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Ende Verletztengeld Rentenantrag

Laverda

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2006
Beiträge
333
Moin,

es stand ein Querverweis auf FAQ unter "finanzielle Fragen" zu finden,
da ist aber nix drin. Wo finde ich die Infos?

Hintergrund: Bei mir geht es etwas sehr plötzlich los mit Ankündigung: Einstellung V-Geld, Begutachtung etc. Rentenantragstellung

Und ich weiß nicht, wer für mich unterhaltsmäig zuständig ist, bis Antrag / Entscheidung Rentenversicherung geklärt ist? Antrag ist gestellt.

Was sind die nächsten Schritte sind, wenn die letzte Euro V-Geld überwiesen wurde?

Habe recherchiert, daß ich bei der Arbeitsagentur einen Antrag stellen soll ? Ist das richtig?

Wenn ja, nach was wird die Leistung berechnet und in welcher Höhe? Und wie lange wird sie gewährt?

Werde weiter arbeitsunfähig sein und bin noch ein paar Wochen im V-Geld-Bezug, Einstellung ist aber von der BG schon angekündigt.

Gruß aus dem wenig sommerlichen Norden

Laverda
 
Mal langsam und eins nachdem anderen:

Die Krankenkasse bzw. BG hat Dir mitgeteilt das Dein Verletztengeld eingestellt wird. Hast Du die 78 Wochen bereits erreicht oder passiert es noch vor dem Ablauf?
Was auch immer es ist angebracht das Du vorsorglich einen Widerspruch gegen die Ankündigungen einlegst. Hiermit meine ich bei der BG, sowie auch bei der Krankenkasse. Die Krankenkasse insofern sie Dich informiert hat, hat mit Sicherheit hinten eine Rechtsbelehrung dran, daher auch der Widerspruch gegen die K-Kasse.
Als nächstes meldest Du Dich mit der Ankündigung beim Arbeitsamt und beantragst ALG1. Besteht bei Dir noch ein Arbeitsvertrag Hast Du schon Rente beantragt?

Es wäre sinnvoll, wenn Du vorab die Fragen beantworten würdest, dann kann man besser auf den weiteren Ablauf eingehen.
Die Höhe des ALG1 ist davon abhängig, ob Du Kinder hast. Falls nicht musst Du von ca. 60% vom letzten Bruttolohn ausgehen. Zum Vergleich das VG war ca. 80% vom letzten Brutto. Die Anspruchsdauer richtet sich nach Deinen erworbenen Anspruch den Du durch Deine Beschäftigungsverhältnisse in den letzten beiden Jahren vorher erworben hast. Mal angenommen Du hast immer gearbeitet und wirst mit dem Unfall aus Deiner Beschäftigung herausgerissen, dann kannst Du genau von 360 Tagen Anspruch für ALG1 ausgehen.

Wichtig ist erstmal der Widerspruch gegen den/die Bescheid/e. Begründen kann man später! Es ist wichtig zu erfahren warum das VG eingestellt wird
Und der Gang zum Arbeitsamt ist das zweitwichtigste, damit Du nicht ins soziale Aus fällst.
 
Hallo Laverda,

Du stehst vor dem selben Problem wie wir.

Auslaufen des Verletztengeldes wurde angekündigt, erst nur nachtrichtlich dann mit Rechtsbehelfsbehrung.

Haben dann bei der BG nachgefasst und erfahren, tja es könnte auch eine Vorschußzahlung auf die spätere Rentenzahlung gewährt werden.

Dann der Hammer, die Mitteilung kam, und es wurden mit Sicherheitsabschlag eine Rentenvorschußleistung von 30 % MDE avisiert.

Wir haben dann erstmal der Einstellung des Verletztengeldes widersprochen, da feststeht, dass die Heilbehandlung noch nicht abgeschlossen ist und auch noch stationäre Aufenthalte anstehen.

Des weiteren haben wir auf Begutachtung bestanden , da wir einfach wissen möchten, wie der Zustand zum jetzigen Zeitpunkt ist.

Wie der Widerspruch beschieden wird, wissen wir noch nicht, aber einer Begutachtung wurde stattgegeben.

Die BG wollte uns erstmal mit der Vorschusszahlung kaltstellen. Für das Verletztenbild, was aber noch heute vorhanden ist, war die Vorschußzahlung einfach zu gering angesetzt. Die hätten uns wahrscheinlich bis zum Sanktnimmerleinstag warten lassen. Nur damit hätten sie uns das Recht weggenommen, den MDE oder GDB zum jetzigen Zeitpunkt festhalten zu können.

Ansonsten haben wir zur Anwort bekommen, dass sich der Verletzte dann beim Arbeitsamt melden muß Da wir aber weder von dort noch von woanders Geld bekommen würden, können wir uns diesen Weg sparen.

Es wird halt ein Kampf nicht nur um das Gesundwerden, eben auch um alles ander auch.

