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Bg Rente auf neues Gehalt

…es sei denn, es handelt sich um eine freiwillige Versicherung, bei der der Unternehmer seine Beiträge selbst entrichtet. Dann findet eine Anrechnung nicht statt. Gruß Rehaschreck
 
Hallo und danke für die Antworten.

Angenommen, jemand bekommt 500 € EMR und seine Rentenzahlung beläuft sich später auf 1500 €.
Werden dann von den 1500 € 500 € abgezogen und er bekommt dann also 1000 € Rente +500 EMR?



LG
Dietmar
 
Vielen lieben Dank für euer Wissen das ihr mit mir teilt.
Werde mal einfach meine Rehabetreuerin anrufen. Die ist nämlich richtig toll und hat mich quasi überredet zum sozialgericht zu gehen um die 65 MDE zu bekommen. Andere Patienten von ihr haben mit der gleichen Verletzung, sogar geringer, 80 % bekommen.
Jetzt mal schauen was das Sozialgericht sagt. Bekomm ich die 60 oder 65 % MDE, dann "hole" ich mir die 50% Schwerbehinderung.
 
Angenommen, jemand bekommt 500 € EMR und seine Rentenzahlung beläuft sich später auf 1500 €.
Werden dann von den 1500 € 500 € abgezogen und er bekommt dann also 1000 € Rente +500 EMR?
Es wird nicht die Verletztenrente (VR) gekürzt, die wird voll gezahlt, sondern die EMR wird eventuell gekürzt.

Dann muss erst einmal der Gesamtbetrag der beiden Renten (als Lohnersatzleistung) ermittelt werden. Dabei bleiben von der VR der verletzungsbedingte Mehraufwendungen und den immateriellen Schaden ausgleichende Betrag, der der Höhe des MdE entspricht, und evtl. weitere unberücksictigt.

Angenommen, dann verblieben € 1.500 an VR, zusammen also €2,000, muss jetzt nach dem Grenzbetrag gefragt werden. Der beträgt (bei Rentenartfaktor 1 = volle Erwerbsminderung) 70% eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes (JAV), der der Berechnung der Rente aus der Unfallversicherung zugrunde liegt. Angenommen, der JAV betrage €30.000, läge der Grenzbetrag bei €1,750, würde die EMR auf €250 gekürzt. Es verblieben die volle VR (1,500 + verletzungsbedingte Mehraufwendungen und den immateriellen Schaden ausgleichender Betrag etc.) und €250 an EMR.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo an alle.
Ich hatte 2011 einen Unfall. Habe 25 % mde erhalten. Da mein jahresbrutto aber recht gering war, hab ich mich abfinden lassen mit einer Einmalzahlung da ja angeblich alles ok war.
Dann war ich normal wieder arbeiten und hatte die letzten 8 Jahre ein fast 4 Faches Bruttoeinkommen als zum unfallzeitpunkt.
2020 musste erneut operiert werden und das Chaos nahm seinen Anfang. Jetzt, 7 Operationen später bin ich Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (50%) und da sich meine MDE von 25 auf 40( aktuell beim sozialgericht für Erhöhung auf 60%) beziehe ich auch wieder eine BG Rente. Allerdings auf das Gehalt von 2011. Nun meine Frage an alle wissenden hier. Muss die BG Rente nicht angepasst werden auf das letzte Gehalt vor den erneuten Operationen? Wäre ein Unterschied von fast 1000€ im Monat.
Danke für eure Hilfe
Wenn ich Deinen Namen richtig deute, warst Du zum Unfallzeitpunkt bereits 34 Jahre und hattest sicher auch ausgelernt.
@seenixe hat richtig erkannt, dass das Alter formal eine gewichtige Rolle spielt. Allerdings gibt es auch sogenannte "Spätentwickler". Das könnte auch ein Ansatzpunkt für (nunmehr) erhebliche Unbilligkeit der Regelfestsetzung sein: ein Vergleich mit der damaligen persönlichen Möglichkeit, Erwerbseinkommen zu erzielen und der tatsächlichen in den letzten Jahren vor der Verschlimmerung. Dazu braucht man neben einem sehr geschickten Anwalt auch einen wohlwollenden Psychiater als Gutachter. Der juristische Schlüssel heißt: analoge Gesetzesanwendung zu § 90 SGB VII a.F. bzw. § 90 SGB VII n.F. Das Verfahren dazu wäre aber hoch-knifflig und mitunter auch entwürdigend. Um sich derart "auszuziehen", müsste man schon ein hohes Bedürfnis haben!
 
Richtig Seenixe. Bin jetzt schon 47 inzwischen. Hatte nach den Unfall den Arbeitgeber gewechselt und nun die letzten Jahre (ab 2015) 60000 + im Jahr verdient, zim unfallzeitpunkt damals nur 20000€. Deshalb ja meine "idee" nachdem die Rentenzahlung durch neue Operationen und Verschlimmerung des ganzen das gehalt der letzten 8 Jahre als Grundlage zur Berechnung der BG Rente zu nehmen und nicht das von 2011 da der Vorgang der yrentenzahlung ja eigentlich mit der einmalabfindung abgeschlossen war.
 
Ein JAV von €20.000 im Jahr 2011 lag nur gering über dem Mindest-JAV (30.660 x 60% = €18.396). Der erscheint mir dann doch erheblich unbillig zu sein. Da sehe ich doch höhere Chancen. Einfach wird es aber nicht, die formalen Hürden zu meistern.
 
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt :) es kann mir ja nichts passieren. Ich investiere nur Zeit und ein paar Euro für den Anwalt vom VDK
 
Hallo Koracat, danke für deine Antwort.
Ist es bei deinem Beispiel egal, ob es Verletztenrente oder die reguläre Rente ist?

LG
Dietmar
 
Mde errechnet sich aus deinem Jahresbrutto geteilt durch 60 (%). Das ist dann die Grundlage zur Berechnung der Rente für die BG.
Beispiel: 50000 Brutto geteilt durch 60 = 30000.
30000 geteilt durch hundert mal deine MDE.
Beispiel mde von 40 %
Also 30000 durch 100 x 40% = 12000. Das ist dann die jährliche BG Rente. Geteilt durch 12 Monate ergibt 1000€ Rente von der Berufsgenossenschaft.

Hoffe ich hab das richtig erklärt.
 
Hallo Mike,

nicht ganz korrekt.
Es sind zwei drittel und nicht 60 %. Also circa 7 % mehr.


LG
Dietmar
 
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