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Aus Willkür zum Gutachter?

Hallo Luise,

Du hast natürlich recht. Die PUV ist ein privates Unternehmen und ich schließe mit denen einen Vertrag, aber:
jeder Arzt, der Gutachten erstellt, hat dies nach Grundsätzen zu tun, die nach ethischen und gesetzlichen Grundlagen und den Vorgaben der Ärztekammern, die ihn ja zulassen entsprechen. In allen Grundsätzen habe ich aber bisher den Neutralitätsgrundsatz gefunden. Wenn eine Abweichung von diesen Grundsätzen erfolgt, dann mag dies ja Parteienverhalten sein, aber es ist ein Verstoß gegen andere für den Arzt geltenden Regelungen. Dies muß benennbar sein und es muß der Gegenseite möglich dagegen vorzugehen. Dies fehlt aber in vielen Verträgen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

wie ich schon schrieb: Der private Versicherer kann mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen, wen er will!

Welchen ethischen und gesetzlichen Grundlagen oder Vorgaben der Ärztekammern diese beauftragte Person genügt, ist für den weiteren Ablauf unwichtig.

Das vom Versicherer in Auftrag gegebene „Gutachten“ ist Eigentum des Versicherers, er braucht es nicht an den Versicherten weitergeben. Nach dem, was der Versicherer aus dem „Gutachten“ schließ, unterbreitet er dem Versicherten ein Regulierungsangebot.

Versicherer und Versicherten einigen sich, machen von ihrem Recht auf Neubemessung innerhalb der Dreijahresfrist gebrauch oder der Versicherte klagt vor einem ordentlichem Gericht.

So einfach geht das mit einer PUV!

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

in genau dieser Praxis liegt der größte Raum für Willkür. Ich glaube nicht an ein "freies" Gutachterverfahren. Als BG-begutachteter kenne ich fast alle Literatur über das Verfahren, wie, wann, wo ein Gutachten (auch der PUV)über die Bühne gehen muss. Kein Gutachten gleicht im Ablauf dem anderen. Und trotz Richtlinien hält sich kaum jemand an diese Vorgaben. Und man kennt es aus der Industrie: kurzfristige Änderungen im Ablauf einer Produktion lässt die Qualität stark schwanken.

Aber: ich als BG-begutachteter kann zumindest mir aus einem Pool von drei Vorschlägen einen heraussuchen - oder einen eigenen Vorschlag mitbringen.

Was ich bei Seenixe herausgelesen habe ist die Aussage, dass Gutachter sich nicht selten durch ihre Auftraggeber eichen lassen. Das ist die Abschwörung der vielbesagten Neutralität. Daher auch der Begriff "Gefälligkeitsgutachten". Ich sage hierzu allerdings ausdrücklich: das ist keine gerichtsrelevante Aussage. Aber wenn selbst Ärzte darüber berichten, dann ist da auf alle Fälle was dran.

Cateye
 
Das vom Versicherer in Auftrag gegebene „Gutachten“ ist Eigentum des Versicherers, er braucht es nicht an den Versicherten weitergeben. Nach dem, was der Versicherer aus dem „Gutachten“ schließ, unterbreitet er dem Versicherten ein Regulierungsangebot.

@ Luise
Wie soll man denn so ---> :cool: das Regulierungsangebot nachvollziehen/beurteilen Keinerlei Informationen über eine Anerkennung der einzelnen Unfallschäden, keine Angaben über den Bemessungsgrad der unfallbedingten Einschränkungen...... Hat man dann wenigstens, gegen Kostenerstattung, Anspruch auf eine Kopie des Gutachtens?
 
Puv.

Hallo so ganz stimmen die Aussagen hier aber nicht, zumindest nicht als pauschaliesierung....ich wurde auch von der PUV. zu einem GA ihrer Wahl bestellt. Und der bescheinigte mir einen Inv. grad von nahezu 90 %, den die PUV natürlich nicht zustimmte..leider erstmal deutlich weniger, aber mit dem Vorschuß und dem was noch kommen mag komme ich so auf 45 - 50 %. also hat der GA nicht so ganz im Sinne der PUV gehandelt..oder?
Nur wie gesagt die PUV macht was sie will. Und das GA hat sie mir sofort zugesendet. Oder der GA selbst hätte es auch gemacht, soviel ich weiß ist dies pflicht.
LG. Eye
 
Hallo Abraxas,

Wie soll man denn das Regulierungsangebot nachvollziehen/beurteilen Keinerlei Informationen über eine Anerkennung der einzelnen Unfallschäden, keine Angaben über den Bemessungsgrad der unfallbedingten Einschränkungen......

Wie Du in Deinem Eingangsbeitrag schreibst, wurde Dir wegen Deines Unfalls ein GdB 20 anerkannt, gegenüber Deiner PUV hast Du „aber nur die orthopädischen Unfallfolgen geltend gemacht“. Grad der Behinderung und Grad der Invalidität haben zwar nichts miteinander zu tun, aber was erwartest Du großartiges? Zwischen 15 und 20 % dürfte der Grad der Invalidität bei Dir liegen.

