Eitschdee
Nutzer
Hallo Zusammen,
habe durch aktive Internetrecherche dieses Forum entdeckt und hoffe, dass ich mich mit meinem Fall einbringen kann, zu meinem aber auch zum Nutzen weiterer betroffener Personen.
Im Juni 2013 wurde bei mir Mantelzell-Lymphom diagnostiziert. Im Dezember 2013 stellte mein behandelnder Arzt bei der BG Bau einen Antrag auf Verdacht einer Berufskrankheit. Bin von Beruf Maler und Stuckateur, geb. 1960 und habe von 1977 bis 1989 intensive Maler- und Lackierarbeiten mit benzolhaltigen Verdünnern ausgeführt.
Im März 2014 nahm ein Berufskrankheitenermittler der BG meine Arbeitsplatzsituation, zur Berechnung der Benzoljahre, auf. Viele Informationen wurden bei dieser Befragung nicht schriftlich fixiert, da ich zu dieser Zeit noch in Behandlung in einer Klinik war und der Ermittler mich nicht übermässig belasten wollte und auch meinte, aufgrund seiner Berufserfahrung, dass ich durch die hohe Belastung den zu errreichenden Wert zur Anerkenntnis einer BK, wohl erreichen würde.
Die BG wollte daraufhin zuerst auch noch eine externe Begutachtung durch ihren eigenen Sachverständigen (z. Bsp. Prof. Triebig/Heidelberg) durchführen. Diesen habe ich abgelehnt. Habe verschiedene Institute recherchiert und der BG diese vorgeschlagen. Dann hieß es plötzlich von Seiten der BG, eine weitere Begutachtung sei nicht mehr nötig und es würde aufgrund der hohen Belastung intern im Hause entschieden, da der Ermittler 63 ppm-Jahre errechnete.
Im Juni 2014 bekam ich von der BG sogar schriftlich (nachdem diese Rücksprache mit ihrem beratenden Arzt genommen hatte) mitgeteilt, dass die Berufskrankheit dem Grunde nach als anerkannt gelte. Alle Unterlagen zur Berechnung für meinen Anspruch auf Verletztengeld, sowie die BK-Rente, wurden von der BG angefordert und von mir zugesandt.
Im September 2014 wurde ich, ( lediglich zur Ermittlung des MdE-Wert schriftlich von der BG) zu Prof. Nowak nach München, einbestellt. Hier wurde ich dann von der ermittelnden Ärztin plötzlich damit konfrontiert, dass sie von der BG beauftragt wäre, ein Zusammenhangsgutachen zu erstellen, ob eine Berufskrankheit vorliege. Ich teilte ihr daraufhin mit, dass hier ein Irrtum vorliegen müsse, dies mit der BG so nicht besprochen sei bzw. meine Krankheit bereits schriftlich als anerkannt gilt und nur der MdE-Wert noch ermittelt werden müsse. Davon wusste sie angeblich nichts und es sei auch dieses Schreiben (merkwürdigerweise) nicht in meiner Akte.
Ich lehnte die Erstellung dieses Gutachtens daher ab, worauf sie mich nur allgemein und kurz untersuchte. Diese Ärztin gab der BG (wie ich später aus einer Aktennotiz meiner Krankenakte entnahm) anschliessend den Hinweis, dass die errechneten 63 ppm-Jahre nochmals zu überprüfen seien. Damit begann meine Odysee.
Im Oktober 2014 teilte mir meine Sachbearbeiterin bei der BG telefonisch mit, dass der Ermittler nochmals habe neu berechnen müssen. Sie meinte was von einem Ergebnis mit 17 ppm-Jahren, ich solle mir aber keine Gedanken machen, der Wert reiche trotzdem aus. (Eine solche Berechnung bzw. dies Ergebnis habe ich bis heute nie erhalten).
Offiziell wurde dann von der Abteilung Prävention mit Standartprogramm eine ganz neue Berechnung durch eine andere Ermittlerin vorgenommen und das Ergebnis waren dann plötzlich nur noch 6 ppm-Jahre. (Wie ich mittlerweile erfahren habe, stellen ca. 8-10 ppm-Jahre die Hürde für die Anerkenntnis meiner Erkrankung dar).
