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Bergmannsheil, Neue Abteilung Rehabilitation, Chefarzt Dr. Sven Jung

Wenn sich die Beiträge durch die Mindereinnahmen während der Coronapandemie verrringern, müssen auch die BG nach Einsparungsmöglichkeiten suchen und werden nicht undankbar sein, wenn der Unfallversicherungsträger in Luxemburg Kosten übernimmt.

KS 1973
 
Hallo Miteinander. Also nochmal. Ich werde im Oktober nach Bergmannsheil Abteilung Rehabilitation zur Untersuchung geladen. Meanmachine hat die Gesetzeslage meines Erachtens sehr gut erklärt. LG
 
@Karl Otto lässt absichtlich den Paragraphen 65 Absatz 2 SGB I weg, nachdem Untersuchungen und Behandlungen abgelehnt werden können.
Typisches Verhalten von Mitarbeitern der Berufsgenossenschaften.
Berufsgenossenschaften "kümmern" sich um möglichst niedrige Mitgliedsbeiträge der Arbeitgeber ( welche sich bei jeder zu entschädigenden Arbeitsunfallfolge massiv erhöht) - eure Gesundheit interessiert dort keinen.
Hintergrund-Check läuft.... :cool:
Gruß MM

Auch ohne Hintergrundcheck lässt sich feststellen, dass Sie jedenfalls juristischer Laie sind. Zunächst bedeutet das von mir verwendete Kürzel "ff" fortfolgende. Des Weiteren macht es keinen Sinn, den 65 Abs. 2 SGB I explizit zu benennen. Ihr Antwort erweckt irreführend für andere Leser den Eindruck, dass man Untersuchungen oder Heilbehandlung immer einfach ablehnen könne- und das ohne Konsequenzen. Der Absatz 2 lässt dies nur unter bestimmten Bedingungen zu, die rechtlich nur selten greifen. Daher halte ich gerade solche Äußerungen wie von Ihnen nicht gerade hilfreich für andere Nutzer, die hier konstruktive Hilfe oder Hinweise erwarten.


Wenn sich die Beiträge durch die Mindereinnahmen während der Coronapandemie verrringern, müssen auch die BG nach Einsparungsmöglichkeiten suchen und werden nicht undankbar sein, wenn der Unfallversicherungsträger in Luxemburg Kosten übernimmt.

KS 1973
Wenn der Unfall in Luxemburg während eines Beschäftigungsverhältnisses bei einem luxemburgischem Arbeitgeber passiert ist, dürfte der luxemburgische UV-Träger weiterhin ohnehin alles bezahlen im Rahmen eines Sozialversicherungsabkommens. Lediglich die Abwicklung erfolgt über einen UV-Träger in Deutschland. Ansonsten dürfte die Deutsche UV vermutlich nicht so viel damit zu tun haben und folglich auch nichts einsparen können. Die deutsche UV bezahlt nur bei Versicherungsfälle der in Deutschland befindlichen Mitgliedsbetriebe (auch wenn der Arbeitnehmer mal im Ausland verunfallen kann).

LG
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Karl Otto,
leider muß man immer wieder feststellen, dass rechtliche Grundlagen immer ausgelegt werden und werden können. Nehmen wir nur den Fakt der von den Berufsgenossenschaften immer wieder geforderten "Heilverlaufskontrolle". Die Patienten befinden sich in der Regel in der Betreuung von D-Ärzten. Muß ich den rechtlichen Hintergrund erläutern, den diese Einschränkung bereits mit sich bringt?
Diese von den BG´en ausdrücklich berufenen Ärzte nehmen bereits Rechte und Pflichten der Berufsgenossenschaften wahr.
Wenn denn der Sachverhalt, wie Du ihn schilderst rechtlich haltbar wäre, würde dies im Umkehrschluss heißen, dass man immer verpflichtet ist sich untersuchen und vorladen zu lassen.
Und das genau stimmt eben nicht. Man ist seinen Pflichten bereits nachgekommen.

Gruß von der Seenixe
 
@Karl Otto (ein Loch ist offensichtlich nicht nur im Eimer :cool:)

Es geht beim Hintergrundcheck nicht um das SGB - sondern um dich ;)

Gruß Meanmachine
 
@Karl Otto (ein Loch ist offensichtlich nicht nur im Eimer :cool:)

Es geht beim Hintergrundcheck nicht um das SGB - sondern um dich ;)

Gruß Meanmachine
Das habe ich schon wahrgenommen ;-)
Wenn sich dieses Forum oder Teile des Forums lieber mit Personen als mit Inhalten auseinandersetzt, reicht auch eine kurze Info dass ich unerwünscht bin. Ich arbeite nicht bei der UV. Muss aber sagen, dass ich dein Statement zur Begrüßung schon befremdlich finde. Kann mich daher gern wieder abmelden :cool: Gibt ja genug Experten. Kurze Info genügt.
Gruß KO
 
Ich tippe bei dir auf Sicherheitsfachkraft für Arbeitssicherheit - du kannst dich aber auch einfach selbst vorstellen....:cool:

Gruß MM
 
Schade. Man sollte doch trotz unterschiedlicher Auffassungen die Contenance wahren. Hier gibt es Menschen , die mit empfinden und sich in die Situation Anderer hinein versetzen. Chapeau! Am wichtigsten sind doch hier, glaube ich, die mitgeteilten Erfahrungen eines jeden Einzelnen. LG
 
Schade. Man sollte doch trotz unterschiedlicher Auffassungen die Contenance wahren. Hier gibt es Menschen , die mit empfinden und sich in die Situation Anderer hinein versetzen. Chapeau! Am wichtigsten sind doch hier, glaube ich, die mitgeteilten Erfahrungen eines jeden Einzelnen. LG
Lass dich von nichts und niemanden verunsichern oder verwirren.