Gruß
Luise
 
Hallo!

Ich finde das, was Luise hier im Forum macht nicht richtig. Ich bin der Auffassung, dass hierdurch das Ansehen des Forums geschädigt wird.

Wenn Luise darstellt, dass andere nur Halbwahrheiten aufschreiben und sie hier nur noch Berichtigungen schreiben darf, dann kann ich doch nur feststellen, dass Luise die Frau Lehrerin ist und sie in unseren Beiträgen die Fehler durch das Zitieren rot anstreicht. Auch ich fühle mich hierdurch betroffen, aber wen der Schuh passt, der zieht ihn sich an.

Es kommt mir vor als säße ein angestochener wilder Affe in der Mitte, der wild um sich beißt.

Dabei kann ich feststellen, dass das, was Luise hier von sich gibt, weit über die Hilfe zur Selbsthilfe und das Preisgeben von eigenen Erfahrungen hinausgeht. Ja ich würde ihre Aussagen schon als Beratung, die ja nicht erlaubt sind, betrachten. Auch, wenn es vielen UO zum Nutzen war.

Ich finde es auch nicht normal, wie sie die PUV lobt, wenn doch viele UO andere Erfahrungen machen. Es ist doch ein Widerspruch zu ihren Verletzungen.

Auch wenn sie gegen die Rechtsschutzversicherungen auftritt, muß ich denken, dass sie doch gar nicht mit uns UO mitfühlen kann, denn welches UO hat gleich so viel Geld, dass er gleich zum Rechtsanwalt laufen kann.

Ich stelle mir die Frage, ob man für seine Beiträge von der PUV auch bezahlt werden kann?

Wenn ich und meine Frau wegen unseren vielen Erkrankungen keine Lebensversicherung haben und statt dessen 10.000,00 € festgelegt haben, müßte ich bei einer Klage und Beantragung von Prozeßkostenhilfe zuallererst dieses festgelegte Geld opfern. Sollte ich dann nicht lieber auf eine Klage verzichten, damit unsere Kinder unss im Todesfall auch begraben lassen können.

Ich würde mir überlegen, wenn meine Beiträge so zerpflückt würden, wie die von Cateye, ob ich dann hier noch schreiben würde.

Es weiß jedes UO, dass wir nur Hilfe zur Selbsthilfe geben dürfen. Wenn Luise also komplette Beratungen ohne uns machen will, soll sie doch ihre private Beratungsstelle aufmachen, dann spart sie doch die Zeit, die sie sonst benötigt, um uns zu verbessern.

Es wundert mich, dass bisher kein Moderator hier eingegriffen hat.

Mit vielen Grüßen, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
Ich stelle mir die Frage, ob man für seine Beiträge von der PUV auch bezahlt werden kann?


Ja, Johann_A., in Hinblick auf die Antworten habe ich mich das auch schon gefragt.
 
Beratungen...?

Hi, ja es hat natürlich 2 Seiten. Zum einen dient es vielen UO`s und man spart sich die Kosten und Wege für eine Rechtsberatung...gut so! :)
Zum anderen fixiert sich schnell alles auf so jemand kompetenten "Fachlaien" wie Luise. Ich selbst lese sehr gerne, vorwiegend ihre Beiträge.
Aber dies sollte natürlich nicht nur so sein, sonst kann sie ja wirklich eine private beratungsstelle eröffnen. Sei`s drum auch sie irrt sich,:confused: das ist menschlich, und deswegen ist alles zu prüfen was gelesen und empfohlen wird. Und so denke ich mir....
....prüft alles, und das Gute behaltet.:rolleyes:
LG. Eye :)
 
Hallo Johann_A.,

Ich finde das, was Luise hier im Forum macht nicht richtig. Ich bin der Auffassung, dass hierdurch das Ansehen des Forums geschädigt wird.

Lass das mal Sorge der Forenbetreiber sein.


Wenn Luise darstellt, dass andere nur Halbwahrheiten aufschreiben und sie hier nur noch Berichtigungen schreiben darf, dann kann ich doch nur feststellen, dass Luise die Frau Lehrerin ist und sie in unseren Beiträgen die Fehler durch das Zitieren rot anstreicht. Auch ich fühle mich hierdurch betroffen, aber wen der Schuh passt, der zieht ihn sich an.

Was ist daran auszusetzen wenn ich auf Halbwahrheiten und Fehler in den Beiträgen hinweise?


Es kommt mir vor als säße ein angestochener wilder Affe in der Mitte, der wild um sich beißt.

Das mag zutreffen! Hier im Forum tummeln sich eine Menge Versicherungsleuten die das Forum stören und mit erfundenen Geschichten und falschen Ratschlägen unübersichtlich machen und zumüllen wollen.



Dabei kann ich feststellen, dass das, was Luise hier von sich gibt, weit über die Hilfe zur Selbsthilfe und das Preisgeben von eigenen Erfahrungen hinausgeht. Ja ich würde ihre Aussagen schon als Beratung, die ja nicht erlaubt sind, betrachten. Auch, wenn es vielen UO zum Nutzen war.