Reikja
 
Hallo Laverda,
Ist bei Dir definitiv keine Besserung mehr zu erwarten?
Verletztengeld ist zu zahlen, bis die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist oder eine Besserung nicht mehr in Aussicht ist.
Diese Leier der Sachbearbeiter der Berufsgenossenschaften ist ein ganz fauler Trick. Weg mit den Kosten. Dies ist nach Gestz nicht zulässig.

Gruß von der Seenixe
 
Anhörung Einstellung Verletztengeld Widerspruch

Moin,

und danke erstmal für Eure Antworten insbes zu..Höhe ALG.

Ich habe auf die Ankündigung, ausgesprochen zuerst von der Berufshilfe, dann nochmal tel vom Sachgebiet schon 2x mündlich/telefonisch wiedersprochen und werde das auch schriftlich tun, wenn die Anhörung kommt.

Aus meiner Sicht ist die Heilbehandlung mitnichten abgeschlossen, gerade weil ich durch die Osteopathiebehandlung der HWS den Eindruck habe, daß es nochmal viel besser werden kann, ebenso mit der Traumatherapie, wo ich mich ebenfalls auf einem guten Weg heraus aus der Angst befinde.

Einen AG habe ich nicht mehr, da dieser mir ja direkt nach dem Überfall in der Probezeit gekündigt hatte.

Was ich aber nicht verstehe: Wieso muß ich meinen, aus den Jahren der Beschäftigungszeiten davor, erworbenen Anspruch auf ALG1 "verbrauchen", bis ein evtl. Rentenanspruch entschieden ist. Oder habe ich das falsch verstanden?

Die SB von der BG hat mich gestern nochmal angerufen, daß sie die Anhörung und Begutachtungstermine gestern abgesendet hat.
Geht jetzt aber ziemlich zackig.

Soll ich den Widerspruch inhaltlich begründen, bzw. meine BehandlerInnen zu Stellungnahmen auffordern und die der BG nachsenden oder was schlagt Ihr vor?

Thankxx for Support und erstmal ein schönes Sommerwochenende wünsscht

Laverda
 
Hallo Laverda,
mir hatte man bei Einstellung der Zahlung des VG geraten sich
fürs erste Krankschreiben zu lassen, vom Hausarzt. Damit hast Du dann
immer noch Deinen Anspruch für ALG1 sicher und bekommst in Summe
mehr Geld als bei ALG1. So wie Du schreibst bist Du eh noch nicht
Arbeitsfähig und das sollte für eine Krankschreibung doch ausreichen.

ondgi
 
Danke , ja das habe ich vergessen zu schreiben, bin weiter 100 % arbeitsunfähig bis auf weiteres
 
Aus meiner Sicht wäre das ein ganz böser Fehler sich vom Hausarzt krankschreiben zu lassen. Die BG ist Herr des verfahrens, Du bist durch einen Unfall geschädigt. Für die Folgen aus dem Unfall ist die BG verantwortlich. Dh, wenn Du immer noch wg. der Unfallfolgen krank bist, dann musst Du Dich auch von einen BG Arzt krank schreiben lassen. Alles andere wäre bekloppt! Ist auch einfach zu erklären, Du legst Widerspruch gegen die Einstellung des Verletztengeldes ein, weil die Heilbehandlung noch nicht abgeschlossen ist oder Aussicht auf Besserung besteht und würdest mit der Krankschrift durch den nicht autorisierten Hausarzt die bis jetzt stehende Kontinuität unterbrechen. Da reibt sich die BG im Falle Deines Obsiegens die Hände (Unterbrechung eines Zeitraumes kommt einer Neuerkrankung gleich). Weiter so, wer hat noch bessere Tipps?
Bezüglich Widerspruch - gesprochenes Wort hat bei der BG keine Bedeutung. Nur Bauern kaufen Kühe mit Handschlag, denn dort gilt auch das gesprochene Wort;)
Kommt nicht erst Dein schriftlicher Widerspruch und dann die Anhörung, zu der Du Dich gegenüber der BG garnicht äußern musst! Du kannst Deinen Widerspruch und Deine Auffassung gegenüber dem Sozialgericht später in allen Farben begründen, aber nicht unbedingt alles im Vorfeld der BG in die Hand legen.
Das mit den Beschäftigungszeiten und den ALG1 hast Du falsch verstanden. Ich glaube man muß 2 Jahre vorher durchweg Beiträge eingezahlt haben um im Ernstfall 360 Tage Anspruch auf ALG1 zu haben.
Ich verstehe nur nicht das Du Rente beantragt hast:eek: Denn normaler Weise muss Dich nun das Arbeitsamt mit ALG1 durchfüttern. Im Rahmen dessen wirst Du vom ärztlichen Dienst persönlich oder per Aktenlage untersucht und Deine restliche Fähigkeit für den verbleibenden Arbeitsmarkt beurteilt. Hier entscheidet sich ob Du dann noch arbeitsfähig, arbeitsunfähig oder Rente einreichen solltest. Alles klar
Wenn Du Top Antworten erwartest solltest Du aber auch die Dir gestellten Fragen beantworten. Sonst dümpeln wir hier noch ewig rum und schneiden jedes Thema einmal an. Also nochmal, sind bei Dir die 78 Wochen schon rum, oder warum stellt man das Verletztengeld ein?
 
