Hallo Karl,
die Prozentrechnung ist auch schwierig. Eigentlich müsste man davon ausgehen dass du 30% bekommst. Zusammen rechnen und dann durch 2. Aber vielleicht ist dies auch nicht so und du bekommst mehr.
Es wird geprüft inwieweit du leidest.
Einfach erklärt, wenn die Hand steif ist und auch der Arm der Hand, dann ist der Wert des Armes ausreichend, da die Hand ja nicht zusätzlich belastet wie der Arm.
In deinem Fall könnten Sie sagen, der Rücken ist gut bewertet und da fällt der andere Schaden gar nicht ins Gewicht, dann gibt’s 20%. Wenn die Psyche mehr belastet, bzw. zusätzlich dann werden 30% gegeben. Aber da solltest du genauer einen Anwalt oder Gutachter fragen. Zusätzlich online nach ähnlichen Fällen, Gerichtsurteile suchen.
Bei meinem Mann wurden 50 und 30 zu 60% eingestuft. Also ist dies doch von Fall zu Fall unterschiedlich.
Außerdem werden die beratenden Ärzte der BG dies noch drücken. Da kommt meist ein Wert von unter 20 raus. Und in die Zukunft können die auch schauen, nach 1 Jahr ist der Wert dann unter 20 und dann geht das Spiel von vorne los.
Rente gibt es frühestens ab Antrag Begutachtung, BG gibt Gutachten in Auftrag (so war es bei uns). Diese wird nach Bescheid rückwirkend gezahlt. (Nachzahlung). Mit länge der Krankschreibung hat dies nicht zu tun, nur mit den bleibenden Schäden, Einschränkungen.
Gruß
Jette64
die Prozentrechnung ist auch schwierig. Eigentlich müsste man davon ausgehen dass du 30% bekommst. Zusammen rechnen und dann durch 2. Aber vielleicht ist dies auch nicht so und du bekommst mehr.
Es wird geprüft inwieweit du leidest.
Einfach erklärt, wenn die Hand steif ist und auch der Arm der Hand, dann ist der Wert des Armes ausreichend, da die Hand ja nicht zusätzlich belastet wie der Arm.
In deinem Fall könnten Sie sagen, der Rücken ist gut bewertet und da fällt der andere Schaden gar nicht ins Gewicht, dann gibt’s 20%. Wenn die Psyche mehr belastet, bzw. zusätzlich dann werden 30% gegeben. Aber da solltest du genauer einen Anwalt oder Gutachter fragen. Zusätzlich online nach ähnlichen Fällen, Gerichtsurteile suchen.
Bei meinem Mann wurden 50 und 30 zu 60% eingestuft. Also ist dies doch von Fall zu Fall unterschiedlich.
Außerdem werden die beratenden Ärzte der BG dies noch drücken. Da kommt meist ein Wert von unter 20 raus. Und in die Zukunft können die auch schauen, nach 1 Jahr ist der Wert dann unter 20 und dann geht das Spiel von vorne los.
Rente gibt es frühestens ab Antrag Begutachtung, BG gibt Gutachten in Auftrag (so war es bei uns). Diese wird nach Bescheid rückwirkend gezahlt. (Nachzahlung). Mit länge der Krankschreibung hat dies nicht zu tun, nur mit den bleibenden Schäden, Einschränkungen.
Gruß
Jette64