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Berufskrankheiten

Rückenleiden

Hallo IngLag
Du hast Recht, das habe ich im Forum nicht erwähnt, das ich das nach gemeldet habe, aber ich habe eine Bestättigung der BG, das auch die BK 2109 aufgenommen ist.
Die gleichen Bilder plus Befunde die jetzt gemacht worden sind, hatte die BG schon mal, nur das Sie jetzt nur die Bilder wollen und bei einem anderen Gutachter begutachtet werden sollen. Dieses konnte ich an Hand der Befunde feststellen.
Die Kollegen, haben bescheinigt, das ich die ganzen Jahre schwere Lasten über 30 kg heben und tragen mußte.
Gruss Wolfgang
 
Rückenleiden

Hallo
Habe wieder mal eine Ablehnung bekommen.
Nach dem Ergebnis des Feststellungsverfahren, insbesondere unter Berücksichtigung einer fachradiologischen Stellungsnahme, konnte bei Ihnen in den beiden unteren Segmenten der Ledenwirbelsäule eine Bandscheibenprotrusion (Verwölbung) in L4/L5 und L5/S1 festgestellt werden. Die übrigen Bandscheibensegmente kommen altersentsprechend regelrecht zur Darstellung. Es müssen daher weitere Zusatzkriterien erfüllt sein, damit ein beruflicher Zusammenhang wahrscheinlich gemacht werden kann. Das Merkmal einer Begleitsponodylose, das heißt einer, über das Altersmaß hinausgehenden Spondyose (Randzackenbildung an den Wirbelkörpern) in Bewegungssegmenten, welche nicht von Verschleißerscheinungen betroffen sind, lässt sich radiologisch nicht nachweisen. Bei dieser Fallkonstellation ist ein beruflicher Zusammenhang nicht wahrscheinlich. Eine Berufskrankheit liegt somit nicht vor.
Was kann ich machen, hatte vorsorglich 2108 und 2109 gemeldet.
Gruss sowie ein schönes Osterfest wünscht Fam. Hansen W.
 
Hallo Wolfgang,

ich würde weiter machen. Zu verlieren hast du nix. Auch wenn die Aussichten nicht besonders groß sind.

Die waren sie bei mir auch nicht und ich habe trotz - angeblichem 6. LW, keiner Spondylose, Hypermobilität und vielen anderen erfundenen Diagnosen - in der zweiten Distanz gewonnen.
Ich habe damals die Hoffnung nicht aufgegeben doch noch einen neutralen Gutachter und auch Richter zu "erwischen" und ich habe viel recherchiert und geschrieben.
Natürlich ist es heutzutage, nachdem es die Konsensempfehlungen gibt, nicht mehr so einfach eine BK anerkannt zu bekommen, da diese Vorgaben da sind.

Aber jeder Mensch ist ein eigenes Individuum und auch bei jedem Menschen macht sich eine körperliche Belastung anders bemerkbar. Und das sollte man den Herrschaften immer wieder klar machen und vorhalten.
Es gibt nie zwei Individuen, die genau die Selbe Arbeit gemacht haben und in der selben Weise. Deshalb kann m.E. eine Manifestierung eines Rückenleidens durch Überlastung sich nie 100 pro gleichen ...

Ich habe die BK 2110 anerkannt bekommen, möchte ich noch anmerken, da dies nicht jeder wissen kann. :)

L.G. Ramona
 
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