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Ermittlung Höhe Funktionsbeeinträchtigung durch Gutachter?

Unterschenkelfraktur, Gutachten PUV

Hallo Linda2,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Wenn der Grad der Behinderung 50 G alleine wegen der Unfallfolgen besteht,
kann die Einschätzung des Gutachters 3/20 Bein und 1/20 Arm eigentlich nicht
richtig sein.

Lt. Gutachten hättest Du ja fast keine Einschränkungen (10,5 % Invalidität Bein
+ 3,5 % Invalidität Arm).

Wie Du es ja auch schon geschrieben hast wirst Du zum Ende des 3. Unfalljahres
ein nochmaliges Gutachten von der PUV fordern. Fristen beachten.

An Deiner Stelle würde ich aber vorher noch die Einschätzung eines erfahrenen
Unfallchirurgen einholen.

Natürlich sollten/müssten die wahrscheinlichen Verschlechterungen bei der Bemessung
der Invalidität berücksichtigt werden. Allerdings habe ich schon mehrfach gelesen, dass
nur der Gesundheitszustand 3 Jahre nach Unfall zu bewerten ist.

Spätere Verbesserungen oder Verschlechterungen bleiben unberücksichtigt.

Wo dies unmissverständlich steht kann ich Dir momentan leider nicht sagen.


Beispiel:

In 2 von 3 Gutachten wurde für mich eine (inverse) Schulterprothese prognostiziert.
Bis jetzt 5 1/2 Jahre nach Unfall - ich klopfe auf Holz - geht es meiner Schulter/Arm
viel besser als zur Zeit der Gutachten (1. Gutachten 6/10 Arm, 2. Gutachten 2/7 Arm
3. Gutachten 4/10 Arm).


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Meggy,

zunächst möchte ich mich für deine Antwort auf`s herzlichste bedanken.

Nun ja - ich sehe das genauso wie Du - aufgrund dessen suche ich Urteile u. a. Gutachten mit einen ähnlich gestrickten Fall. Das 1. Gutachten kann einfach nicht korrekt sein - werde jetzt die Versicherung anschreiben - damit ein zweites Gutachten erstellt wird. Hoffe die lenken ein und verweisen mich nicht wieder auf meinen Krankenstand - da lt. Vers.; "Eine abschließende Begutachtung der auf Dauer verbleibenden Beeinträchtigung erst möglich ist - wenn mein behandelner Facharzt dies feststellt"! Kann er aber nicht - da ich immer noch in Behandlung bin aufgrund meines nicht konsolidierten Schienbeinknochen (Wadenbeinknochen extrem verdünnt) - ebenso ist eine Metallentfernung nicht möglich, aufgrund dieser Tatsachen!

Alles extrem schwierig in meinem Fall - wäre dir äußerst dankbar für eine kleine Hilfestellung.

Ganz liebe Grüße Linda und wünsche Dir weiterhin ganz viel Erfolg bei deiner Genesung!

PS: Mein Schwerbehindertenausweiss - bezieht sich nur auf mein linkes Bein - wie gesagt: GdB 50 (G)
 
Hallo!

Wollte hier nur den derzeitigen Stand mitteilen.

Habe auf Grund der m. E. zu niedrigen Bewertung des Gutachters Widerspruch bei meiner PUV eingelegt.

Wie nicht anders zu erwarten, wurde der natürlich abgelehnt.
Sie haben den GA meinen Widerspruch mitgeteilt, und er hat nochmals seine Berechnung der Höhe nach gem. "Gutachterfibel" (Rompe, Ludolph) bekräftigt. Naja er wird ja kaum sein eigenes Gutachten jetzt nur durch meinen Widerspruch ändern, denn dann würde er sich ja unglaubwürdig machen. :rolleyes:

Ich habe darauf hin meiner PUV mitgeteilt, dass ich meinen Widerspruch
gegen die Berechnung der Invaliditätsleistung aufrecht erhalte.
Habe nochmals explizit auf die BGH-Urteile verwiesen, wonach eine völlige Funktionsminderung des Fußes mit 100% des Fußwertes bewertet wurde, und nicht nur mit 6/10-tel wie die Gutachter.
Habe auch noch mal hingewiesen, dass die in den AUB gesetzte 3-Jahresfrist auch keineswegs die Vorgabe für den GA beinhaltet, dass die
Bemessung des Invaliditätsgrades nur auf die konkreten Befundverhältnisse am Ende der 3-Jahresfrist abzustellen ist.
Vielmehr gilt für den Sachverständigen die Vorgabe, dass zur Feststellung der zu regulierenden Invaliditätsleistung die Beurteilung auf den medizinischen Sachverhalt abgestellt werden muss, der am Ende der 3-Jahresfrist auf Dauer erkennbar ist.
Das heißt:
Der medizinische Sachverständige muss also auch zwingend prognostische Aspekte der Unfallschadensfolgen über den 3-Jahreszeitraum hinaus beurteilen.

Nun bekam ich von meiner PUV per mail mitgeteilt, dass sie mein Schreiben nochmals zwecks Stellungnahme an den Gutachter weitergeleitet haben. :confused: Als ob der GA nun seine Bewertung ändern würde. :(

Ob ich ihn mal anrufe? Bringt ja aber eh nichts, oder


 
Hallo,
wie Du sicherlich gelesen hast, bin ich auch neu hier, nur mein Unfall liegt schon länger zurück.
Würde mich echt interessieren - wie der Gutachter auf dein Schreiben reagiert hat?
Viele Grüße Linda
 
Hallo Linda!

Natürlich hat er nochmals bekräftigt, dass seine Bemessung und somit das Entschädigungsangebot meiner PUV angemessen ist.
Das angeführte BGH-Urteil ist ihm nicht bekannt.

Meine Versicherung hat mir darauf hin mitgeteilt: "Sofern Sie weiterhin mit der Abrechnung nicht einverstanden sein sollten, so empfehlen wir Ihnen von Ihrem Neubemessungsrecht gebrauch zu machen. Wir würden in diesem Fall zum Ablauf des zweiten Unfalljahres ein weiteres Gutachen, gerne auch bei einem anderen Gutachter, in Auftrag geben."

Weiß hier eigentlich jemand, ob man der PUV einen Gutachter benennen kann mit dem man sein Neubemessungsrecht nutzen möchte
Oder kennt jemand evtl. Ca.-Kosten für ein Gutachten wie in meinem Fall (Sprunggelenk), wenn man es privat als Gegengutachten machen lässt?
 
Hallo zz66,

ist ja der Knaller - Gutachter (i love it)!

Ich würde eine angemessene Vorschussleistung von der PUV fordern - 1 Gutachten liegt ja schon vor.

Gem. § 11 röm. III Fälligkeit der Leistung (AUB 88) i. V. m. dem Versicherungsvertragsgesetz gem. § 187 (2) Anerkenntnis; Steht die Leistungspflicht nur dem Grunde nach fest, hat der Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers einen angemessenen Vorschuss zu leisten. Der Vertrag muss eine Todesfall-Leistung beinhalten, so kann man eine Vorschusszahlung auf Invalidität bis zur vereinbarten Todesfallsumme beantragen.

Also ich konnte keinen Gutachter benennen - denke ist auch rechtlich nicht möglich - schau mal in deine AUB`s - da steht es!

Ein privates Gutachten - kostet ca. 800,00€ - so teuer sind die auch nicht!

Zudem bleibt dir ja immer noch Neubemessung mit einen anderen Gutachter - schlag doch einfach mal deiner Versicherung einen Gutachter vor - dann siehst Du ja ob sie draufeingehen?

Viele Grüße Linda
 
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