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Erwerbsminderungsrente Urteil BSG

Hallo alle zusammen,

kann hier vielleicht jemand anhand von Erfahrungswerten abschätzen, wie lange es voraussichtlich dauern wird, bis dieser Rechtsstreit endgültig vom Bundessozialgericht entschieden sein wird?

In welcher Art und Weise läuft jetzt eigentlich die juristische Verfahrensweise ab, bis ein Urteil gefällt wird, das dann für alle anwendbar ist und nicht mehr nur als Einzelfallentscheidung gilt?

Meistens werden ja die Widersprüche gegen die Kürzung des Zugangsfaktors einvernehmlich zwischen der Rentenversicherung und dem Rentenempfänger ruhend gestellt, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt. Ich weiß aber eben leider nicht, in welcher Art und Weise diese "endgültige Entscheidung" eigentlich getroffen wird...

Kann mir da bitte jemand weiterhelfen? - Vielen Dank... :)

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard,

es ist besonders in diesem Fall etwas schwierig, was da läuft. Es gibt ja bereits ein Urteil des höchsten zuständigen Gerichts in der Bundesrepublik. Dieses sagt: Die Reduzierung der Erwerbsminderungsrente ist ungesetzlich.
Dann kommt die DRV und sagt, einvernehmlich mit der Politik, das Urteil kann nicht rechtens sein und verlangt ein neues Urteils genau dieses Gerichtes. Man erklärt dann einfach, dass jetzt ein Musterverfahren geführt werden muß (wahrscheinlich wurde im anderen Verfahren alles nur nicht richtig gesehen, nach Meinung der DRV und das Urteil kostet ja auch einiges). Das Ergebnis soll dann das allein gültige sein. Ich bin leider nicht in der Situatuation, würde aber jeden unterstützen, der, bei einem jetzt negativen Urteil, vor den Europäischen Gerichtshof zieht. Was sich hier abspielt, erinnert mich an den Skandal bei den Berufsgenossenschaften um die Anerkennung von Berufskrankheiten und in der Medizin an den Contagan-Skandal. Aber in Zeiten leerer Kassen läßt man sich eben was einfallen.

Man wird also den Ausgang der jetzigen "Musterklage" abwarten müssen und dann hoffen, dass damit noch nicht alles beendet ist.

Gruß von der Seenixe
 
Erwerbsminderiungsrente und BSG Urteil

Hallo,

verweise auf

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=17988#post17988


Schreiben der Deutschen RV Schwaben


Sehr geehrter Herr ……


Ihre Ausführungen vom 2.07.07 haben wir zur Kenntnis genommen.

Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, folgen die Rentenversicherungsträger der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16.05.2006 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht.

Dieser Argumentation der Rentenversicherungsträger haben sich bereits verschiedene Sozialgerichte der ersten Instanz (z.B. SG Augsburg und SG Aachen) angeschlossen.

In dem vom SG Aachen unter dem Az.: S 8 R 96/06 entschiedenen Fall gegen die DRV Rheinland wurde nach Mitteilung des SG Aachen vom 10.05.2007 durch Beschluss vom 30.03.2007 gemäß zugelassener Sprungrevision der Fall dem BSG zur Entscheidung vorgelegt. Dort ist das Verfahren unter dem Az.: B 5 R32/07 R anhängig.

Im Hinblick auf diese anhängigen Musterstreitverfahren gehen sämtliche Sozialgerichte dazu über, den Bevollmächtigten und den Beklagten eine Einverständniserklärung zum Ruhen des Verfahrens anheimzustellen.

Bei dieser Konstellation erscheint derzeit die Erteilung eines Widerspruchsbescheides nicht angebracht, weil im gerichtlichen Verfahren in den unteren Instanzen eine Entscheidung nicht zu erwarten ist bzw. eine für den Versicherten positive Entscheidung selbstverständlich durch die DRV Schwaben mit Rechtsmittel angefochten würde. Außerdem wird die Versicherungsgemeinschaft dann unnötig durch die zu zahlenden Pauschalgebühren belastet.

Bei einem Ruhen des Verfahrens im Widerspruchsverfahren kämen wir selbstverständlich nach Vorliegen weiterer Rechtssprechung unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.

Wir erlauben uns deshalb nochmals die Anfrage, ob Sie sich nicht doch mit einem ruhen des Widerspruchsverfahrens einverstanden erklären könnten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtmittelbeamter Hr. D.


Am besten gefällt mir der markierte Absatz, positive Entscheidungen für den Erwerbminderungsrentner werden SELBSTVERSTÄNDLICH nicht akzeptiert. Vor allen wird die Versicherungsgemeinschaft durch die unnötigen Musterprozesse belastet, da es schon ein höchst richterliches Urteil gibt.
 
anhängige Rechtsfragen beim BSG

Hallo zusammen,

beim Bundessozialgericht ist beim 5a. Senat derzeit die folgende Rechtsfrage anhängig:

B 5a/5 R 32/07 R ; Vorinstanz: SG Aachen, S 8 R 96/06

Unterliegen Erwerbsminderungsrentner, die bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Rentenabschlägen nur, wenn sie die Rente über das 60. Lebensjahr hinaus beziehen?

Ich habe aufgrund einer Anfrage heute vom Vorsitzenden des 5a. Senats die Antwort bekommen, dass mit einer Entscheidung voraussichtlich nicht vor Jahresende gerechnet werden kann.

Für alle die, die es interessiert bzw. betroffen sind... ;)

Viele Grüße, Bernhard​
 
Hallo Bernhard_L,


ja genau darauf warten doch auch die RV Schwaben, ist sozusagen ein Musterprozess.

Schweinerei, mehr will ich zu den Sozialschmarotzern der RV nicht sagen.
 
