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fiktive Abrechnung häuslicher Krankenpflege

Mark321

Mitglied
Registriert seit
3 Okt. 2021
Beiträge
66
Hallo liebe Foren-Mitglieder,

-nach meinem unverschuldeten Wegeunfall habe ich erst vom Krankenhaus, dann von der BG und dann vom D-Arzt eine "Verordnung häuslicher Krankenpflege" bekommen.
Dort sind angekreuzt: Unterstützungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung.

-Krankenhaus und BG sagten mir, dass ich nur gewerbliche Hilfe damit in Anspruch nehmen kann. Ich habe es aber nicht genutzt, sondern mir von Freunden helfen lassen.

-ich fragte meinen Rechtsanwalt ob wir eine fiktive Abrechnung damit vornehmen können.
Er sagte, dass ist schwierig. Es würde nur gehen, wenn ich genau aufschreibe, was und von wem etwas gemacht wurde. Ich müsste auch begründen, warum ich die Arbeiten nicht selbst erledigt habe. (Mein rechter Arm war in einer Supro Shoulder und ich durfte ihn nicht höher als 60 Grad heben)

-ist das das richtig? Ich hatte hier einmal etwas anderes gelesen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.


LG
Mark
 
Grüß Dich, Mark!

01
Meine Antwort bezieht sich auf die gegnerische Auto-Haftpflichtversicherung. Bei der BG herrschen andere Regeln.

02
Selbstverständlich geht das. Ich kenne eine ganze Batterie von Urteilen, zum Beispiel:

BGH VersR 89/188
BGH VersR 99/1157
OLG Köln VerR 88/61
OLG Düsseldorf NJW-RR 03/90

Auch in der Fachliteratur ist das besprochen. Zum Beispiel bei dem hervorragenden Luckey, "Der Personenschaden". Luckey ist Richter am OLG Köln.


03
Du bekommst dann das, was eine professionelle Pflegekraft netto bekommen hätte. Das ist die fiktive Abrechnung, sie funktioniert im Prinzip ganz ähnlich wie die fiktive Abrechnung beim Haushaltsführungsschaden.

04
Beim Stundensatz beachte bitte:

(a) bei der Pflege gibt es einen speziellen Pflege-Mindestlohn.

(b) auch die Zeiten, in denen eine Pflegekraft - in Deinem Fall: jemand aus der Familie- in Rufbereitschaft sein musste, aber nicht ständig arbeiten musste, gibt eine Vergütung.

(c) Bei der Berechnung ist auch wichtig, nicht zu vergessen: Du brauchtest vermutlich auch Hilfe am Wochenende, an Sonntagen und an Feiertagen. Möglicherweise auch in der Nacht. Da darf man aber die Zuschläge für Sonntagsarbeit, Nachtarbeit und ähnliches nicht vergessen.

Den (mühsamen) Berechnungsweg ist einmal das Landgericht Bamberg gegangen im Urteil 2 O 183/98; das Urteil war so aufgebaut, dass es auch für die Zukunft Quartal für Quartal zu Zahlungen führte. Was sich aber herausstellte, dass inzwischen die Löhne wesentlich höher sind, konnte mithilfe eines Abänderungsurteils eine Lohnanpassung bewirkt werden (Abänderungsurteil des Landgerichts Bamberg 23 O 4180/19). Als Schutzgrundlage für die Höhe der Löhne hat das Landgericht Bamberg die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, und zwar die für die Pflegekräfte verwendet.

05
Ich stimme Deinem Rechtsanwalt zu in dem Punkt, dass Du regelmäßig Aufzeichnungen machen musst. Du musst Tagebuch führen.

Dieses Tagebuch schreibst Du bitte Tag für Tag hinein, welche Hilfe Du gebraucht hast.

Halte auch Zeiten fest, wie lange das gebraucht hat, denn das ist von Patient zu Patient deutlich unterschiedlich.

Je detaillierter Du das machst, desto besser ist das. Vergiss auch nicht festzuhalten, welche Autofahrten es für Dich zu Therapeuten und Ärzten gegeben hat, und wer sie durchgeführt hat.

06
Oben kam das Wort „Haushaltsführungsschaden“ vor. Wie bist Du mit diesem Posten umgegangen?


ISLÄNDER

ISLÄNDER
 
Grüß Euch alle hier!

Mark 321 habe ich schon anderweitig informiert. Aber es gibt ja viele, die nicht recht wissen: Wie stellt man es denn an-? Für alle unsere Leser also jetzt am Beispiel von Mark321, wie man den Boden für Erfolg beim Schadensersatz legt:



01
Für die Beschreibung Deiner Einschränkungen in Deiner Fähigkeit, Haushaltsarbeit zu verrichten, ist es sinnvoll, ungefähr alle 2 Monate Aufzeichnungen zu machen.

