Hallo sachsblau,
ganz herzlichen Dank für Deinen langen und ausführlichen Beitrag. Verletztengeld bekomme ich nicht sondern Krankengeld; bei mir gibt es keinen nennenswerten Unfall in jüngerer Zeit. Ich hoffe, das, was Du schreibst, gilt trotzdem - die Variante, NICHT vor Ablauf des Krankengeldes Rente beantragen zu müssen (wie vom Sozialverband empfohlen) deckt sich nämlich eher mit dem, was ich bisher in den Gesetzestexten gefunden habe. Da die Rente bei mir wirklich sehr niedrig ausfallen wird und - wenn ich das richtig verstehe - auch mit hohen Abschlägen einhergehen würde, würde ich gerne noch mit der Beantragung warten - zumal noch Untersuchungen ausstehen.
Hast Du vielleicht parat, wo die Dreijahresregelung schriftlich festgehalten ist? Das könnte für mich tatsächlich relevant werden. Ansonsten suche ich mal selber, sobald ich dazu komme, und stelle das Ergebnis hier ein.
Viele Grüße,
odyssina
ganz herzlichen Dank für Deinen langen und ausführlichen Beitrag. Verletztengeld bekomme ich nicht sondern Krankengeld; bei mir gibt es keinen nennenswerten Unfall in jüngerer Zeit. Ich hoffe, das, was Du schreibst, gilt trotzdem - die Variante, NICHT vor Ablauf des Krankengeldes Rente beantragen zu müssen (wie vom Sozialverband empfohlen) deckt sich nämlich eher mit dem, was ich bisher in den Gesetzestexten gefunden habe. Da die Rente bei mir wirklich sehr niedrig ausfallen wird und - wenn ich das richtig verstehe - auch mit hohen Abschlägen einhergehen würde, würde ich gerne noch mit der Beantragung warten - zumal noch Untersuchungen ausstehen.
Hast Du vielleicht parat, wo die Dreijahresregelung schriftlich festgehalten ist? Das könnte für mich tatsächlich relevant werden. Ansonsten suche ich mal selber, sobald ich dazu komme, und stelle das Ergebnis hier ein.
Viele Grüße,
odyssina