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BVerfG: Gerichte setzen sich in erheblichem Unfang über Gesetze hinweg

Ariel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 März 2007
Beiträge
2,697
Hallo zusammen,

Heute um 14 in Phönix TV wird berichtet von der BuVerfassungsGerichts-Beurteilung, dass sich Gerichte in erheblichem Maße über Gesetze hinwegsetzen.


Warum erstaunt mich das nicht, sondern ich hielt das schon für normal und als Gewohnheitsrecht er selbstgefälligen Richterei.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

das Schlimme ist aber, dass das BVerfG auch nicht wirklich etwas dagegen tuen will (möglicherweise aus personeller Unterbesetzunge).

Ich habe z.B. regelmäßigen Schriftverkehr mit Frau Meister unseres höchsten Gerichtes.

Auszug aus dem letzten Schreiben:

"Angesichts der relativ niedrigen Beschwer besteht außerdem Veranlassung darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsbeschwerde ein außerordentlicher Rechtsbehelf ist, der nur als letztes Mittel dienen kann, um schwere Grundrechtsverletzungen abzuwehren."

Jetzt muss ich nicht nur meine Grundrechtsverletzungen der letzten 10 Jahre seit Unfall hinnehmen, sondern auch noch das höchste Gericht überzeugen, zu arbeiten....

Gruß
tamtam
 
Hallo tamtam,

um schwere Grundrechtsverletzungen abzuwehren."

Jetzt muss ich nicht nur meine Grundrechtsverletzungen der letzten 10 Jahre seit Unfall hinnehmen, sondern auch noch das höchste Gericht überzeugen, zu arbeiten....

Was "schwere Grundrechtsverletzung ist, das liegt im subjektiven Ermessen der Gerichte.

Aber es muss halt wirklich außerordentlich darauf geachtet werden, dass man den Beschwerde-Vortrag, sowie seine Begründung auf die Wesentlichkeit und Entscheidungserheblichkeit prüfen.
Verpfuscht der Mandantsträger diese Pflicht, dann ist er in Haftung zu nehmen und da darf es keine Hemmung geben.

Gruß Ariel
 
hallo tamtam, hallo,

kannst du mir bitte die Anschrift vom BVerfG geben, welche Frist hat man nach einem Urteil dort vermute ich mal nur Beschwerde einzureichen oder?

Auch wenn das Urteil unanfechtbar ist?
 
Hallo Rolandi,

Du hast einen Monat Zeit um das Rechtsmittel nebst Begründung einzureichen. Fristverlängerung ist ausgeschlossen. Der Gang zum BVerfG ist nur möglich, wenn sämtliche Rechtsmittel zuvor ausgeschöpft wurden. Und du kannst nur Verfahrensfehler rügen, also nicht behaupten, dass die Tatsachenfeststellung der Gerichte zuvor unzureichend oder falsch war.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/

Gruß
tamtam
 
hallo tamtam,

danke.

Darf ich fragen, was alles zu den Verfahrensfehler gehört?

und

was für möglichkeiten alles hat man zuvor:

Klage, Berufung und dann? evt. BVerfG?
 
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