(a)
Du bildest dabei Kategorien der Haushaltsarbeit:

- Putzen und aufräumen
- Einkaufen und Entsorgung
- Küchenarbeit
- Wäschepflege
- Arbeit für Kinder
- Haustiere
- Gartenarbeit
- Wartung und Reparaturen
- Organisation und Verwaltung.

(b)
Zu jeder dieser Kategorien beschreibst Du kurz, was nicht mehr geht oder nicht mehr zumutbar geht und wieso das so ist: Woran scheitert das? Dem Richter muss man das ja später mal klar machen.

(c)
.... Und dass alle 2 Monate. Damit man die Entwicklung sieht.

(d)
Beschreibe dabei auch Versuche, wie Du unternommen hast, um wieder eine bestimmte Tätigkeit im Haushalt zu tun, und was dabei herausgekommen ist.


02
Warum der Aufwand-?

In ärztlichen Berichten stehen oft Diagnosen. Nur ganz selten steht dort, „wie schlimm es ist“. Das führt zu Unsicherheit. Unsicherheit schadet Dir.

Beispiel: Ein Mensch hat eine Arthrose im rechten Kniegelenk. Der Arzt schreibt die Diagnose: "Gonarthrose". Das kann bedeuten, dass das Knie in der letzten Stunde eine 6-stündige Bergtour zwickt. Das kann aber auch bedeuten, dass sich der Mann überlegen muss, ob er die 300 m zum Bäcker (heute soll es frische Semmeln geben) zu Fuß geht und mit dem Auto fahren muss. Das macht er wohl einen Unterschied zu unserem Bergfreund! Aber beide Fälle verstecken sich unter der Bezeichnung „Gonarthrose“.

03
Diese Aufzeichnungen kannst Du nicht nur brauchen, wenn Du Haushaltsführungsschäden geltend machst, sondern auch bei anderen Begutachtungen.

04
Es ist gut, wenn Du zusätzlich auch Aufzeichnungen zu einem ganz benachbarten Kapitel machst, und zwar in gleicher Weise. Nämlich dann, wenn Du Hilfe brauchst, um überhaupt zu Hause leben zu können. (= Assistenzschaden).

(a)
Denn nur Babys udn Kleinkinder werden angezogen: Ein 4-jähriges Kind kann das selbst. Nur Du jetzt mal wegen des Unfalles nicht.

(b)
Und einen 7-jährigen badet man nicht: Da lernt er bitte schon schwimmen (und reiten, wenn es nach mir geht).

(c)
Die Hilfe geht hinunter bis zu: "Kannst Du mir mal bitte die Zeitung aus dem Breifkasten holen?"

(a)
Zunächst einmal kann ja von „Haushaltsarbeit" gar keine Rede sein, wenn man frisch verletzt ist.

(b)
im Gegenteil. Nicht nur der eigene Beitrag an der Haushaltsarbeit fällt aus. Die anderen im Haushalt mussten wir vermutlich helfen, dass Du überhaupt im Haushalt leben kannst. Vielleicht zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Anziehen, für unfallbedingte Fahrten zu Ärzten und Therapeuten.....

05
Seine Aufzeichnungen sollten Einzelheiten enthalten.

(a)
Nicht: "Ich brauche viel Hilfe, wenn ich mich waschen will, weil ich das nicht kann."
(Da fragt nämlich jeder: Wie viel Hilfe brauchst Du, was kannst Du beim Waschen nicht tun?)

(b)
Sondern (frei erfundenes Beispiel): "Ich kann mich unter die Dusche stellen. Ich kann aber nicht den Rücken waschen, weil ich mich mit den linken Arm festhalten muss (Schwindel), der rechte Arm ist zu verletzt, dass sich die obere Körperhälfte nicht erreiche. Ich kann nicht die Haare waschen. Wenn ich es versuche, muss ich die Augen zu machen. Dann wird mir so schwindlig, dass es gefährlich wird. Zum Abtrocknen muss ich mich festhalten, sonst falle ich um. Wenn ich mich vorbeugen, um auch die Beine und Füße abzutrocknen, wird mir so schwindlig, dass ich zu stürzen drohe."

06
"Wer schreibt, der bleibt!"

07
Noch Fragen? Richtet der gewitzte Zeitgenossen an dieses Forum unter diesem Kapitel.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

vielen Dank für deine ausführlichen Antworten.


LG
Mark
 
Hallo Isländer,

was meinst du in deiner ersten Antwort unter Punkt 06 (Wie gehst du mit Haushaltsführungsschaden um) damit?


