uschreider
Erfahrenes Mitglied
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- 7 Juni 2009
- Beiträge
- 1,029
Hallole karl66,
langsam aber sich glaube ich die liebe BG braucht ,,Weihnachtsgeld"
Mir geht es wie dir = neu erstelltes GA 40 % und die liebe BG hat mal eben 10 % abezogen, mit der Begündung, sie können nicht nachvollziehen, das der GA auf dem chrirugischen Gebiet die MDE von 30 auf 40 erhöht hat und ich hätte mich in den 3 Jahren ja auch schon an meine Schmerzen gewöhnt.
Sie wolltem vom Hauptgutachter (chirurgisch) eine Vorabendscheidung auf dem chirurgischen Gebiet, wegen Fristeinhaltung. Dieser hat eben 40 % gegeben. Allerdings fehlen noch die Auswertung des Schmerzgutachtens und die des neurologischen GA.
Als ich meinem D-Arzt, welcher eben auch der Hauptgutachter ist, mitgeteilt habe, dass die BG mir 10 % abgezogen hat, hat er mir gesagt, das es so nicht geht - er ist der Hauptgutachter und nur er legt auch die Gesamt-MDE fest - und nicht die liebe BG !
Du musst auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Mache dies entweder über den VDK oder nehme dir einen Anwalt. Glaube, alleine kommt man gegen die BG nicht an.
Hm, jetzt muss ich aber auch mal fragen, wieso du überhaupt arbeiten gehst - warum wurdest du nicht vorläufig berentet?
Liebe Grüße und TOI TOI TOI
Würmlie
langsam aber sich glaube ich die liebe BG braucht ,,Weihnachtsgeld"
Mir geht es wie dir = neu erstelltes GA 40 % und die liebe BG hat mal eben 10 % abezogen, mit der Begündung, sie können nicht nachvollziehen, das der GA auf dem chrirugischen Gebiet die MDE von 30 auf 40 erhöht hat und ich hätte mich in den 3 Jahren ja auch schon an meine Schmerzen gewöhnt.
Sie wolltem vom Hauptgutachter (chirurgisch) eine Vorabendscheidung auf dem chirurgischen Gebiet, wegen Fristeinhaltung. Dieser hat eben 40 % gegeben. Allerdings fehlen noch die Auswertung des Schmerzgutachtens und die des neurologischen GA.
Als ich meinem D-Arzt, welcher eben auch der Hauptgutachter ist, mitgeteilt habe, dass die BG mir 10 % abgezogen hat, hat er mir gesagt, das es so nicht geht - er ist der Hauptgutachter und nur er legt auch die Gesamt-MDE fest - und nicht die liebe BG !
Du musst auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Mache dies entweder über den VDK oder nehme dir einen Anwalt. Glaube, alleine kommt man gegen die BG nicht an.
Hm, jetzt muss ich aber auch mal fragen, wieso du überhaupt arbeiten gehst - warum wurdest du nicht vorläufig berentet?
Liebe Grüße und TOI TOI TOI
Würmlie