Hey Gold.baerchen,

nun komm mal nicht so streng daher...Konzentrationsschwäche ist u.a. eine Unfallfolge!

Also, nachgereichte Antwort: Ja, die 78 Wochen sind in den nächsten drei Wochen um. Die Anhörung nach §24 SGB X habe ich heute aus dem Briefkasten gefischt.

Meine Behandelnden sind D-Ärzte (Neurologe,Orthopäde) und von ihnen wird auch meine Arbeitsunfähigkeit weiter festgestellt.

Ich habe vor in den Widerspruch zu gehen mit dem einfachen Satz, daß die Heilbehandlung noch nicht abgeschlossen ist.

Was haltet Ihr davon?

Gruß

Laverda

Hallo, Seenixe ,

in der Anhörung steht als Begründung zur Einstellung des Verletztengeldes nach 78. Wochen: ".....Hinsichtlich der Heilbehandlung ist ein Zustand erreicht, der sich aller Voraussicht nach nicht wesentlich ändern wird".

Das sehe ich nicht so, sondern bin hoffnungsvoll, daß sich der Zustand noch wesentlich ändert. (Begründung:siehe meine älteren Postings)

Würdest Du diesen Satz mit in den Widerspruch einfügen an dieser Stelle der beginnenden Auseinandersetzung?

Gruß

Laverda
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Laverda,
also die 78Wochen sind um deshalb die VG Zahlung die zur Einstellung kommen soll. Ich hatte mich mit dem Schreiben zum Sozialverband gemacht und die haben dann sofort ein Schreiben an die BG gesendet und es wurde dann Neu entschieden über die Weiterzahlung die dann auch erfolgte innerhalb von 10Tagen!

ondgi
 
Du, ich habe auch Konzentrationsschwäche:rolleyes:

Also, strategisch gesehen würde ich persönlich nur einen Widerspruch einlegen.
Aus meiner Sicht besteht die Gefahr, wenn Du reinschreibst "das die Heilbehandlung noch nicht abgeschlossen ist", das Du auf eine wundersame Art und Weise von Deinen behandelnden Ärzten als ausgeheilt / keine Aussicht auf Besserung oder ähnliches erklärt wirst. Bösartig gesagt, je nach Wunsch Deines BG Sachbearbeiters. Ich würde keinem Deiner Ärzte trauen:cool: In diesen Falle hättest Du gegenüber dem Sozialgericht ganz schlechte Chancen.

Du musst davon ausgehen, das der angestrebte Abhilfebescheid für Dich sowieso negativ ausfallen wird. Daher musst Du im Vorfeld vermeiden, der BG zuviel Futter bzw. Möglichkeiten zu geben, sich später herauszuwinden.

Beispiel > Ich will mal böse in die Zukunft denken:
Mal angenommen Du bist weiterhin arbeitsunfähig und hast jetzt momentan eine rentenberechtigte Minderung in Höhe von 40 MDE und die nächste Begutachtung steht ja wohl an ( so hast Du geschrieben). Bei dieser Begutachtung stellt man fest, das Du Dich an Deine Verletzungsfolgen gewöhnt hast und setzt Dich deshalb mit der MDE auf neu 30 MDE. Dann hat sich doch Dein Gesundheitszustand um 10 MDE verbessert. Ich frag Dich jetzt mal ketzerisch > dann wäre doch die Vorraussetzung für die Weiterzahlung des Verletztengeldes erfüllt - oder ( Mal abgesehen davon, das Du bestimmt wg. der fehlenden 10 MDE einen Widerspruch machen wirst )
Nachdem Du sowieso Deinen negativen Abhilfebescheid erhalten hast, könntest Du aber mit dieser MDE Differenz jetzt richtig losmachen und zB. Klage auf Weiterzahlung des VG einreichen. Die Klage kannst Du nun anständig begründen, da Du den Anhörungsbescheid unbeantwortet gelassen hast. Du läßt Dir also eine taktische Tür offen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, Ondgi und Goldbär,

z.B. brauche ich für den Text und die Strategieüberlegung von Dir Goldbär etwas länger, bevor ich das begreife. Deshalb kann ich jetzt nicht so schnell antworten.

Ondgi, ich habe zum Glück schon vor ein paar Tagen beim VdK einen Termin gemacht und werde mich da mal auch zu den o.a. Ereignissen durchfragen.

Finde es sehr schwierig rauszufinden, was am besten ist. Das war vor dem Überfall ganz anders, hatte jahrelang viel mit Ausschüssen und Verwaltungen zu verhandeln und zu klären. War ziemlich fit damals...damals!

Gruß

Laverda

Goldbär,
zum Gutachten: das werden meine beiden (neurol. u. orthopäd) allerersten Begutachtungen.
Laverda
 
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