Anschliessed habe ich, aufgrund eines Tipps, den zuständigen Gewerbearzt beim LGA Stuttgart, kontaktiert und erfuhr von ihm das mein Fall dort nach einem Jahr! von der BG noch gar nicht gemeldet wurde.
Am 09.12.14 kam ein Schreiben der BG, dass sie meinen Antrag ablehen werden. Zwischenzeitlich habe ich meine komplette Akte angefordert und auch einen Anwalt hinzugezogen.
Interessanterweise gibt es bei der Berechnung der 6 ppm-Jahre gar keine schriftlichen Ermittlungen, wie die Ermittlerin das genau berechnet hat.
Auch interessant ist ein Mail des Gewerbearztes an die BG, worin er meinte es sei merkwürdig, bezüglich den beiden extrem unterschiedlichen Berechnungen, von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen "weggerechnet" zu durchschnittlichen, sprich für die BG günstigeren Werten.
Nach telefonischem Kontakt hat die BG mir zunächst mündlich daraufhin angeboten, doch meine Akte "auf Null" zu setzen,(das Anerkenntnisschreiben wäre dann natürlich ebenfalls nichtig) und dafür nochmals eine neue Berechnung durchzuführen. Mein Anwalt hat das natürlich abgelehnt und entsprechend geschrieben. Jetzt möchte die BG plötzlich meinen Antrag nicht mehr einfach ablehnen. Sie bietet auch ohne Löschung meiner Akte an, nochmals eine neue Befragung und Berechnung durchzuführen. Dies soll dann von der Clearingstelle Benzol des DGUV,
Dr. Pflaumenbaum geprüft werden. Bin jetzt natürlich sehr verunsichert und traue der BG auch überhaupt nicht mehr. Ich würde gerne selber unabhängig mal, eine Individualberechnung machen lassen. Könnte mir jemand einen guten, nicht von der BG "gekauften" SV nennen, der in der Lage ist meinen Fall zu beurteilen bzw. zu berechnen.
Vielen Dank für Eure Beiträge und Tipps.
Eure Eitschdee
habe durch aktive Internetrecherche dieses Forum entdeckt und hoffe, dass ich mich mit meinem Fall einbringen kann, zu meinem aber auch zum Nutzen weiterer betroffener Personen.
Im Juni 2013 wurde bei mir Mantelzell-Lymphom diagnostiziert. Im Dezember 2013 stellte mein behandelnder Arzt bei der BG Bau einen Antrag auf Verdacht einer Berufskrankheit. Bin von Beruf Maler und Stuckateur, geb. 1960 und habe von 1977 bis 1989 intensive Maler- und Lackierarbeiten mit benzolhaltigen Verdünnern ausgeführt.
Im März 2014 nahm ein Berufskrankheitenermittler der BG meine Arbeitsplatzsituation, zur Berechnung der Benzoljahre, auf. Viele Informationen wurden bei dieser Befragung nicht schriftlich fixiert, da ich zu dieser Zeit noch in Behandlung in einer Klinik war und der Ermittler mich nicht übermässig belasten wollte und auch meinte, aufgrund seiner Berufserfahrung, dass ich durch die hohe Belastung den zu errreichenden Wert zur Anerkenntnis einer BK, wohl erreichen würde.
Die BG wollte daraufhin zuerst auch noch eine externe Begutachtung durch ihren eigenen Sachverständigen (z. Bsp. Prof. Triebig/Heidelberg) durchführen. Diesen habe ich abgelehnt. Habe verschiedene Institute recherchiert und der BG diese vorgeschlagen. Dann hieß es plötzlich von Seiten der BG, eine weitere Begutachtung sei nicht mehr nötig und es würde aufgrund der hohen Belastung intern im Hause entschieden, da der Ermittler 63 ppm-Jahre errechnete.
Im Juni 2014 bekam ich von der BG sogar schriftlich (nachdem diese Rücksprache mit ihrem beratenden Arzt genommen hatte) mitgeteilt, dass die Berufskrankheit dem Grunde nach als anerkannt gelte. Alle Unterlagen zur Berechnung für meinen Anspruch auf Verletztengeld, sowie die BK-Rente, wurden von der BG angefordert und von mir zugesandt.