Liebe Grüße MM
 
Hallo Karl Otto,
leider muß man immer wieder feststellen, dass rechtliche Grundlagen immer ausgelegt werden und werden können. Nehmen wir nur den Fakt der von den Berufsgenossenschaften immer wieder geforderten "Heilverlaufskontrolle". Die Patienten befinden sich in der Regel in der Betreuung von D-Ärzten. Muß ich den rechtlichen Hintergrund erläutern, den diese Einschränkung bereits mit sich bringt?
Diese von den BG´en ausdrücklich berufenen Ärzte nehmen bereits Rechte und Pflichten der Berufsgenossenschaften wahr.
Wenn denn der Sachverhalt, wie Du ihn schilderst rechtlich haltbar wäre, würde dies im Umkehrschluss heißen, dass man immer verpflichtet ist sich untersuchen und vorladen zu lassen.
Und das genau stimmt eben nicht. Man ist seinen Pflichten bereits nachgekommen.

Gruß von der Seenixe
Hallo Seenixe,

ich bin vollkommen deiner Meinung, dass man auf seine Rechte achten sollte und nicht unbedingt immer alles ideal läuft bei BG-Geschichten. Ich empfinde mich hier als unparteiisch, weder sehe ich das Thema BG rosarot, noch verteufel ich es. Es gibt da immer ne Menge Faktoren, das geht beim Sachbearbeiter los und geht bei dem medizinischen Können des Arztes weiter.
Übrigens kann jeder Unfallchirurg und Orthopäde eine Fortbildung machen und dann als D-Arzt praktizieren. Es ist also keine ausgewählte Elite oder sowas.
Mit den Heilverfahrenskontrollen kenne ich mich nicht so genau aus. Allerdings hat die gesetzliche Unfallversicherung im Gegensatz zur Krankenkasse die gesetzliche Aufgabe, das Heilverfahren zu überwachen und zu steuern. In dem Zusammenhang stelle ich dir folgende Fragen, die du für dich beantworten kannst:
Du bist BG-Mitarbeiter und deine Versicherte wird nicht arbeitsfähig kommt im Heilverfahren einfach nicht weiter. Würdest du keine Zweitmeinung einholen, um die Versicherte weiterzubringen? Sind deine Versicherten bei den Arzt um die Ecke immer in besten Händen und es dauert halt so lang wie es dauert, einschließlich der von dir zu zahlenden Geldleistungen? Bekommen BG-Ärzte höhere Vergütungen und kann es nicht sein, dass ein längeres Heilverfahren wirtschaftlich für den einen oder anderen Arzt möglicherweise attraktiv erscheint oder der Arzt auf dem betroffenen Fachgebiet nicht so gut ist? Spielt sicher alles eine Rolle.
Daher ist zumindest eine Zweitmeinung verständlich- finde ich zumindest. Es soll natürlich nicht zur Schikane ausarten. Daher ist ein Nachfragen bei der BG sicherlich nicht immer die schlechteste Idee, wenn was unklar erscheint.


Andernfalls sollte man möglichst einen kundigen Anwalt für Sozialrecht hinzuziehen. Dann muss man sich im Zweifel nicht selbst kümmern.

LG KO
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo ich bin froh Euch gefunden zu haben. Seit 2004 leide ich an CRPS und habe einen durch Sudek versteiften linken Fuß. Ich bin am 17. diesen Monats von einem Durchgangsarzt im hiesigen Mutterhaus Trier untersucht worden. Das findet normalerweise jedes Jahr statt. Dieses Jahr eigenartigerweise zum 3.Mal, mit dem Ergebnis Zustand unverändert, vermehrte Arthrose am Fuß. Zwei Tage später bekomme ich eine Aufforderung von der Bergmannsheil Klinik Bochum-Abt. Rehabilitation zwecks Untersuchung vorstellig zu werden. Muss ich der Aufforderung nachkommen. Letztendlich bin ich ja schon ein paar Tage zuvor untersucht worden. Wer kann etwas Näheres über diese neue Abteilung berichten. Über jeden Erfahrensbericht bin ich dankbar.

Ich würde, wie von Kasandra vorgeschlagen, bei der BG nachfragen, was konkret der Mehrwert der Untersuchung ist. Hat der eigene Arzt im Bericht die Untersuchung vorgeschlagen? Wird dort Diagnostik eingesetzt, die der eigene Arzt nicht bieten kann? Nur wenn du das weißt, kannst du halbwegs -soweit das als Nicht-Mediziner überhaupt möglich ist- eine eigene Einschätzung treffen. Ich persönlich würde im Zweifel eher hinfahren. Auch wenn das einige hier sicherlich anders sehen. Die Entscheidung kann dir keiner Abnehmen.

LG KO
 
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