Hallo,
zu dem Thema
„ Behandlungsfehler- Was tun? – Ärztepfusch“ hier nochmals die bisherigen Postings (Links):
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=434
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=505
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=365
dieses Urteil wurde rechtskräftig
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=94
http://unfallopfer.de/modules.php?o...le=index&action=viewtopic&topic=2414&forum=31
Weitere Anfragen oder Probleme sollten bitte von Euch nur noch unter diesem
Thread gepostet werden – DANKE.
Die Ärzte werden von einem Rechtsanwalt sehr sorgfältig auf das Thema
„Vorwurf: Behandlungsfehler – Was tun?“RA Dr. M. Andreas, Karlsruhe)
hingewiesen!
Diese „Sorgfaltspflicht“ sollte einem Opfer nicht verborgen bleiben….und gehört in dieses Forum!
http://www.arztrecht.org/verlag/pdf/strafrecht/Behandlungsfehler_2002.pdf
Dann stellt sich die weitere Frage:
Wofür haftet der Chefarzt? (RA Dr. B. Debong, Karlsruhe)
http://www.arztr.de/verlag/pdf/haftpflichtrecht/Haftung_Chefarzt_1995.pdf
Ein Referat für leitende Krankenhausärzte!
Als ich dieses las, wurde die Schriftfarbe plötzlich rot:
-allgem. Arbeitnehmer-Sorgfaltspflichten
-Behandlungspflichten
-Aufklärungspflichten
-Organisations- u. Anordnungspflichten
-Informationspflichten
-Dokumentationspflichten
Ein Gerichtsverfahren beginnt beim
Landgericht (LG), 1. Instanz, dann folgt die
2. Instanz, Oberlandesgericht (OLG).
Sollten beide Gerichtsurteile für das Opfer positiv ausfallen, so kann die Gegenseite eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Bundesgerichtshof (BGH) einreichen..
Es kann auch passieren, dass der BGH das Verfahren an die Vorinstanz zurück verweist!
Die Gegenseite versucht auf Zeit zu spielen….das Geld spielt überhaupt keine Rolle …..die Anwälte verdienen horrende Summen ….und das Opfer
Ein solches Verfahren dauert ca. 10 Jahre (auch kürzer, eher länger) und kostet viel Geld, benötigt ganz, ganz starke Nerven ….aber aufgeben sollte ein Betroffener nicht.
Für Ärzte gibt es spezielle Tagungen:
dort erklärt man dem Arzt, welche zeitlichen und nervlichen Belastungen mit derartigen Verfahren verbunden sind und dass
die …… " persönliche Zuwendung des Chefarztes gegenüber dem Patienten ….im Falle des Behandlungsfehlervorwurfes unbedingt nötig ist".
Kaum zu glauben – wenn die Betroffenen genau das Gegenteil erleben!
Und welche zeitlichen und nervlichen Belastungen muss ein Opfer in ca. 10 Jahren aushalten
Wer von Euch zu diesem Thema weitere Infos benötigt, hier ein Link:
Arztrecht in den letzten 17 Jahren.
http://www.arztrecht.org/verlag/pdf/17_Jahre.pdf
Erforderliche Seiten können in einer Uni-Bibliothek kopiert werden,
(Verlag, Titel, Jahr und Seite angeben) oder beim Verlag direkt bestellen.
Uni-Bibliotheken:
http://www.gbv.de/vgm/
Titel oder ISBN, dann Anzeige in welcher Bibliothek (auch Gerichtsbibliothek ) vorhanden. Zu den Geschäftszeiten hat man die Möglichkeit, die Seiten auf einem Großkopierer zu kopieren – Kosten sind erschwinglich.
anaconda
zu dem Thema
„ Behandlungsfehler- Was tun? – Ärztepfusch“ hier nochmals die bisherigen Postings (Links):
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=434
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=505
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=365
dieses Urteil wurde rechtskräftig
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=94
http://unfallopfer.de/modules.php?o...le=index&action=viewtopic&topic=2414&forum=31
Weitere Anfragen oder Probleme sollten bitte von Euch nur noch unter diesem
Thread gepostet werden – DANKE.
Die Ärzte werden von einem Rechtsanwalt sehr sorgfältig auf das Thema
„Vorwurf: Behandlungsfehler – Was tun?“RA Dr. M. Andreas, Karlsruhe)
hingewiesen!
Diese „Sorgfaltspflicht“ sollte einem Opfer nicht verborgen bleiben….und gehört in dieses Forum!
http://www.arztrecht.org/verlag/pdf/strafrecht/Behandlungsfehler_2002.pdf
Dann stellt sich die weitere Frage:
Wofür haftet der Chefarzt? (RA Dr. B. Debong, Karlsruhe)
http://www.arztr.de/verlag/pdf/haftpflichtrecht/Haftung_Chefarzt_1995.pdf
Ein Referat für leitende Krankenhausärzte!
Als ich dieses las, wurde die Schriftfarbe plötzlich rot:
-allgem. Arbeitnehmer-Sorgfaltspflichten
-Behandlungspflichten
-Aufklärungspflichten
-Organisations- u. Anordnungspflichten
-Informationspflichten
-Dokumentationspflichten
Ein Gerichtsverfahren beginnt beim
Landgericht (LG), 1. Instanz, dann folgt die
2. Instanz, Oberlandesgericht (OLG).
Sollten beide Gerichtsurteile für das Opfer positiv ausfallen, so kann die Gegenseite eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Bundesgerichtshof (BGH) einreichen..
Es kann auch passieren, dass der BGH das Verfahren an die Vorinstanz zurück verweist!
Die Gegenseite versucht auf Zeit zu spielen….das Geld spielt überhaupt keine Rolle …..die Anwälte verdienen horrende Summen ….und das Opfer
Ein solches Verfahren dauert ca. 10 Jahre (auch kürzer, eher länger) und kostet viel Geld, benötigt ganz, ganz starke Nerven ….aber aufgeben sollte ein Betroffener nicht.
Für Ärzte gibt es spezielle Tagungen:
dort erklärt man dem Arzt, welche zeitlichen und nervlichen Belastungen mit derartigen Verfahren verbunden sind und dass
die …… " persönliche Zuwendung des Chefarztes gegenüber dem Patienten ….im Falle des Behandlungsfehlervorwurfes unbedingt nötig ist".
Kaum zu glauben – wenn die Betroffenen genau das Gegenteil erleben!
Und welche zeitlichen und nervlichen Belastungen muss ein Opfer in ca. 10 Jahren aushalten
Wer von Euch zu diesem Thema weitere Infos benötigt, hier ein Link:
Arztrecht in den letzten 17 Jahren.
http://www.arztrecht.org/verlag/pdf/17_Jahre.pdf
Erforderliche Seiten können in einer Uni-Bibliothek kopiert werden,
(Verlag, Titel, Jahr und Seite angeben) oder beim Verlag direkt bestellen.
Uni-Bibliotheken:
http://www.gbv.de/vgm/
Titel oder ISBN, dann Anzeige in welcher Bibliothek (auch Gerichtsbibliothek ) vorhanden. Zu den Geschäftszeiten hat man die Möglichkeit, die Seiten auf einem Großkopierer zu kopieren – Kosten sind erschwinglich.
anaconda