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Dauer Untätigkeitsklage - Herausgabe Bescheid

Dauer bis zur Vorlage des Bescheids


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Kasandra

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Registriert seit
28 Sep. 2006
Beiträge
8,726
Ort
Irgendwo im Nirgendwo
Hallo zusammen,

mich interessiert, wer eine Untätigkeitsklage beim SG gegen seine BG eingereicht hat zur Herausgabe eines Bescheides.

Wie lang hat es gedauert, bis Ihr den Bescheid (egal ob positiv o. negativ) für Euch mit einer Untätigkeitsklage benötigt hat.

Die BG`n scheinen immer mehr Bescheide "auszusitzen" - damit das UO "handlungsunfähig" ist.

Viele Grüße

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kassandra,

die Zeitvorgaben sind doch etwas zu kurz gefasst. Ich habe einen Bescheid im gerichtlichen Verfahren erst nach 42 Monaten erhalten - aber vielleicht kann mich hier im Forum noch jemand toppen...

Gruß
tamtam
 
Hallo Tamtam,

danke für Deine Antwort.

Ganz ehrlich, ich habe nicht gedacht, dass eine Untätigkeitsklage, so wie bei Dir Jahre dauern kann.

Was bringt einem denn dann diese Klageart?

Ein Gericht müsste doch in der Lage sein, ich sage mal max. nach 6 Monaten einen Bescheid an Land zu holen.

Ohne Bescheid ja keine weitere Klage.

Vielleicht kann noch jemand dann den Sinn einer Untätigkeitsklage erklären?

Ist die nur dafür gedacht - den Klägern ein Instrument an die Hand zu geben, damit diese glücklich sind und ohne Wirksamkeit?

Dann ist das wahrer Hohn unserer Justiz.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,

aus meinem Leidensweg kann ich sagen, dass das Gericht der BG geradezu Hilfsdienste leistet. Gerade wenn es um die Fortsetzung der Heilbehandlung geht, ist durch den Zeitablauf der Gesundheitszustand dann schon im "Endstadium", und des hilft mir nichts mehr, aus der Untätigkeitsklage eine Feststellungsfortsetzungsklage zu machen - die Gesundheit ist kaputt ohne Aussicht auf Wiederherstellung.

Dafür hat mir die Untätigkeitsklage gegen die DRV geholfen - wenn auch wie immer ohne gerichtliche Hilfe. Mein Verlängerungsantrag wurde innerhalb von 3 Monaten und 7 Monate vor Ablauf der Befristung in eine Dauerrente umgewandelt.

Aber als bitteres Fazit bleibt: Die Untätigkeitsklage konnte mir in keinem Fall gegen die Vielzahl der Leistungsträger (BG, DRV, Arge) medizinische Heilbehandlungen und Rehabilitation gewähren, schlicht, weil die Gerichte in nicht einem einzigen Fall den Gegner zur Bescheiderstellung verurteilt haben. Die Verfahren wurden solange ausgesessen, bis die Gegenseite freiwillig einen Bescheid erstellte. Aber bedauerlicher weise brauchen SHT-Patienten zeitnahe Behandlung und nicht erst Jahre später.

Jetzt bleibt mir nur noch auf Schadensersatz im Zivilprozess zu klagen.

Gruß
tamtam
 
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