MEGGY..
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Unterschenkelfraktur, Gutachten PUV
Hallo Linda2,
willkommen im Forum für Unfallopfer.
Wenn der Grad der Behinderung 50 G alleine wegen der Unfallfolgen besteht,
kann die Einschätzung des Gutachters 3/20 Bein und 1/20 Arm eigentlich nicht
richtig sein.
Lt. Gutachten hättest Du ja fast keine Einschränkungen (10,5 % Invalidität Bein
+ 3,5 % Invalidität Arm).
Wie Du es ja auch schon geschrieben hast wirst Du zum Ende des 3. Unfalljahres
ein nochmaliges Gutachten von der PUV fordern. Fristen beachten.
An Deiner Stelle würde ich aber vorher noch die Einschätzung eines erfahrenen
Unfallchirurgen einholen.
Natürlich sollten/müssten die wahrscheinlichen Verschlechterungen bei der Bemessung
der Invalidität berücksichtigt werden. Allerdings habe ich schon mehrfach gelesen, dass
nur der Gesundheitszustand 3 Jahre nach Unfall zu bewerten ist.
Spätere Verbesserungen oder Verschlechterungen bleiben unberücksichtigt.
Wo dies unmissverständlich steht kann ich Dir momentan leider nicht sagen.
Beispiel:
In 2 von 3 Gutachten wurde für mich eine (inverse) Schulterprothese prognostiziert.
Bis jetzt 5 1/2 Jahre nach Unfall - ich klopfe auf Holz - geht es meiner Schulter/Arm
viel besser als zur Zeit der Gutachten (1. Gutachten 6/10 Arm, 2. Gutachten 2/7 Arm
3. Gutachten 4/10 Arm).
Viele Grüße
Meggy
Hallo Linda2,
willkommen im Forum für Unfallopfer.
Wenn der Grad der Behinderung 50 G alleine wegen der Unfallfolgen besteht,
kann die Einschätzung des Gutachters 3/20 Bein und 1/20 Arm eigentlich nicht
richtig sein.
Lt. Gutachten hättest Du ja fast keine Einschränkungen (10,5 % Invalidität Bein
+ 3,5 % Invalidität Arm).
Wie Du es ja auch schon geschrieben hast wirst Du zum Ende des 3. Unfalljahres
ein nochmaliges Gutachten von der PUV fordern. Fristen beachten.
An Deiner Stelle würde ich aber vorher noch die Einschätzung eines erfahrenen
Unfallchirurgen einholen.
Natürlich sollten/müssten die wahrscheinlichen Verschlechterungen bei der Bemessung
der Invalidität berücksichtigt werden. Allerdings habe ich schon mehrfach gelesen, dass
nur der Gesundheitszustand 3 Jahre nach Unfall zu bewerten ist.
Spätere Verbesserungen oder Verschlechterungen bleiben unberücksichtigt.
Wo dies unmissverständlich steht kann ich Dir momentan leider nicht sagen.
Beispiel:
In 2 von 3 Gutachten wurde für mich eine (inverse) Schulterprothese prognostiziert.
Bis jetzt 5 1/2 Jahre nach Unfall - ich klopfe auf Holz - geht es meiner Schulter/Arm
viel besser als zur Zeit der Gutachten (1. Gutachten 6/10 Arm, 2. Gutachten 2/7 Arm
3. Gutachten 4/10 Arm).
Viele Grüße
Meggy