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Erwerbsminderungsrente Urteil BSG

Hi allerseits :)

heute nun kam der Brief (Bescheid) von der Deutschen Rentenversicherung Bund indem sie mir mitteilen, daß meinem Antrag auf Rücknahme des Bescheides vom X.Y. Z. nicht entsprochen werden kann.

Erst hatten die Gauner versucht mir das Abwarten auf die weiteren Musterklagen mit dem Sozialverband schmackhaft zu machen, dem habe ich jedoch heftig widersprochen ... und nun muß ich halt klagen ...

Wie sieht es aus, mit Sammelklagen durch andere Rechtsanwälte ? Gibt es hier in der Nähe von Berlin jemanden ? oder bleibe ich bei meinem derzeitigen Favoriten www.tls-rechtsanwaelte.de

fliedertigerische Grüße :p :p :p
 
Hallo fliedertiger,

ich kann dir meinen empfehlen, sitzt in Berlin, habe dir die Adr. als Pn. geschickt .

Rüdiger
 
Vielen lieben Dank an Rüdiger für die Adresse :)

Hab mir mal die Homepage angeschaut, macht einen wirklich kompetenten Eindruck ... gibt es einen Grund, wieso Du die Adresse nur anonym weitergibst ?

Ich bin jetzt in der Zwickmühle, ich hätte nicht damit gerechnet, daß mein Klageverfahren wegen Rente auf Berufsunfähigkeit nach altem Recht (Antrag August 2000) als unbegründet abgelehnt wird und jetzt anscheinend weiter vor dem LSG NRW verhandelt wird, und ich dann verständlicherweise bei meinem Hausanwalt www.tls-rechtsanwaelte.de bleiben möchte ...

fliedertigerische Grüße :p :p :p

das ps.: es ist für mich sehr frustrierend, mitzubekommen, daß BfA und Co KG immer so entscheiden, wie es ihrer eigenen Kassenlage am besten zukommt, einer Freundin wurde die Rente drei Monate nach Antragstellung gewährt ... Schön ? nee, nee, die Zusage kam erst jetzt, das heißt sie hat zwei Jahre schon Rente bezogen (die gesamte Nachzahlung wurde vom AA geschluckt) und muß in einem Jahr wieder zur Nachuntersuchung
 
Hallo fliedertiger ,

Nein einen Grund gibt es dafür eigentlich nicht, ist ja nur so das einige es ja

nicht gerne sehen das man für Einen, Eine Sache Werbung macht. Darum

habe ich sie Dir als Pn. Geschickt.

Rüdiger :)
 
Erwerbsminderungsrente

Hallo,
heute flatterte mir das folgende Schreiben entgegen - sicherlich für alle Betroffenen der gleiche Text - oder nicht?

>>>>>>>>>Sie begehren unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Berücksichtigung eines Zugangsfaktors in Höhe von 1,0 und damit die abschlagsfreie Zahlung Ihrer Rente.
Das BSG hat am 16.05.2006 (AZ: B 4 RA 22/05 R) entschieden, dass für
Rentenbezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres der Zugangs-
faktor in Höhe von 1,0 bei der Berechnung einer Rente wegen Erwerbs-
minderung nicht gemindert werden darf. Diese Entscheidung des BSG
entspricht nicht der Rechtsauffassung der Träger der Deutschen Renten
versicherung.
Sowohl während des Gesetzgebungsverfahrens als auch bei der Anwendung
der Vorschriften im Rahmen von Rentenberechnungen sind alle
Beteiligten davon ausgegangen, dass bei sämtlichen Renten wegen vermin-
derter Erwerbsfähigkeit mit einem Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr
des Versicherten Abschläge zu berücksichtigen sind. Wenn gegen die
Belegung von Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen geklagt wurde,
dann geschah dies wegen der von den Rentenempfängern angenommenen
Verfassungswidrigkeit der Regelung.
Die bis zur Entscheidung des BSG mit der Problematik befassten Gerichte haben eine solche Verfassungswidrigkeit aber verneint und es deshalb auch unterlassen, die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Insofern steht der 4. Senat des BSG allein mit seiner Auffassung, bei vor Vollendung des 60. Lebensjahres bezogenen Erwerbsminderungsrenten seien nach geltendem Recht keine Abschläge zulässig.
Deshalb führen die Rentenversicherungsträger u. a. in Abstimmung mit dem Sozialverband Deutschland weitere Musterprozesse.
Wir schlagen Ihnen daher vor, über Ihren Überprüfungsantrag so lange nicht zu entscheiden, bis über diese Musterprozesse abschließend entschieden worden ist. Sollten Sie mit unserem Vorschlag einverstanden sein, brauchen Sie auf dieses Schreiben nicht zu antworten. Dies gilt auch, wenn Sie bereits in Ihrem Überprüfungsantrag das Ruhen des Verfahrens beantragt haben.<<<<<