LG
Mark
 
Grüß DIch, Mark!

Oh...das schaut ja beinahe danach aus, als sei Dir der Haushaltsführungsschaden unbekannt! Ich erkläre Dir es mal ganz grob - zur EInführung:

01
Vermutlich hast Du in dem Haushalt vor dem Unfall allerhand getan. Ich phantasiere mal vor mich hin:

Bierkästen geschleppt. Auto gewaschen. Rasen gemäht, Hecke geschnitten. Den tropfenden Wasserhahn repariert. Am Wochenende Frühstück gemacht (inkl. frischer Semmeln vom Bäcker) für die ganze Familie. Tapeziert. In die Elternsprechstunde der Kids gegangen. Sohn das Fußballspielen beigebracht, mit zum Verein gegangen. Mit der Tochter losgezogen (sie war aus ihren Reithosen gewachsen), Fahrradplatten repariert, Kopfrechnen geübt mit beiden. Und, und, und. Mancher der Männer kocht ja auch leidenschaftlich gerne.....

02
Und das alles fällt jetzt flach. Oder wird von Deiner Frau gemacht, Opa springt ein, aber der Rest? Na ja....das bleibt halt liegen, denn: "Wildwuchs im Garten ist Bio!".

03
Jetzt bekommst Du das, was eine Ersatzkraft netto bekommen hätte, wenn sie nur da gewesen wäre und geholfen hätte. Das nennt der BGH "Abrechnung auf fiktiver Basis", ist also völlig legal. Denn Deine Frau ist nicht die 0,00-Euro-Kraft für die Versicherung.

04
So. Das war mal das ganz grobe Grundgerüst, weil ich vermute: Das kennst Du ncoh gar nicht.

Was ist mit diesem Schadensersatzposten bis jetzt geschehen? Ist das geltend gemacht? Was macht die Versicherung damit?

Das habe ich mit dieser Frage gemeint.

(Spannung steigt. Was wird Mark321 woh antworten?)

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

ich will euch mal alle entspannen:)

Nein, Haushaltsführungsschaden kannte ich nicht.
Mir war nur die häusliche Krankenpflege, bzw. hauswirtschaftliche Versorgung ein Begriff.

Mein Anwalt hat ja noch nicht einmal den ersten Brief an die HPV gesendet, obwohl er es mir schon zweimal zugesagt hatte.
Nun gut, mein Problem.

Muss ich den Hauhaltsführungsschaden auch einzeln auflisten, wie die hauswirtschaftliche
Versorgung?

Voller Spannung erwarte ich deine Antwort:)


LG
Mark
 
Grüß Dich, Mark321!

Dann wollen wir was tun, bevor es da einen Überspannunsgschaden gibt:

01
Für die Beschreibung Deiner Einschränkungen in Deiner Fähigkeit, Haushaltsarbeit zu verrichten, ist es sinnvoll, ungefähr alle 2 Monate Aufzeichnungen zu machen.

(a)
Du bildest dabei Kategorien der Haushaltsarbeit:

- Putzen und aufräumen
- Einkaufen und Entsorgung
- Küchenarbeit
- Wäschepflege
- Arbeit für Kinder
- Hund, Katz' und Pferd
- Gartenarbeit
- Wartung und Reparaturen
- Organisation und Verwaltung.

(b)
Zu jeder dieser Kategorien beschreibst Du kurz, was nicht mehr geht oder nicht mehr zumutbar geht und wieso das so ist: Woran scheitert das?

(c)
.... Und das bitte alle 2 Monate.

(d)
Beschreibe dabei auch Versuche, wie Du unternommen hast, um wieder eine bestimmte Tätigkeit im Haushalt zu tun, und was dabei herausgekommen ist.


02
Warum der Aufwand-?

In ärztlichen Berichten stehen oft Diagnosen. Nur ganz selten steht dort, „wie schlimm es ist“. Das führt zu Unsicherheit. Unsicherheit schadet Dir.

Beispiel: Ein Mensch hat eine Arthrose im rechten Kniegelenk. Der Arzt schreibt die Diagnose: "Gonarthrose". Das kann bedeuten, dass das Knie in der letzten Stunde eine 6-stündige Bergtour weh tut. Das kann aber auch bedeuten, dass sich der Mann überlegen muss, ob er die 300 m zum Bäcker (heute soll es frische Semmeln geben) zu Fuß geht und mit dem Auto fahren muss. Das macht er wohl einen Unterschied zu unserem Bergfreund! Aber beide Fälle verstecken sich unter der Bezeichnung „Gonarthrose“.

03
Diese Aufzeichnungen kannst Du nicht nur brauchen, wenn Du Haushaltsführungsschäden geltend machst, sondern auch bei anderen Begutachtungen.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

super, ich danke dir.

