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Berufskrankheiten

puh, des ist ja total dumm gelaufen ...

wie verkehrst Du mit der BG ? telefonisch oder schriftlich ? ?

Hier ist ja wirklich fachlicher Rat notwendig ...

Also aus meiner laienhaften Sicht, brauchst Du weitere Untersuchungen nicht zu dulden.

Was mir nicht in den Kopf geht, wenn der Niethart das Gutachten erst angenommen hat und dann auch durchgeführt hat, kann er es meines Erachtens nicht mit der Begründung wir machen nur "frei wissenschaftlich" zurückgeben ... da ist was faul, wahrscheinlich die Fragestellung der BG ?

oder das Gutachten ist da und paßt der BG nicht ...

Vorschlag zur Güte, laß Dir die Ablehnung zufaxen ... oder ruf selber bei dem Gutachter an.

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Gutachter

Danke für die Anwort!
Morgen werde ich den Gutachter anrufen und auch die BG, damit ich die Ablehnung zu geschickt bekomme.
Danch werde ich mich wieder melden.
Gruß Wolfgang
 
Gutachter

Nun bin ich wieder da, nach meiner OP wegen Darmkrebs habe ich ein Stoma und befinde mich im moment in der Nach Chemo.
Mit dem Gutachter, das hat sich erledigt, es ist ein Gutachten zur BG gemacht worden, wegen Weissfinger, am 12.09.2008 muss ich noch zu einem Gutachter wegen Schwerhörigkeit mit Tinnitus, ansonsten habe ich noch nichts von der BG gehört. Das erste Gutachten war am 16.05.2008, wie lange muss man auf einen Bescheid warten?
Bei meiner Krankheit wegen Rückenleiden, die von der BG abgelehnt wurde, hat der VdK vergessen Widerspruch ein zulegen. Der Mitarbeiter ist nicht mehr beim Vdk, er ist von denen angezeigt worden, weil er Geld unterschlagen hat.
Was kann man dagegen machen?

Gruß Wolfgang
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

wie ich sehe, hast du gerade mal ca. 6 MNh an Lebensbelastungsdosis. Dies wird der Techn. Sachverständige (war es Herr Lamers oder Herr Schulte-Werflingshoff?) erst mal aus Erfahrungswerten von angeblichen Vergleichsbetrieben errechnet haben. Oder war schon jemand auf einer Baustelle?

Das mit Vergleichsbetrieben kann man vergessen! Jeder Betrieb hat seine Eigenheiten und Belastungen. Du mußt dich intensiv mit deinen belastenden Tätigkeiten befassen. Sie dir die Berechnungen der BG genau an!

Ist die Anzahl der belastenden Tätigkeiten richtig? Stimmen die Gewichte der Lasten und die Strecken. die du damit zurückgelegt hat? Stimmen die Hebe- und Absetzvorgänge? Welche belastenden Arbeiten sind nicht in den Berechnungen enthalten? Stimmen die Zeiträume, in denen du belastende Arbeiten durchgeführt hast? Bei schwierigen Verhältnissen müssen die Zeiten der einzelnen Vorgänge erhöht werden usw.!

Du mußt dich da kundig machen und lernen, diese Berechnungen selbst durchführen zu können. Beschrieben ist dies und vieles mehr im BK-Report 2/2003
http://www.hvbg.de/d/pages/service/download/bk_rep/pdf/bk_02_03.pdf

Da kann dir kein Anwalt helfen, weil der einfach nicht die Zeit hat, da bist du selbst gefragt! Ich helfe dir bei Fragen gerne soweit ich kann.

Grüße von
IngLag
 
Bk 2108

Vielen Dank für die Antwort, leider blicke ich durch die über 250 Seiten nicht durch. Ich habe heute mit dem VDK gesprochen, die versuchen die Sache wieder in den alten Zustand zusetzen, danach werde ich Akteneinsicht verlangen und kann dann mehr schreiben. Im Ablehnungsbescheid steht ich hätte nur 5,98x10 Nh, selber ausrechnen kann ich das nicht. Der Herr Lamers war bei mir, der hat keine Ahnung vom Baufach.
Gruß Wolfgang
 
Hallo,

aus deinem Beitrag ersehe ich schon jetzt eine gewisse Resignation. Du bist jetzt schon der Meinung, dass du es nicht schaffst. Du willst dich auf den VDK verlassen. Das ist falsch! Der VDK wird dich in formal-juristischen Dingen sicher beraten können, aber von der Belastungsberechnung nach dem MDD haben auch die vom VDK keine Ahnung.