Wie soll sich der Empfänger dieser Nachricht entscheiden :confused: :confused: ---- Wie würdet Ihr entscheiden:confused:

anaconda
 
Hallo Anaconda,

es ist schon eine Frechheit, was sich die Rentenversicherungsträger da rausnehmen und die jetzige Regelung in Gesetz zeigt, dass das BSG schon recht hat. Ich sehe die Ursachen in den Kosten, die der Rentenversicherung entstehen und diese Diskussion kennen wir ja schon. Wenn es um Kosten und Geld geht, dann werden alle Rechte mit Füßen getreten.
Die angegebenen Musterprozesse werden geführt in der Hoffnung, dass durch das Verfassungsgericht dann die Gesetzesauslegung scheitert. Schon alleine die Anzahl der Betroffenen, die nachher wegen des fehlenden Widerspruchs selbst bei Gewinn der Musterprozesse keine Zahlungen erhalten helfen der Rentenversicherung.

Mit dem Schreiben kann man sich ersteinmal zurücklehnen oder man möchte selbst klagen, was aber wegen der Musterklagen schon fast aussichtslos ist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe, damit!

Hallo Anaconda,
es ist schon eine Frechheit, was sich die Rentenversicherungsträger da rausnehmen

beurteilst du den sachverhalt falsch , die vorgehensweise der DRV nennt sich rechstsbeugung.

Mit einer Frechheit könnten die betroffenen noch leben, was die veranstalten und da stimmen deine schlußfolgerungen , es werden urteile missbrächlich uminterpretiert und zwar solange bis sie genehm sind.

In der sache selbst kann man nur hoffen es sind genug klagen anhängig, und alle betroffenen haben Prüfung eingereicht, und die Richter sich ihrer verantwortung bewußt sind. Staatsloyalität hin oder her ,die Richter sind ausschließlich an recht und gesetz gebunden.

In der hoffnung die richter verweisen den ( Klüngel ) in die schranken !

Im übrigen unterscheidet die DRV sich in ihrer haltung nicht im geringsten von unseren freunden, aber das sind eigene erfahrungswerte.

also bitte stellt eure anträge bis 1.mai, dabeisein ist wichtig.

lg nataschas cleaner
 
Hallo anaconda, seenixe und natascha,

wie sieht es mit den Kürzungen aus in Bezug auf Erwerbsminderung durch UNfall. Müsste da nicht der Schadenshaftpflichtersatz dafür ausgleichen, was gekürzt wird?

Ich kenne mich nicht gut aus mit diesen Dingen, aber ich meine, da sollte doch wenigstens, bei den vielen Kürzungen, für die Unfallopfer - Erwerbsgeminderten ein Schadensausgleich bestehen.?

Gruß Ariel
 
hallo ariel, bedauerlicher weise siehts da schlecht aus mit schadensausgleich. (Nach meinen kenntnisstand).

Als chronisch Kranker falls noch nicht beantragt, kannste bei KK dich von einigen Kosten befreien lassen.

Dies schafft zumindest einen ausgleich, für die einbußen.

lg natascha
 
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