Wie kommst Du zu dieser Annahme? Nach Deiner eigenen Angabe vom 09.07.2007, 17:00 hast Du mit privaten Versicherungen noch nichts zu tun gehabt. Woher kennst Du meine eigenen Erfahrungen?


Ich finde es auch nicht normal, wie sie die PUV lobt, wenn doch viele UO andere Erfahrungen machen. Es ist doch ein Widerspruch zu ihren Verletzungen.

Ich wüsste nicht, wann ich die PUV hier im Forum gelobt habe. Richtig ist jedoch, dass ich froh bin, mich privat gegen Unfälle versichert zu haben. Ohne PUV wäre ich schon in einer Notunterkunft! Ich kann nur jedem zu einer privaten Unfallversicherung raten! Woher kennst Du meine Verletzungen?



Auch wenn sie gegen die Rechtsschutzversicherungen auftritt, muß ich denken, dass sie doch gar nicht mit uns UO mitfühlen kann, denn welches UO hat gleich so viel Geld, dass er gleich zum Rechtsanwalt laufen kann.

Eine Rechtsschutzversicherung sehe ich in der Tat als überflüssig an. Für den Ein oder Anderen mag eine Rechtsschutzversicherung im privaten Bereich einen Sinn ergeben, jedenfalls bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit einer sonstigen privaten Versicherung ist eine Rechtsschutzversicherung keine Hilfe. Oder meinst Du, Sachbearbeiter aus der Rechtsschutzversicherung würden Dich gegenüber den Kollegen aus der Unfallabteilung im vollem Umfang vertreten?


Ich stelle mir die Frage, ob man für seine Beiträge von der PUV auch bezahlt werden kann?

Ja, kann man! Die Leute aus der Versicherungswirtschaft hier im Forum machen das nicht umsonst!

Wenn ich und meine Frau wegen unseren vielen Erkrankungen keine Lebensversicherung haben und statt dessen 10.000,00 € festgelegt haben, müßte ich bei einer Klage und Beantragung von Prozeßkostenhilfe zuallererst dieses festgelegte Geld opfern. Sollte ich dann nicht lieber auf eine Klage verzichten, damit unsere Kinder unss im Todesfall auch begraben lassen können.

Lebensversicherung? Du meinst sicher Unfallversicherung? Hast DU schon mal Prozesskostenhilfe beantragt?


Ich würde mir überlegen, wenn meine Beiträge so zerpflückt würden, wie die von Cateye, ob ich dann hier noch schreiben würde.

Wäre von Cateye wirklich zu überlegen, sie führt ebenfalls wie Du keine Auseinandersetzung mit einem privaten Versicherer.


Es weiß jedes UO, dass wir nur Hilfe zur Selbsthilfe geben dürfen. Wenn Luise also komplette Beratungen ohne uns machen will, soll sie doch ihre private Beratungsstelle aufmachen, dann spart sie doch die Zeit, die sie sonst benötigt, um uns zu verbessern.

„... Beratung ohne uns ...“ ? Ich denk, du hast noch nie was mit einer privaten Versicherung zu tun gehabt?

Gruß
Luise
 
Richtig ist jedoch, dass ich froh bin, mich privat gegen Unfälle versichert zu haben. Ohne PUV wäre ich schon in einer Notunterkunft! Ich kann nur jedem zu einer privaten Unfallversicherung raten!

Eine Rechtsschutzversicherung sehe ich in der Tat als überflüssig an.

Hallo Luise,

ohne Rechtsschutzversicherung wäre ich schon in einer Notunterkunft. Soviele TEuro hätte ich garnicht bezahlen können, wie in meinen Verfahren schon geleistet bzw. bevorschußt wurden. Und ja, sie waren auch zur Stelle, als es um meine PUV ging. Bis jetzt lasse ich auf die Ö.... nichts kommen.

Jeder hat also so seine Erfahrungen und mit pauschalen Ratschlägen sollten wir vorsichtig sein.

Allen ruhig Blut wünscht
Cindy
 
Hallo Luise,

bzgl. deiner Ausführungen zur Rechtsschutz kann ich Cindy nur beipflichten. Natürlich, wenn man kein Geld mehr hat, würde ggf. die PKH greifen, aber was ist in dem Übergangsstadium wenn man noch keinen Anspruch auf PKH hat?

... jedenfalls bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit einer sonstigen privaten Versicherung ist eine Rechtsschutzversicherung keine Hilfe. Oder meinst Du, Sachbearbeiter aus der Rechtsschutzversicherung würden Dich gegenüber den Kollegen aus der Unfallabteilung im vollem Umfang vertreten?

Die Rechtsschutz bzw. deren Sachbearbeiter vertritt einen ja nicht, dafür sucht man sich einen Anwalt; die RS trägt "lediglich" die Anwalts- und Gerichtskosten.

Gruß
Joker
 
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