zz66
Neues Mitglied
Hallo!
ich bin neu hier und hoffe man kann mir hier helfen.
Hatte letztes Jahr im Januar einen Fersenbeintrümmerbruch im linken Fuß. Gehe mittlerweile wieder arbeiten, natürlich mit div. Schmerzen in der Ferse und im Sprunggelenk.
Anfang Juni wurde nun ein Gutachten im Auftrag meiner Privaten Unfallversicherung erstellt.
Folgende Daten zur Beweglichkeit wurden vom GA angegeben:
Oberes Sprungelenk rechts mit 30-0-30° und links 20-0-10° (ist die kaputte Seite) mit somit Minderung um 50%.
Betreffend des unteren Sprunggelenkes besteht rechts ein Bewegungsumfang von 5/5, links von 0/5.
Auch die Zehenbeweglichkeit ist eingeschränkt mit rechts normwertigen 5/5 Gesamtbewegungsumfang und links mit 3/5.
Dies ergibt doch eigentlich 5,5/15 = 3,67/10 Restfunktionstüchtigkeit. Was einer Funktionsbeeinträchtigung von 6,33/10 entspricht.
Nun hat der GA aber später als Funktionsbeeinträchtigung nur 4/10 im Gutachten angegeben.
Aus meiner Sicht hat er sich doch da verschrieben und die Daten verwechselt, oder?
Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw. was könnte ich unternehmen?
Hat hier evtl. jemand Erfahrungen diesbezüglich?
Wäre wirklich sehr dankbar, wenn ich hier hilfreiche Antworten erhalten würde.
LG Fred
ich bin neu hier und hoffe man kann mir hier helfen.
Hatte letztes Jahr im Januar einen Fersenbeintrümmerbruch im linken Fuß. Gehe mittlerweile wieder arbeiten, natürlich mit div. Schmerzen in der Ferse und im Sprunggelenk.
Anfang Juni wurde nun ein Gutachten im Auftrag meiner Privaten Unfallversicherung erstellt.
Folgende Daten zur Beweglichkeit wurden vom GA angegeben:
Oberes Sprungelenk rechts mit 30-0-30° und links 20-0-10° (ist die kaputte Seite) mit somit Minderung um 50%.
Betreffend des unteren Sprunggelenkes besteht rechts ein Bewegungsumfang von 5/5, links von 0/5.
Auch die Zehenbeweglichkeit ist eingeschränkt mit rechts normwertigen 5/5 Gesamtbewegungsumfang und links mit 3/5.
Dies ergibt doch eigentlich 5,5/15 = 3,67/10 Restfunktionstüchtigkeit. Was einer Funktionsbeeinträchtigung von 6,33/10 entspricht.
Nun hat der GA aber später als Funktionsbeeinträchtigung nur 4/10 im Gutachten angegeben.
Aus meiner Sicht hat er sich doch da verschrieben und die Daten verwechselt, oder?
Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw. was könnte ich unternehmen?
Hat hier evtl. jemand Erfahrungen diesbezüglich?
Wäre wirklich sehr dankbar, wenn ich hier hilfreiche Antworten erhalten würde.
LG Fred