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Erwerbsminderungsrente Urteil BSG

Revision zugelassen

Hallo Zusammen,


erfreulich das Urteil, allerdings steht im letzten Sat folgendes:

Der Senat hat die Revision zugelassen, weil er der hier streitigen Rechtsfrage nicht zuletzt angesichts der anhaltenden Diskussion auch in der Rechtsprechung um die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.05.2006 grundsätzliche Bedeutung zugemessen hat (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

Jeder kann sich nun an 5 Fingern abzählen, was die DRV auf Kosten der Versicherten machen wird.
 
Jeder kann sich nun an 5 Fingern abzählen, was die DRV auf Kosten der Versicherten machen wird.

Das heisst dann auf Deutsch, dass alles beim Alten bleibt oder?
Bei Betroffenen die nur eine kl. Teilrente (1) bekommen ein echtes Fiasko!
Denn manche Rente liegt ja unter Sozialhilfeniveau .... .
Im Gegensatz zu den Erwerbsminderungsrenten diskutiert die SPD bei der Sozialhilfe (Hartz IV) schon über eine Anpassung!


(1) die noch ein paar Stunden arbeiten..... - ich habe jetzt meine 550 Bewerbung abgeschickt...!)
 
@ all

In der Nummer 51/07 der Neuen Juristischen Woche (NJW) hat ein Richter des 4. Senates des BSG seine Gründe für das Urteil des Senates zur Rentenkürzung der EU-Renten dargelegt.

Sehr lesenswert, vielleicht findet sich ja einer, der den Aufsatz hier mal einstelllt.

magnus
 
Was neues zu verkünden ?

Hallo :)

gibt es was neues im Bezug auf dieMusterverfahren ?

leider finde ich nix brauchbares !


MfG


Maik
 
Hallo Maik,

dies scheint der letzte Stand zu sein - aktualisiert 04.04.08.

Gruß
Cindy
 
Servus miteinander,

hierzu auch:

(Bundessozialgericht - Anhängige Rechtsfragen des 5b. Senats, Stand: 7. April 2008)

B 5b KN 2/08 R Vorinstanz: SG Gießen, S 6 KN 40/07
Ist der Zugangsfaktor bei Renten wegen Erwerbsminderung, die vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, auch dann zu kürzen, wenn die Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt ?

Grüße
 
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