• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Feststellung der Benzoljahre bei BK 1318 und Anerkennung als Berufskrankheit

Eitschdee

Nutzer
Registriert seit
7 Jan. 2015
Beiträge
2
Ort
Wildberg im Schwarzwald
Hallo Zusammen,
habe durch aktive Internetrecherche dieses Forum entdeckt und hoffe, dass ich mich mit meinem Fall einbringen kann, zu meinem aber auch zum Nutzen weiterer betroffener Personen.
Im Juni 2013 wurde bei mir Mantelzell-Lymphom diagnostiziert. Im Dezember 2013 stellte mein behandelnder Arzt bei der BG Bau einen Antrag auf Verdacht einer Berufskrankheit. Bin von Beruf Maler und Stuckateur, geb. 1960 und habe von 1977 bis 1989 intensive Maler- und Lackierarbeiten mit benzolhaltigen Verdünnern ausgeführt.
Im März 2014 nahm ein Berufskrankheitenermittler der BG meine Arbeitsplatzsituation, zur Berechnung der Benzoljahre, auf. Viele Informationen wurden bei dieser Befragung nicht schriftlich fixiert, da ich zu dieser Zeit noch in Behandlung in einer Klinik war und der Ermittler mich nicht übermässig belasten wollte und auch meinte, aufgrund seiner Berufserfahrung, dass ich durch die hohe Belastung den zu errreichenden Wert zur Anerkenntnis einer BK, wohl erreichen würde.
Die BG wollte daraufhin zuerst auch noch eine externe Begutachtung durch ihren eigenen Sachverständigen (z. Bsp. Prof. Triebig/Heidelberg) durchführen. Diesen habe ich abgelehnt. Habe verschiedene Institute recherchiert und der BG diese vorgeschlagen. Dann hieß es plötzlich von Seiten der BG, eine weitere Begutachtung sei nicht mehr nötig und es würde aufgrund der hohen Belastung intern im Hause entschieden, da der Ermittler 63 ppm-Jahre errechnete.
Im Juni 2014 bekam ich von der BG sogar schriftlich (nachdem diese Rücksprache mit ihrem beratenden Arzt genommen hatte) mitgeteilt, dass die Berufskrankheit dem Grunde nach als anerkannt gelte. Alle Unterlagen zur Berechnung für meinen Anspruch auf Verletztengeld, sowie die BK-Rente, wurden von der BG angefordert und von mir zugesandt.
Im September 2014 wurde ich, ( lediglich zur Ermittlung des MdE-Wert schriftlich von der BG) zu Prof. Nowak nach München, einbestellt. Hier wurde ich dann von der ermittelnden Ärztin plötzlich damit konfrontiert, dass sie von der BG beauftragt wäre, ein Zusammenhangsgutachen zu erstellen, ob eine Berufskrankheit vorliege. Ich teilte ihr daraufhin mit, dass hier ein Irrtum vorliegen müsse, dies mit der BG so nicht besprochen sei bzw. meine Krankheit bereits schriftlich als anerkannt gilt und nur der MdE-Wert noch ermittelt werden müsse. Davon wusste sie angeblich nichts und es sei auch dieses Schreiben (merkwürdigerweise) nicht in meiner Akte.
Ich lehnte die Erstellung dieses Gutachtens daher ab, worauf sie mich nur allgemein und kurz untersuchte. Diese Ärztin gab der BG (wie ich später aus einer Aktennotiz meiner Krankenakte entnahm) anschliessend den Hinweis, dass die errechneten 63 ppm-Jahre nochmals zu überprüfen seien. Damit begann meine Odysee.
Im Oktober 2014 teilte mir meine Sachbearbeiterin bei der BG telefonisch mit, dass der Ermittler nochmals habe neu berechnen müssen. Sie meinte was von einem Ergebnis mit 17 ppm-Jahren, ich solle mir aber keine Gedanken machen, der Wert reiche trotzdem aus. (Eine solche Berechnung bzw. dies Ergebnis habe ich bis heute nie erhalten).
Offiziell wurde dann von der Abteilung Prävention mit Standartprogramm eine ganz neue Berechnung durch eine andere Ermittlerin vorgenommen und das Ergebnis waren dann plötzlich nur noch 6 ppm-Jahre. (Wie ich mittlerweile erfahren habe, stellen ca. 8-10 ppm-Jahre die Hürde für die Anerkenntnis meiner Erkrankung dar).
Anschliessed habe ich, aufgrund eines Tipps, den zuständigen Gewerbearzt beim LGA Stuttgart, kontaktiert und erfuhr von ihm das mein Fall dort nach einem Jahr! von der BG noch gar nicht gemeldet wurde.
Am 09.12.14 kam ein Schreiben der BG, dass sie meinen Antrag ablehen werden. Zwischenzeitlich habe ich meine komplette Akte angefordert und auch einen Anwalt hinzugezogen.
Interessanterweise gibt es bei der Berechnung der 6 ppm-Jahre gar keine schriftlichen Ermittlungen, wie die Ermittlerin das genau berechnet hat.
Auch interessant ist ein Mail des Gewerbearztes an die BG, worin er meinte es sei merkwürdig, bezüglich den beiden extrem unterschiedlichen Berechnungen, von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen "weggerechnet" zu durchschnittlichen, sprich für die BG günstigeren Werten.
Nach telefonischem Kontakt hat die BG mir zunächst mündlich daraufhin angeboten, doch meine Akte "auf Null" zu setzen,(das Anerkenntnisschreiben wäre dann natürlich ebenfalls nichtig) und dafür nochmals eine neue Berechnung durchzuführen. Mein Anwalt hat das natürlich abgelehnt und entsprechend geschrieben. Jetzt möchte die BG plötzlich meinen Antrag nicht mehr einfach ablehnen. Sie bietet auch ohne Löschung meiner Akte an, nochmals eine neue Befragung und Berechnung durchzuführen. Dies soll dann von der Clearingstelle Benzol des DGUV,
Dr. Pflaumenbaum geprüft werden. Bin jetzt natürlich sehr verunsichert und traue der BG auch überhaupt nicht mehr. Ich würde gerne selber unabhängig mal, eine Individualberechnung machen lassen. Könnte mir jemand einen guten, nicht von der BG "gekauften" SV nennen, der in der Lage ist meinen Fall zu beurteilen bzw. zu berechnen.
Vielen Dank für Eure Beiträge und Tipps.
Eure Eitschdee
 
