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Aussteuerung und weiter krank - wie vorgehen?

Hallo miteinander,

schnell - damit andere Leser auch etwas davon haben - die Punkte, die mir nach Durcharbeiten der Arbeitsanweisung (Link s.o.) noch wichtig geworden sind:

Laut dieser Arbeitsanweisung geben AfA und Rentenversicherung untereinander ärztliche Befunde, Begutachtungsergebnisse etc. weiter, sofern man diesem Vorgehen nicht ausdrücklich widerspricht. Es ist in der Arbeitsanweisung schriftlich festgehalten, dass dem Betroffenen aus einem solchen Widerspruch keine Nachteile entstehen dürfen.

Laut dieser Arbeitsanweisung kommt die Nahtlosigkeitsregelung nur in Betracht, wenn entweder eine Arbeitsfähigkeit unter 3 Std. täglich/15 Std. wöchentlich vorliegt oder eine Arbeitsfähigkeit unter 30 Stunden wöchtlich vorliegt, aber der Arbeitsmarkt eine entsprechende Arbeitsstelle nicht hergibt.

Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Nahtlosigkeitsregelung ist zudem die ärztliche Einschätzung, dass eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit über einen Zeitraum vorliegt, der 6 Monate überschreitet. Eine vorangegangene längere Arbeitsunfähigkeit (mit Folge der Aussteuerung durch die Krankenkasse) ist als ein Hinweis darauf zu sehen.

Laut dieser Arbeitsanweisung ist im Rahmen dieser Regelung das Dispositionsrecht des Versicherten eingeschränkt. Erwähnt werden hier insbesonders die Entscheidung über den Beginn von Reha und Rente. Ich habe die Befürchtung, dass dies auch die Entscheidung über die Wahl der Reha-Einrichtung betreffen könnte.

Offen sind für mich noch folgende Fragen, die ich bei Gelegenheit nachverfolgen will:
Was ist die Rechtsgrundlage für die Einschränkung des Dispositionsrechts im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung?
Welche Regelungen gelten bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich?​

Viele Grüße,

odyssina
 
Der Gesetzgeber hat enge Grenzen gesetzt, was diese 6 Monate angeht. Ich hab das hier dazu gefunden:
http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/147200
(Hinweis:§125 wurde inzwischen durch §145 ersetzt)


Das Dispositionsrecht würde ich mir vorsorglich bei der DRV sichern. Ich hatte damals ein Schreiben fertiggemacht, dass ich "mir hiermit im Falle einer Reha- oder Rentenantragstellung mein Dispositionsrecht sichere. (Unbedingt u.g. Seiten als Kopien ausdrucken und beifügen!) Bitte senden Sie mir ungehend eine schriftlich Bestätigung zu. Die Zusendung von Antragsunterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht nicht erforderlich (denn damit würde schon ein Antrag ausgelöst!), ich werde zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf Sie zukommen."

Schau mal hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_116ANL3 (Passus nach Punkt 1.6)
und hier, da steht zumindest am Anfang auch was von AfA:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_116R5 (3. Absatz)

Zum Thema "Wahlrecht" gibt es den Paragraphen hier noch:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__9.html


Ich meine: wir sind nicht so ganz machtlos, wie es im ersten Moment aussieht :rolleyes:!


Sollte der medizinische Dienst trotz allem zu dem Ergebnis kommen, dass man über 3 Stunden oder vielleicht sogar vollschichtig einsetzbar ist - was ich mir aber eigentlich nicht vorstellen kann vor dem Hintergrund hier - dann greift wohl nach der Aussteuerung die ganz normale AL. Denn man hat ja durch die lange Krankschreibung wieder Ansprüche "erwirtschaftet".
 
Liebe Erdbeere,

ganz herzlichen Dank für Deinen wertvollen Beitrag. Die Links werde ich mir in Ruhe noch durchlesen. Aber es ist doch erschreckend, wie die Arbeitsanweisung in die Richtung geht, den Datenschutz zu unterhöhlen.

Liebe Grüße,

odyssina
 
Hallo Erdbeere,

jetzt muss ich doch noch einmal nachhaken:

Welche Form müsste ein solches Schreiben zur Sicherung des Dispositionsrechts haben? Wie geht man am besten vor, damit das Anliegen auch verstanden wird?

Viele Grüße,

odyssina
 
Hallo Odyssina,

den Wortlaut meines Briefes (Zweizeiler) hatte ich schon in Beitrag Nr. 26 geschrieben, Ausdrucke der beiden Links als Kopien beifügen. Ich hab es vorab gefaxt (die Faxnummer erscheint aber nicht auf dem Protokoll) und dann ganz einfach mit normaler Post am 11.2.zugeschickt. Am 17.2. haben sie den Eingang des Schreibens bestätigt.

Ich hab heute morgen übrigens einen Anruf der AfA bekommen, der medizinische Dienst hat aufgrund der Aktenlage entschieden. Ich bin damit in der Nahtlosigkeitsregelung, die lassen mich in Ruhe, Leistungsbescheid kommt in den nächsten Tagen. Einen weiteren Schritt geschafft!
 
Hallo Erdbeere,

danke für Deine Nachricht. Es freut mich für Dich, dass Du einen weiteren Schritt geschafft hast.

Ich bin bisher leider nur auf Unverständnis bei der Rentenversicherung gestossen. Ich werde also wohl noch ein zweites Schreiben aufsetzen müssen und hoffen, dass ich mein Anliegen damit verständlich machen kann.

Viele Grüße,

odyssina
 
Inwiefern Unverständnis? Kennen die ihre eigenen Arbeitsanweisungen nicht
 
Hallo Erdbeere,

ja, es scheint fast so...

Viele Grüße,

odyssina
 
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