Hallo Luise,
Du hast natürlich recht. Die PUV ist ein privates Unternehmen und ich schließe mit denen einen Vertrag, aber:
jeder Arzt, der Gutachten erstellt, hat dies nach Grundsätzen zu tun, die nach ethischen und gesetzlichen Grundlagen und den Vorgaben der Ärztekammern, die ihn ja zulassen entsprechen. In allen Grundsätzen habe ich aber bisher den Neutralitätsgrundsatz gefunden. Wenn eine Abweichung von diesen Grundsätzen erfolgt, dann mag dies ja Parteienverhalten sein, aber es ist ein Verstoß gegen andere für den Arzt geltenden Regelungen. Dies muß benennbar sein und es muß der Gegenseite möglich dagegen vorzugehen. Dies fehlt aber in vielen Verträgen.
Gruß von der Seenixe
Du hast natürlich recht. Die PUV ist ein privates Unternehmen und ich schließe mit denen einen Vertrag, aber:
jeder Arzt, der Gutachten erstellt, hat dies nach Grundsätzen zu tun, die nach ethischen und gesetzlichen Grundlagen und den Vorgaben der Ärztekammern, die ihn ja zulassen entsprechen. In allen Grundsätzen habe ich aber bisher den Neutralitätsgrundsatz gefunden. Wenn eine Abweichung von diesen Grundsätzen erfolgt, dann mag dies ja Parteienverhalten sein, aber es ist ein Verstoß gegen andere für den Arzt geltenden Regelungen. Dies muß benennbar sein und es muß der Gegenseite möglich dagegen vorzugehen. Dies fehlt aber in vielen Verträgen.
Gruß von der Seenixe