Hallo! Die Beschreibung deines Leidensweges klingt abenteuerlich. Leider ist das aber kein Sonderfall. Eine Entscheidung der BG ist ja noch nicht gefallen. Lass doch die Berechnung durch die DGUV machen. Die haben einen Ruf zu verlieren. Sie machen sicherlich kein Gefälligkeitsgutachten. Und danach kannst du immer noch entscheiden, wie es weiter geht. 63 ppm-Jahre sind aber auch etwas viel Holz. Meines Wissens war Benzol nicht so lange und häufig in Produkten, wie man meinen könnten. Ich würde dir raten, warte das Ergebnis der Neuberechnung ab. Dann kannst du mit deinem Anwalt und auch hier entscheiden, wie es weiter geht. Ich wünsche dir einen langen Atem und viel Glück.
 
Hallo
Ich habe genau das gleiche Problem wie Eitschdee. Bei mir kommt man auf 14.1ppm Benzol Jahre. Allerdings habe ich gelesen dad die IKK Eitschdee positiv geholfen und sein Antrag anerkannt wurde. Wuerde mich sehr freuen mehr zu hoeren. Ich bin an multiple myelom erkrankt und seit 1968 bis 2004 als Maler Lackierer und Stukkateur war ich staendig nit Benzol in Verbindung.
Vielen Dank
 
Hallo. Mit den von dir genannten Werten liegen die Mindestvoraussetzungen der Arbeitstechnik vor. Mehr als positiv können die Voraussetzungen nicht sein. Was möchtest du denn noch wissen?
 
Mein Antrag ist abgelehnt worden aber ein anderes Mitglied hat gegen die Bau BG gewonnen. Ich hab gehoert ich muss mindestens 16.5 Benzol Jahre nachweisen. Wie kann ich denn die Expositions zeiten beweisen?
 
