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Bg Rente auf neues Gehalt

Jahresarbeitsverdienst (JAV) geteilt durch 3 mal 2 ergibt den Jahresbetrag der vollen Verletztenrente. Davon wird der prozentuale Anteil der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in 12 monatlichen Raten gezahlt.

Als JAV gilt das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall. Das sind Gehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Vermögenswirksame Leistungen, Stellenzulagen etc.
 
Mit regulärer Rente, meinte ich die Altersrente, die jeder irgendwann bekommt. Kanntest du den Ausdruck gar nicht?

LG
Dietmar
 
Ist es bei deinem Beispiel egal, ob es Verletztenrente oder die reguläre Rente ist?
Mit regulärer Rente, meinte ich die Altersrente
Und genau die habe ich die meinen Erläuterungen in den Posts # 12 und # 16 zugrunde gelegt:
Ja, aber bei einer Erwerbsminderungs- oder Altersrente wird sie angerechnet, d. h. die DRV-Rente wird durch den Bezug der Verletztenrente gekürzt, wenn die Summe aus gesetzlicher Rente und Verletztenrente den im § 93 SGB VI festgelegten Grenzbetrag überschreiten.

Eine "reguläre" Rente (Bedingungsloses Grundeinkommen) gibt es nicht, weil jede Rente von gewissen Voraussetzungen abhängt.

Mit regulärer Rente, meinte ich die Altersrente, die jeder irgendwann bekommt.
Leider bekommt die nicht Jeder, sondern nur die, die mindestens 60 Monate während ihres Erwerbslebens zur Rentenversicherung beigetragen haben. Das kann manches Arbeitsunfallopfer nicht. Da gibt es zwei Kompensationsmöglichkeiten:
In der DRV die vorzeitige Wartezeiterfüllung bei Arbeitsunfall (§ 53 SGB VI), die aber nur eintritt, wenn vor dem Unfall mindestens ein Beitrag erbracht wurde.​
Und wenn man auch durch jenes Netz gefallen ist, gibt es für Schwerverletzte die Schwerverletztenzulage (§ 57 SGB VII).​

Es geht nicht darum, ob ich den Ausdruck "kannte". Um Fragen korrekt und präzise zu beantworten, muss man sich korrekter Termini statt umgangssprachlicher Ausdrücke bedienen. Sonst kann es Missverständnisse geben.

LG

KoratCat
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo an alle.
Ich hatte 2011 einen Unfall. Habe 25 % mde erhalten. Da mein jahresbrutto aber recht gering war, hab ich mich abfinden lassen mit einer Einmalzahlung da ja angeblich alles ok war.
Dann war ich normal wieder arbeiten und hatte die letzten 8 Jahre ein fast 4 Faches Bruttoeinkommen als zum unfallzeitpunkt.
2020 musste erneut operiert werden und das Chaos nahm seinen Anfang. Jetzt, 7 Operationen später bin ich Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (50%) und da sich meine MDE von 25 auf 40( aktuell beim sozialgericht für Erhöhung auf 60%) beziehe ich auch wieder eine BG Rente. Allerdings auf das Gehalt von 2011. Nun meine Frage an alle wissenden hier. Muss die BG Rente nicht angepasst werden auf das letzte Gehalt vor den erneuten Operationen? Wäre ein Unterschied von fast 1000€ im Monat.
Danke für eure Hilfe
Hallo @mike1977,

interessant finde ich, ob beim Bezug der EMR-Rente die abgefundene Verletztenrente nicht bereits angerechnet worden ist. Heißt es doch im § 93 Abs. 4 SGB VI:

Die Absätze 1 bis 3 werden auch angewendet,
1. soweit an die Stelle der Rente aus der Unfallversicherung eine Abfindung getreten ist,
(...)
Die Abfindung tritt für den Zeitraum, für den sie bestimmt ist, an die Stelle der Rente.

LG

KoratCat
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo KoratCat,

Sorry, ich hatte wirklich gedacht, dass du weißt, dass ich die Altersrente meine.
Denn, wenn du es gewusst hättest, hättest du ja direkt darauf geantwortet und mich eventuell gleichzeitig korrigiert.

Weil, erst nachfragen, was gemeint ist, obwohl man es genau weiß, wäre ja quasi eine Kleinkrämerseele, was man den deutschen nachsagt. Oder Oberlehrerhaft.
So schätze ich dich aber nicht ein.

Ich wünsche dir ein schönes Osterfest und geh mal raus und genieße die Sonne.
Das ist gut für das Gemüt.


LG
Dietmar
 
Zuletzt bearbeitet:
Um mal etwas Freude hier reinzubringen mal noch eine gute Nachricht.
Ich habe heute mit meine Versicherung telefoniert. Eigentlich war es ja ein Unfall ( umgekippt an der Treppe ) der mich nach 8 Jahren wieder zum Arzt Zwang und die ganzen Operation aufgrund der Untersuchung wegen des imknickens seinen Lauf nahmen. Die Unfallversicherung meinte, dass Sie gezahlt hätten weil das umknicken ein Unfall sei und die Operationen eine Folge dessen sein. Allerdings ist die Meldepflicht 2 Jahre. Da war ich jetzt fast 2 Jahre zu spät.
Also den Makler meines vertrauens angerufen und ihn gefragt, weil ich das ihm im Jahr 2020 schon gesagt hatte. Er entschuldigte sich, nahm es auf seine Kappe und hat das nun nachgemeldet. Jetzt geht das ganze seinen Gang und die Unfallversicherung wird wahrscheinlich zahlen abzüglich eines Prozentsatzes X aufgrund der Vorschädigung. Das sind doch mal gute Nachrichten.
 
Hallo Mike, das sind ja gute Nachrichten.
Hoffentlich funktioniert das auch mit der Nachmeldung.
Gebe doch dann bitte eine Info.
Viel Glück weiterhin.


LG
Dietmar
 
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