Gehört aber aufräumen und putzen nicht zur hauswirtschaftlichen Versorgung oder ist das egal?


LG
Mark
 
Hallo Mark,

aufräumen, putzen, einkaufen, kochen, Gartenarbeit, Schnee räumen etc. gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung.

Auch gewissen "Kleinreparaturen" welcher jeder Mensch ohne eine Fachfirma gehört dazu: Glühbirnen wechseln, Batterien in Brandmeldern welchseln, Syphons abschrauben und Verstopfungen lösen, Heizkörper entlüften, Rasenmäher säubern (Blätter), Gehweg fegen, in Mietobjekten Treppenhaus putzen und gemeinsame Kellerräume, Einkaufen, Post aus dem Briefkasten holen, Pakete zum Versand bringen, Arztfahrten und Physiotherapie, Fahrten zum Elternabend, Fahrten zur Gesundheitsvorsorge (Zahnarzt etc. - auch wenn nicht unfallbedingt) - aber durch den Unfall ist man z. B. Eingeschränkt und benötigt Fahrdienst und Hilfe.

Oder Wäsche waschen -> wer hängt die Wäsche auf? Wer bügelt diese? Wer räumt diese in die Schränke?

Essen zubereiten: Kartoffeln schälen, Gemüse putzen, in den Topf, Umrühren? Wie denn, wenn man UA-Gehstützen hat? Somit sind 2 Hände belegt. Also benötigst Du noch mal 2 freie Hände für die Arbeiten......

Oder Staubsaugen? Zwei Hände mit UA-Gehstützen gebunden, äh, welcher dritte Arm führt den Staubsauger?

Alles, was Du aufgrund Deiner Verletzungen nicht selber machen kannst.

Simples Beispiel: wie mit 2 UA-Gestützen den Geschirrspüer ausräumen oder gar die Töpfe und Pfannen "händisch" aufwaschen! Schweben?

Viele Grüße

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kasandra,

ich danke dir für die umfangreiche Antwort.


LG
Mark
 
Grüß Dich, Mark321!

01
Ich bin ja nun schon ein klein wenig länger im Forum unterwegs (noch nicht mal 1700 Beiträge erst), daher kenne ich Kassandra schon länger. Die Erfahrung zeigt: Was Kassandra schreibt, das hat Hand und Fuß. So auch hier, ich stimme ihr also wieder mal zu. Vielen Dank, Kassandra!

02
Die Leistungen, die die BG im Rahmen hauswirtschaftliche Versorgung bietet, muss man sich beim Haushaltsführungsschaden anrechnen lassen. Sonst würde man ja doppelt kassieren.
Wer übernehmen bei Dir die Tätigkeit hauswirtschaftliche Versorgung? Ein Pflegedienst womöglich? Für welchen Zeitraum sie bewilligt worden?

03
Wenn die BG häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung einstellt, heißt das noch lange nicht, und zwar: noch ganz lange nicht, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht für weiteres aufkommen muss. Der folgende Satz ist falsch: „Ja, wenn die Berufsgenossenschaft/Krankenkasse nicht zahlen muss, müssen wir auch nicht zahlen!“ – Das hört man zwar immer wieder. Aber es deswegen falsch, weil:

(a)
Ob die BG mit hauswirtschaftliche Versorgung Hilfe leistet, richtet sich nach § 32 SGB VII.

(b)
Dieser Maßstab gilt nicht für die gegnerische Kraft-Haftpflichtversicherung, da gelten andere Regeln.
Dieser Maßstab

So kommt es, dass zum Beispiel Berufsgenossenschaften nur so lange eintrittspflichtig sind, solange mit der häuslichen Versorgung Krankenhausversorgung überflüssig gemacht wird. „Krankenhaus“: das ist die Akutversorgung. Wenn daraus ein Dauerzustand wird (was ich Dir nicht wünsche, gute Besserung!), dann ist Krankenhausbehandlung einfach nicht mehr indiziert. Dann kann schon sein, dass die BG sparsam schaut.

03
Tipp: Bitte mache Aufzeichnungen darüber, wie viel Stunden diese hauswirtschaftliche Versorgung ausmacht. Es gibt auch Möglichkeiten, dass die entsprechenden Pflegenachweise angefordert werden – dann hat man eine weitere schriftliche Quelle darüber, was los gewesen ist. Du hast ein ein Recht auf Akteneinsicht und sogar eines auf Kopien. Die Kosten zwar auch wieder etwas Geld, aber das muss die gegnerische Krafthaftpflichtversicherung zahlen.

ISLÄNDER
 
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