zunächst einmal kann ja von „Haushaltsarbeit" gar keine Rede sein, wenn man frisch verletzt ist.
(b)
im Gegenteil. Nicht nur der eigene Beitrag an der Haushaltsarbeit fällt aus. Die anderen im Haushalt mussten wir vermutlich helfen, dass Du überhaupt im Haushalt leben kannst. Vielleicht zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Anziehen, für unfallbedingte Fahrten zu Ärzten und Therapeuten.....
05
Seine Aufzeichnungen sollten Einzelheiten enthalten.
(a)
Nicht: "Ich brauche viel Hilfe, wenn ich mich waschen will, weil ich das nicht kann."
(Da fragt nämlich jeder: Wie viel Hilfe brauchst Du, was kannst Du beim Waschen nicht tun?)
(b)
Sondern (frei erfundenes Beispiel): "Ich kann mich unter die Dusche stellen. Ich kann aber nicht den Rücken waschen, weil ich mich mit den linken Arm festhalten muss (Schwindel), der rechte Arm ist zu verletzt, dass sich die obere Körperhälfte nicht erreiche. Ich kann nicht die Haare waschen. Wenn ich es versuche, muss ich die Augen zu machen. Dann wird mir so schwindlig, dass es gefährlich wird. Zum Abtrocknen muss ich mich festhalten, sonst falle ich um. Wenn ich mich vorbeugen, um auch die Beine und Füße abzutrocknen, wird mir so schwindlig, dass ich zu stürzen drohe."
06
"Wer schreibt, der bleibt!"
07
Noch Fragen? Richtet der gewitzte Zeitgenossen an dieses Forum unter diesem Kapitel.
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