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Erwerbsminderungsrente Urteil BSG

Hallo sam,

als Klagegemeinschaft kann man sich zusammentun, einen Anwalt nehmen usw. Im www habe ich einige gefunden.
Das Urteil gilt dann nur für die Betreffenden.

Das Urteil einer Sammelklage (die in D wohl nicht möglich ist) wäre auch für gleichwertige Fälle gültig, die nicht verhandelt wurden. Soweit ich das verstanden habe, liegt darin der Unterschied.

Es würden sich sicher Interessierte finden. Wichtig wäre ein guter Anwalt.

LG
Cindy
 
Hallo ,


Mein Anwalt hat einen Brief von der DRV bekommen, wo sie einem Ruhen meines Widerspruches vorschlagen, dem hat mein Anwalt natürlich nicht zugestimmt. Werde berichten wie es weiter geht.

rüdiger


:mad:
 
Hallo Forum,
JOS schaut tatsächlich mal wieder rein. Und was soll ich sagen: Wir sammeln derzeit tatsächlich Argumente und Fälle bzgl der leidigen Rentengeschichte. Einige § 44er Verfahren und einige Widersprüche haben wir schon zusammen. Die DRV Bund will uns derzeit mit Musterverfahren bzgl. des Sozialverbandes vertrösten. Das wollen wir allerdings nicht. Einige Anwaltskollegen sammeln ebenfalls.
Wer betroffen ist kann sich gern bei mir melden. Ich kann gern Widerspruchs und ggf. Klageverfahren bündeln. Eine Sammelklage jedoch kennt das SGG nicht.
Die Meldung kann entweder per PN oder unter 0209 274316 oder unter info@ra-ebener-siebold.de erfolgen.
Ab Januar 2007 ist hoffentlich auch unsere neue Homepage fertig. Dort werden wir dann auch Online Rechtsberatung anbieten.
PS: Morgen gibt es Neugigkeiten zum Verweisungsberuf Zigarettenautomatenauffüller. Wir haben es geschafft. Es gibt ihn nicht mehr.
mfg
JOS
 
re. Antwort

Hallo Jos,

schön hat mein Gefühl mich doch nicht gehtrügt,.. grins.

Ja für mich würde es zutreffen und wie Du aus den o.g. Antworten ersehen kannst werde ich mich mit einer negativ - Auskunft auch nicht geschlagen geben. Mit jetzt sind es noch ein paar Jahre bis zur Altersrente und wir müssen schon heute immer drauflegen.

Der Bescheid steht noch aus in meinem Fall, schaun wir mal, wenn würde ich gerne auf Dein Angebot zurückkommen und mich dann bei Dir / Ihnen ( Upps ) melden. In diesem Sinne, sam ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist immer wieder erheiternd mit anzusehen, mit welchen Mitteln hier um Mandate gebuhlt wird. Offenbar geht es der Anwaltszunft ziemlich schlecht. Wer ein solches Andienen bereits für eine hinreichende Reputation hält, dem ist allerdings schwer zu helfen.

Gruß Femur
 
re. Antwort

Hallo Femur,

ja, für mich und andere Betroffene wäre es sehr viel mehr erheiternder,... wenn die BG bei Ihren Betroffenen so gut in die Puschen kommen würde. Wenn Du Spass willst solltest Du zu Baerchen in die Spassecke gehen hier ist und war dein Kommentar überflüssig und einfach nur Dumm. In diesem Sinne, sam :rolleyes:
 
Hallo Sam,

bedauerlicherweise hast Du meine durchaus ernsthafte Intention nicht verstanden. Gleichwohl käme ich niemals auf die Idee, Dich hier als dumm zu diffamieren. Vielleicht solltest Du - zumal als Moderatorin - Deine Wortwahl mir gegenüber (einem ebenfalls schwerbehinderten Unfallverletzten) nochmals überdenken.

Gruß
Femur
 
Hallo Femur,

so als ständig im Forum herum treibender schwerbehinderter Unfallverletzter konnte ich bisher außer ein wenig provozieren und nichts sagenden Beiträgen von Dir nichts entdecken, obwohl Du ja schon eine Weile anwesend bist. Nicht einmal, worin Deine Behinderung besteht, geschweige denn irgend eine Frage Deinen Fall betreffend oder aus welchem Grund Du uns hier mit Deiner Anwesenheit beehrst. Selbst JOS, den du vor wenigen Tagen noch als Bereicherung angesehen hast, schickst Du jetzt als "Anbiederer" von dannen?

Könntest Du beschreiben, was Du eigentlich hier willst?

Gruß von der Seenixe
 
re Antwort

Hallo Femur,

nein das hast Du nicht geschrieben, das ich dumm bin.

Nur wenn es Deine Meinung wäre so könnte ich mit Leben. Da Deine Postings weder sachlich, fair noch irgendeinen Inhalt aufweisen. Außer ich drücke es mal vorsichtig aus einen Wert von Null haben.

Nur vielleicht sollte ich tolerant sein und Du hattest gestern einfach einen schlechten Tag, dann entschuldige meine Wortwahl und meine Ungeduld Dir gegenüber,... Ich gelobe Besserung,... In diesem Sinne, sam ;)
 
Hallo zusammen,

am kommenden Samstag, 16.12. um 16.30 Uhr beschäftigt sich auch der ARD-Ratgeber Recht mit dem Thema des durch die DRV nicht umgesetzten Urteils:

Hier ein Auszug aus der Programmvorschau:

Verwundert - Rentenkasse ignoriert höchstrichterliche Urteile
Seit 2001 werden die Erwerbsminderungsrenten für Menschen unter 60 gekürzt. Diese Praxis wollte der Sozialverband Deutschland nicht hinnehmen und erstritt beim Bundessozialgericht ein Urteil, das die Kürzung der Erwerbsminderungsrenten für rechtswidrig erklärt. Doch die Rentenversicherung weigert sich, dieses höchstrichterliche Urteil umzusetzen. Sie möchte erst weitere Musterverfahren führen, um Widersprüche und Fehlinterpretationen aufzuklären * so die Argumentation.

Mal sehen, vielleicht werden ja ein paar uns noch unbekannte Entwicklungen dargelegt.

Gruß
Joker
 
Hallo ,

wie ich ja sagte ,wollte ich bescheid geben wenn es was neues gibt .
Habe nun gestern ,von meiinen Anwalt die Klageschrift bekommen gegen
die DRV. Leider geht es wohl nicht anders ,als zu Klagen.
 
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