Wie lautet denn die Begründung der Ablehnung? 16,5 Ist kein festgeschriebener Wert. Daher wäre dieser Ablehnungsgrund nichtig. Nachweisen können Sie es nur, indem Sie genau schildern wann Sie mit welchen Stoffen Kontakt hatten. Ich gehe davon aus, dass Sie mindestens telefonisch befragt wurden. Aber wie bereits gesagt, der von Ihnen genannte Wert reicht grundsätzlich aus. Daher wäre der Ablehnunsgrund wichtig.
 
Die Berechnung der Benzol-Jahre erfolgt durch die Ermittlung der dermalen und der inhalativen Exposition. Beides geht nicht ganz einfach.
Die erforderliche Höhe der Jahre wegen der Anerkennung der arbeitstechnischen Voraussetzungen hängt von der Erkrankung ab. Mindestens sind 8 oder auch 16 Jahre erforderlich. Hier muss Prävention und med. Gutachter zusammenarbeiten.
Gruß
 
Ich habe ein 12 Seiten langes Gutachten. Aber
Stellungnahme des Obergewerbemedizinalrates Dr. Rack vom 09.12.2017
Wird festgestellt das die arbeitstechnischen Voraussetzungen fuer die Anerkennung einer Berufskrankheit 1318 der geltenden BK verordnung nicht gegeben sind.
Meine email
Dietmar1954@yahoo.com
Ich hab alles auf meinem lap top fuer mehr Auflistungen der Gutachterin
 
Uch bin auf 14.1ppm aber ich komm auf sicherlich noch mehr Jahre. Als 14 jahriger habe ich in meiner Lehre mit Reinigungsbenzin und Tuecher grosse Flaechen wie Fenster und Tuerrahmen monatelang gereinigt als auch saemtliche Arbeitsgeraete gereinigt. Spaeter habe ich im Akkord Unterirdische Tanks gespritzt das war in den 70ern auf fem NASA Gelaende in Koeln. Danach hatte ich Halluzinationen Uebelkeit und Kopfschmerzen.
Spaeter habe ich auch Waermedaemmung mit Styrol und Kleber ausgefuehrt.
 
Also laut Begründung BK 1318 ist eine Belastung von 8-10 Jahren ausreichend ! Oder habe ich da etwas falsch gelesen ?
 
Hallo,
ich war heute Gast bei einem Verfahren bzgl. Anerkennung einer Berufskrankheit bzgl. Haut /Reinigungsmittel - Kfz-Mechaniker. Das Verfahren wurde von der Richterin abgewiesen.

Von Anerkenntnis von Jahren war überhaupt keine Rede. Sondern vom Schweregrad und dem Zwang der Aufgabe der Tätigkeit.

Aufgegeben hatte der Kläger seine Arbeit ungefähr 1992. War dann arbeitslos, bekam dann über die DRV eine berufliche Reha.

Er leidet auch heute noch unter dieser Hautkrankheit. Das nahm die Richterin als Anlass, zu behaupten, das genau dies das Zeichen für das Nicht-vorliegen einer Berufskrankheit sei. Obwohl er Arztberichte vorlegte, die aussagen, dass diese Krankheit sich chronifiziert hat und damit unumkehrbar sei.

Der jetzige Arzt / Gutachter, einer mir gut bekannten Klinik, lehnte pflichtbewußt einen kausalen Zusammenhang ab.

Ich hab keine Ahnung davon. Aber Ihr! Könnt Ihr mir sagen, ob sich eine Berufung lohnt.

Der Kläger hatte bereits 2003/2004 eine Klage laufen, die er ebenfalls aus diesen Gründen verlor.

Da er jetzt neue Befunde hat, die eine Chronifizierung aufzeigen, wagte er einen neuen Versuch nach §44 SGB X.

Kann jemand etwas dazu sagen.

Der Anwalt meinte, ob sie in Berufung gehen, hinge von der Begründung der Richterin ab.

Habe zwei Verhandlungen erlebt. Bei beiden war die Suche der R. nach Abweisungsgründen auffällig.

R. = jung - dynamisch .........

LG Christiane
 
Hallo Christiane,

In Deinem Beitrag schreibst Du von einer Hautkrankheit. Bist du hier im richtigen Forum? Die BK 1318 beinhaltet :
Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol.

Beispiele: Leukämie / Blutkrebs durch Benzol - oder ist die Hauerkrankung eine Folgeerkrankung?

Mit freundlichen Grüßen
 
Top