Wenn du jetzt nochmal die Chance kriegst Widerspruch einzulegen, dann mußt du zumindest erst mal auf möglichst viele belastende Arbeiten und erheblich mehr Zeiten hinweisen, ohne sie schon genauer zu beschreiben. Und dass die Berechnungen des Techn. Sachverständigen absurd sind, weil darin nur ein geringer Teil der belastungsrelevanten Tätigkeiten erfasst ist. Dies kann Heben und Tragen, evtl. aber auch die extreme Rumpfbeugehaltung betreffen.

Es wird dir dann nicht erspart bleiben, dich mit ca. 100 Seiten aus dem BK-Report 2/03 ausgiebig auseinanderzusetzen, damit du den Ablauf eines BK 2108-Verfahrens mit den Belastungsberechnungen begreifst. Der Anwalt wird dies nicht tun! Er ist auf deine Hilfe angewiesen, denn nur du kannst ihm jede einzelne Tätigkeit mit den Lasten und Zeiten beschreiben, die in die Berechnungen mit einfließen müssen. Du hast doch mit der Ablehnung sicher die Berechnungsbögen gekriegt? Diese Bewertungen mußt du erst mal nachvollziehen können, dann hast du eine Grundlage!

Ich hatte vorher auch keine Ahnung und stand da, wie der Ochs vorm Berg! Aber ich habe mich 2 Jahre lang intensiv damit beschäftigt, so dass ich letztendlich selbst meine Belastungen berechnen und Fehler seitens der BG nachweisen konnte. Erst da erkannte ich, dass ich teilweise für blöd gehalten wurde. Und die BG mußte erkennen, dass sie mich unterschätzt hatte.

Grüße von
IngLag
 
Hallo IngLag
Dienstag werde ich zum VDK gehen damit die Sache geregelt wird.
Sie sollen Widerspruch mit Akteneinsicht stellen, denn ich weiss gar nichts, außer das die Werte zu gering sein sollten. Danach werde ich mich wieder melden.
Gruß Wolfgang
 
Hallo Wolfgang,

hast Du nicht mit dem Ablehnungsbescheid dieTechn. Stellungnahme, bestehend aus einer Beurteilung und den Berechnungsbögen des Sachverständigen bekommen? Oder hat das alles der VDK? Dann lasse sie dir schleunigst zuschicken. Du brauchst diese Unterlagen dringend! Und in Zukunft alles kopieren, bevor du was aus der Hand gibst.

Wie sieht es mit der med. Seite aus? Ist die Ablehnung auch medizinisch durch zumindest eine fachärztliche Stellungnahme begründet? Wenn ja, welche Gründe werden aufgeführt?

Grüße von
IngLag
 
Hallo IngLag
Ich habe nur einen grünen Brief der BG bekommen , wo drin steht das die Berufskrankheit abgelehnt wird. Darin steht nur man müsste 25X10 Newtonstunden haben, ich habe nur 5,98X10 Nh. Dadrunter die Rechtsbelehrung und Unterschrift von Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmervertreter, das war alles. Der VDK hat alles von mir, die haben auch nichts anderes.
Gruß Wolfgang
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Wolfgang,

du oder der VDK sollte schnellstens die Berechnungen für die Lebensbelastungsdosis der Techn. Sachverständigenstelle anfordern und eine Fristverlängerung, weil du diese Berechnungen brauchst, um deren Richtgkeit zu überprüfen. Die BG kann nicht etwas behaupten, was entscheidend für die Ablehnung war.

Grüße von
IngLag
 
Danke für die schnelle Antwort, ich werde es so am Dienstag beim VDK vortragen. Wenn ich die Unterlagen habe, werde ich mich wieder melden.
Gruß Wolfgang
 
Widerspruch vergessen

Hallo

Nun war ich zweimal beim VdK und habe nach gefragt, jedesmal sagte man mir, Sie werden versuchen den alten Zustand wieder her zustellen.
Wenn das nicht klappen sollte, soll ich einen neuen Antrag stellen.
Nun zu meiner Frage, den ersten Antrag habe ich im Juli 2007 gestellt, der neue würde erst im Oktober2008 gestellt, wer kommt, wenn die Krankheit anerkannt wird für die 15 Monate auf, die mir dann fehlen.
Gruss Wolfgang
 
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