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Bergmannsheil, Neue Abteilung Rehabilitation, Chefarzt Dr. Sven Jung

Hallo Glücklich,

Ich selber bin aufgrund eines fortgeschrittenen grünen Stars nicht in der Lage ein Fahrzeug zu führen und müsste voraussichtlich mit einer insgesamt 9 stündigen Fahrzeit + Bus/Taxi rechnen. Ich sehe mich aus gesundheitlichen Gründen für eine solche Maßnahme völlig überfordert.

Knallhart so in etwa: Aus gesundheitlichen Gründen ist eine Anreise nach Bochum durch mich nicht möglich. Daher bitte ich um Übersendung eines Taxi-Scheines zur Personenbeförderung.

ABER: Erstmal die schriftliche Anfrage: warum Du nach Bochum sollst, mit welchen Fragestellungen!

Das andere mit der Fahrtbewältigung behälst Du in der Hinterhand.... noch keine Äußerung, erstmal muss der "ERSTE" Sachverhalt geklärt werden. Nicht gleich alles Pulver verschießen!

Viele Grüße


Kasandra
 
Guten Morgen. Vielen Dank. Mit Eurer Unterstützung fühlt man sich nicht so alleine. Ich wünsche Euch einen sonnigen Tag. Bastian
 
Hallo ihr Lieben. Hatte heute wieder einen Termin bei meinem behandelnden und gleichzeitigem Durchgangsarzt. Nach Rücksprache mit ihm soll in Bochum ein Jahresbericht an Hand seiner Unterlagen und der dortigen Untersuchung stattfinden. Außerdem ordnete er an, daß mir ein Taxischein ausgestellt wird. Auf die Frage hin, daß hier vielleicht ein Irrtum vorliege, erwiderte er, die Untersuchung in Bochum sei unumgänglich und könne nicht abgelehnt werden da der lux.- Versicherungsträger ein Recht darauf hätte.
 
Hallo Glücklich,

noch mal der Hinweis an Dich: schreibe Deine BG an und bitte um die rechtlichen Grundlagen für diese Untersuchung!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Bastian,

manche Ärzte setzen sich nicht groß mit dem Recht von Betroffenen auseinander
(meine Erfahrung),
und so würde ich so verfahren wie von Kasandra vorgeschlagen.

Gruß
nightwalker
 
Hallo Kassandra. Gemäß §26 Abs.1 Nr1 SGB VII kann die BG jederzeit eine medizinische Rehabilitation anordnen. Dagegen kann man, soweit keine anderen Gebrechen, nichts machen. Viele Grüße von der Mosel. Bastian
 
Hallo Glücklich

Eine Reha ist keine Untersuchung / keine Heilverlaufskontrolle!
Der genannte § 26 kann also nicht die Rechtsgrundlage sein.

LG
 
Hallo Sponsor. Ich soll dort zuerst in dieser Abteilung für das weitere Procedere untersucht werden. Ich denke mal Die deutschen BGs sind durch die neuen Bundesländer ein wenig in die finanzielle Petroillie gekommen und freuen sich über Einnahmen aus dem reichen Luxemburg
 
Zwei Tage später bekomme ich eine Aufforderung von der Bergmannsheil Klinik Bochum-Abt. Rehabilitation zwecks Untersuchung vorstellig zu werden.

Hallo Bastian,

jetzt bin ich etwas irritiert. Du schreibst, Du sollst zu einer Untersuchung kommen.

Nun schreibst Du, es geht um eine Reha-Maßnahme.

Wie genau lautet der Wortlaut Deiner Einladung?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Glücklich,

Ich denke mal Die deutschen BGs sind durch die neuen Bundesländer ein wenig in die finanzielle Petroillie gekommen und freuen sich über Einnahmen aus dem reichen Luxemburg

Dies denke und sehe ich so nicht! Was hat er Unfallort mit den Leistungen zu tun?

Die Leistungen sind im SGB VII sowie in weiteren SGB´s verankert.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Glücklich

Eine Reha ist keine Untersuchung / keine Heilverlaufskontrolle!
Der genannte § 26 kann also nicht die Rechtsgrundlage sein.

LG
Hallo zusammen,

der Paragraph 26 SGB VII ist m.E. schon zutreffend, auch wenn beim Zitat sicherlich ein Versehen bei den Absätzen vorliegt.
Paragraph 26 Absatz 1 (für Personen ohne rechtlichen Hintergrund: Absätze sind die Ziffern in den Klammern bei den Gesetzestexten) besagt zunächst, worauf Personen Anspruch haben.
Im Absatz 2 steht, dass der Unfallversicherungsträger mit ALLEN geeigneten Mitteln (was geeignet ist, liegt im Ermessen des Unfallversicherungsträgers- hierzu kann er sich auch Untersuchungen bedienen) den durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern hat.

Warum der Versicherte mitwirken sollte, ergibt sich wiederrum aus den Paragraphen 60 ff. SGB I (nicht SGB VII), insbesondere die Paragraphen 62 und 63 SGB I.

LG

Hallo Sponsor. Ich soll dort zuerst in dieser Abteilung für das weitere Procedere untersucht werden. Ich denke mal Die deutschen BGs sind durch die neuen Bundesländer ein wenig in die finanzielle Petroillie gekommen und freuen sich über Einnahmen aus dem reichen Luxemburg
Ich denke, hier liegen Fehlannahmen zugrunde, denn die deutsche gesetzliche Unfallversicherung darf keine Gewinne erwirtschaften, zudem sind die Berufsgenossenschaften durch Beiträge der Betriebe umlagefinanziert.
LG
 
@Karl Otto lässt absichtlich den Paragraphen 65 Absatz 2 SGB I weg, nachdem Untersuchungen und Behandlungen abgelehnt werden können.
Typisches Verhalten von Mitarbeitern der Berufsgenossenschaften.
Berufsgenossenschaften "kümmern" sich um möglichst niedrige Mitgliedsbeiträge der Arbeitgeber ( welche sich bei jeder zu entschädigenden Arbeitsunfallfolge massiv erhöht) - eure Gesundheit interessiert dort keinen.
Hintergrund-Check läuft.... :cool:
Gruß MM
 
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