Hallo!
Bereite gerade eine Beschwerde wg. Rechtsfehler SG an LSG vor.
Genügt eine einfache Ausfertigung oder muß auch eine Zweitausfertigung (Doppel für das SG - damit der Richter dort auch weiß, wie ich das Recht so sehe...) an das LSG?
Kann's leider nirgends finden...
Grüße von...