Im September 2014 wurde ich, ( lediglich zur Ermittlung des MdE-Wert schriftlich von der BG) zu Prof. Nowak nach München, einbestellt. Hier wurde ich dann von der ermittelnden Ärztin plötzlich damit konfrontiert, dass sie von der BG beauftragt wäre, ein Zusammenhangsgutachen zu erstellen, ob eine Berufskrankheit vorliege. Ich teilte ihr daraufhin mit, dass hier ein Irrtum vorliegen müsse, dies mit der BG so nicht besprochen sei bzw. meine Krankheit bereits schriftlich als anerkannt gilt und nur der MdE-Wert noch ermittelt werden müsse. Davon wusste sie angeblich nichts und es sei auch dieses Schreiben (merkwürdigerweise) nicht in meiner Akte.
Ich lehnte die Erstellung dieses Gutachtens daher ab, worauf sie mich nur allgemein und kurz untersuchte. Diese Ärztin gab der BG (wie ich später aus einer Aktennotiz meiner Krankenakte entnahm) anschliessend den Hinweis, dass die errechneten 63 ppm-Jahre nochmals zu überprüfen seien. Damit begann meine Odysee.
Im Oktober 2014 teilte mir meine Sachbearbeiterin bei der BG telefonisch mit, dass der Ermittler nochmals habe neu berechnen müssen. Sie meinte was von einem Ergebnis mit 17 ppm-Jahren, ich solle mir aber keine Gedanken machen, der Wert reiche trotzdem aus. (Eine solche Berechnung bzw. dies Ergebnis habe ich bis heute nie erhalten).
Offiziell wurde dann von der Abteilung Prävention mit Standartprogramm eine ganz neue Berechnung durch eine andere Ermittlerin vorgenommen und das Ergebnis waren dann plötzlich nur noch 6 ppm-Jahre. (Wie ich mittlerweile erfahren habe, stellen ca. 8-10 ppm-Jahre die Hürde für die Anerkenntnis meiner Erkrankung dar).
Anschliessed habe ich, aufgrund eines Tipps, den zuständigen Gewerbearzt beim LGA Stuttgart, kontaktiert und erfuhr von ihm das mein Fall dort nach einem Jahr! von der BG noch gar nicht gemeldet wurde.
Am 09.12.14 kam ein Schreiben der BG, dass sie meinen Antrag ablehen werden. Zwischenzeitlich habe ich meine komplette Akte angefordert und auch einen Anwalt hinzugezogen.
Interessanterweise gibt es bei der Berechnung der 6 ppm-Jahre gar keine schriftlichen Ermittlungen, wie die Ermittlerin das genau berechnet hat.
Auch interessant ist ein Mail des Gewerbearztes an die BG, worin er meinte es sei merkwürdig, bezüglich den beiden extrem unterschiedlichen Berechnungen, von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen "weggerechnet" zu durchschnittlichen, sprich für die BG günstigeren Werten.
Nach telefonischem Kontakt hat die BG mir zunächst mündlich daraufhin angeboten, doch meine Akte "auf Null" zu setzen,(das Anerkenntnisschreiben wäre dann natürlich ebenfalls nichtig) und dafür nochmals eine neue Berechnung durchzuführen. Mein Anwalt hat das natürlich abgelehnt und entsprechend geschrieben. Jetzt möchte die BG plötzlich meinen Antrag nicht mehr einfach ablehnen. Sie bietet auch ohne Löschung meiner Akte an, nochmals eine neue Befragung und Berechnung durchzuführen. Dies soll dann von der Clearingstelle Benzol des DGUV,
Dr. Pflaumenbaum geprüft werden. Bin jetzt natürlich sehr verunsichert und traue der BG auch überhaupt nicht mehr. Ich würde gerne selber unabhängig mal, eine Individualberechnung machen lassen. Könnte mir jemand einen guten, nicht von der BG "gekauften" SV nennen, der in der Lage ist meinen Fall zu beurteilen bzw. zu berechnen.
Vielen Dank für Eure Beiträge und Tipps.
Eure Eitschdee