oerni
Erfahrenes Mitglied
Revision zugelassen
Hallo Zusammen,
erfreulich das Urteil, allerdings steht im letzten Sat folgendes:
Der Senat hat die Revision zugelassen, weil er der hier streitigen Rechtsfrage nicht zuletzt angesichts der anhaltenden Diskussion auch in der Rechtsprechung um die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.05.2006 grundsätzliche Bedeutung zugemessen hat (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
Jeder kann sich nun an 5 Fingern abzählen, was die DRV auf Kosten der Versicherten machen wird.
Hallo Zusammen,
erfreulich das Urteil, allerdings steht im letzten Sat folgendes:
Der Senat hat die Revision zugelassen, weil er der hier streitigen Rechtsfrage nicht zuletzt angesichts der anhaltenden Diskussion auch in der Rechtsprechung um die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.05.2006 grundsätzliche Bedeutung zugemessen hat (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
Jeder kann sich nun an 5 Fingern abzählen, was die DRV auf Kosten der Versicherten machen wird.