Cindy
Erfahrenes Mitglied
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- 6 Sep. 2006
- Beiträge
- 467
Hallo sam,
als Klagegemeinschaft kann man sich zusammentun, einen Anwalt nehmen usw. Im www habe ich einige gefunden.
Das Urteil gilt dann nur für die Betreffenden.
Das Urteil einer Sammelklage (die in D wohl nicht möglich ist) wäre auch für gleichwertige Fälle gültig, die nicht verhandelt wurden. Soweit ich das verstanden habe, liegt darin der Unterschied.
Es würden sich sicher Interessierte finden. Wichtig wäre ein guter Anwalt.
LG
Cindy
als Klagegemeinschaft kann man sich zusammentun, einen Anwalt nehmen usw. Im www habe ich einige gefunden.
Das Urteil gilt dann nur für die Betreffenden.
Das Urteil einer Sammelklage (die in D wohl nicht möglich ist) wäre auch für gleichwertige Fälle gültig, die nicht verhandelt wurden. Soweit ich das verstanden habe, liegt darin der Unterschied.
Es würden sich sicher Interessierte finden. Wichtig wäre ein guter Anwalt.
LG
Cindy