Hallo Seenixe,

da muß ich dir widersprechen! Verfahren vor den SG sind kostenfrei!

LG
Daexx
 
Hallo Daexx,

ich verstehe nicht, worauf sich Deine Aussage bezieht. Natürlich sind Verfahren vor dem SG kostenfrei - noch, muß man dazu sagen- aber darum ging es doch garnicht. Wenn Du vor dem BSG und den EUGH antreten willst, dann benötigst Du schon einen Rechtsbeistand, der auch sein Thema versteht.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe!

Ich bin hier anderer Auffassung.
In deiner von Daexx bemängelten Auskunft ging es darum, dass ein Urteil Geld kostet.

Es ging darum, wenn die Rentenversicherung verurteilt wird,
Erwerbsunfähigen, die vor dem 60igsten Lebensjahr eine Rente bezogen,auch eine ungeminderte Altersrente bekommen.

Dadurch kostet ein Urteil vor dem SG der Rentenversicherung viel Geld. Das Urteil vor dem SG ist also nie kostenlos. Einer bezahlt immer. Auch das betrogene Unfallopfer.

Deshalb bin ich dagegen, dass in diesem Forum, Teile eines Satzes aus dem Zusammenhang eines Beitrags gerissen und in einen anderen Zusammenhang gebracht und verfälscht werden.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
 
Dazu die Miteilung! Der seinerzeit vorsitzende richter der hier das urteil im namen des volkes ausprach wurde von seinem posten wegbefördert und nimmt nun eine art verwaltungsaufgabe inne, dank bfa und politik.

darüber wurde auch im fernsehen berichtet, dies nur als nachtrag, damit ihr euren volksverdrehern - besser aufs maul schaut-.

vg natascha
 
Hallo alle Zusammen,


vielleicht sollten wir Betroffene den Richter Prof. Dr. Wolfgang Meyer (BSG) anschreiben, damit Er zukünftig mit uns Zusammen arbeitet.
So könnte Er uns Wir die Mafia aus Politik und DRV eins auswischen.
 
Urteil LSG Hessen -L 5 R228/06

Hallo,

habe ich gerade gefunden ,bin nun doch etwas Geschockt ,und glaube auch nicht mehr an die Gerechtigkeit.

LSG Darmstadt: Abschläge auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind rechtens
am 29.08.2007 von RECHT UND ALLTAG


In einer in Fachkreisen mit Spannung erwarteten Entscheidung (Az.: L 5 R 228/06; Revision zugelassen) ist der 5. Senat des Hessischen Landessozialgerichts am vergangenen Freitag ausdrücklich von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts abgewichen. Im Gegensatz zu den Kasseler Bundesrichtern halten die Darmstädter Richter die Praxis der Rentenversicherung, auf Erwerbsminderungsrenten vor dem 60. Lebensjahr Abschläge zu berechnen, für rechtens und vom Gesetzgeber so intendiert.
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hatte im Mai 2006 ein als spektakulär empfundenes, weil von der bisherigen Verwaltungspraxis wie der gängigen Rechtsprechung abweichendes Urteil zu Erwerbsminderungsrenten vor dem 60. Lebensjahr gefällt. Danach müssen Rentner bis zu diesem Alter keine Abschläge auf ihre Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) hinnehmen.
Dem widersprachen nun die Darmstädter Richter. Zwar eröffne der Wortlaut des einschlägigen § 77 SGB VI unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten. Die Regelungsabsicht des Gesetzgebers sei aber klar und mithin nur eine Interpretation sachgerecht.
Ziel des Gesetzgebers sei es gewesen, die Abschläge, die bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente anfallen, auch für EM-Renten vor dem 60. Lebensjahr einzuführen. Damit sollte u.a. ein Ausweichen in die abschlagfreie EM-Rente verhindert
werden. Diese Abschläge betragen für beide Rentenarten maximal 10,8%. Im aktuellen Fall hatte ein heute 53jähriger Mann aus Bad Camberg auf die Zahlung seiner EM-Rente ohne Abschlag geklagt und auf das Urteil des Bundessozialgerichts verwiesen. Seine Klage blieb in beiden Instanzen erfolglos.

Habe heute auch Post von meinen Anwalt bekommen , wo nun der Richter vom Sozialgericht Berlin ihn um Ruhen meines Verfahren bahrt . Auf Grund der Problematik das ja noch diverse
Musterverfahren betrieben ( u.a. LSG Hessen - L 5R 228 /06 - ) Mittlerweise ist auch beim BSG (B 5 R 32/07 R ) ein die vorliegende Rechtsfrage betreffendes Verfahren anhängig.

Er rege daher an, den Ausgang dieser Musterverfahren abzuwarten, weil eine, wie auch immer geartete Entscheidung der ersten und sicherlich auch der zweiten Instanz, zur Einlegung eines Rechtsmittels führen wird, bis ( weitere) höchstrichterliche Entscheidung, auch anderer BSG Senate, vorliegen..

Rüdiger :mad:
 
Hallo Rüdiger,

der Einfluß der Politik und der Lobbyisten ist leider sehr hoch. Der Richter am hessischen LSG rechnet sich vielleicht noch gute Chancen für sein Weiterkommen aus. Wenn er seine richterliche Unabhängigkeit wahrgenommen hätte, dann sähe dies eventuell schlecht damit aus. Dass sich jetzt alle zurücklehnen und sagen... Wir warten ab, war klar.

Es geht um mehrere Milliarden Euro, die bei den Berechtigten eingespart werden sollen, müssen und werden. Ich habe fast alle Hoffnung auf eine unbeeinflußte Entscheidung aufgegeben. Zu groß ist die Lobby und zu sehr zieht das Geld.

Gruß von der Seenixe
 
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