Sachverständigen verklagen?
Hallo,
vorgestern erhielt ich eine PN mit der Frage, ob ich es schon mit einer Strafanzeige gegen den Sachverständigen, der meine Belastungen ausgerechnet hatte, probiert habe. Da ich mich vor einer Woche mit einem Richter privat unterhalten konnte und es vielleicht mehrere User interessiert, will ich im Forum öffentlich darauf antworten: Nein!
Nein, weil ich mir nicht sicher war, was ich damit anstelle bzw. wie sich das auf mein Verfahren auswirkt, aber auch weil mein Anwalt dagegen war. Nach dem Gespräch bin ich mir sicher, dass ich es auch vorerst nicht machen werde.
Der Herr von letzter Woche war schon mehrmals als Kunde bei mir, aber ich wußte nicht, dass er Richter beim Arbeitsgericht ist. Es ergab sich zufällig, dass wir auf meinen Fall und die Klageabweisung zu sprechen kamen. Natürlich auch auf den Sachverständigen und meine Absicht ihn evtl. zu verklagen. Der Richter riet mir unbedingt davon ab. Evtl. später. Erst soll ich dessen Bewertungen hieb- und stichfest widerlegen und dabei unbedingt sachlich bleiben. Das würde bei Gericht mehr Eindruck machen und man wird sich über die Objektivität des TAD Gedanken machen müssen. Man sieht es dort nicht gerne, wenn man einen "Gegner" persönlich angreift und wenn ich damit nicht durchkomme, habe ich die A...karte gezogen.
Je mehr ich überlege, umso sicherer bin ich mir, dass dieser Rat gut ist. Wenn ich Recht bekommen sollte, kann ich dem Sachverständigen hinterher immer noch eins "auswischen", dann sogar indirekt mit landessozialgerichtlicher Unterstützung.
Grüsse von
IngLag
Hallo,
vorgestern erhielt ich eine PN mit der Frage, ob ich es schon mit einer Strafanzeige gegen den Sachverständigen, der meine Belastungen ausgerechnet hatte, probiert habe. Da ich mich vor einer Woche mit einem Richter privat unterhalten konnte und es vielleicht mehrere User interessiert, will ich im Forum öffentlich darauf antworten: Nein!
Nein, weil ich mir nicht sicher war, was ich damit anstelle bzw. wie sich das auf mein Verfahren auswirkt, aber auch weil mein Anwalt dagegen war. Nach dem Gespräch bin ich mir sicher, dass ich es auch vorerst nicht machen werde.
Der Herr von letzter Woche war schon mehrmals als Kunde bei mir, aber ich wußte nicht, dass er Richter beim Arbeitsgericht ist. Es ergab sich zufällig, dass wir auf meinen Fall und die Klageabweisung zu sprechen kamen. Natürlich auch auf den Sachverständigen und meine Absicht ihn evtl. zu verklagen. Der Richter riet mir unbedingt davon ab. Evtl. später. Erst soll ich dessen Bewertungen hieb- und stichfest widerlegen und dabei unbedingt sachlich bleiben. Das würde bei Gericht mehr Eindruck machen und man wird sich über die Objektivität des TAD Gedanken machen müssen. Man sieht es dort nicht gerne, wenn man einen "Gegner" persönlich angreift und wenn ich damit nicht durchkomme, habe ich die A...karte gezogen.
Je mehr ich überlege, umso sicherer bin ich mir, dass dieser Rat gut ist. Wenn ich Recht bekommen sollte, kann ich dem Sachverständigen hinterher immer noch eins "auswischen", dann sogar indirekt mit landessozialgerichtlicher Unterstützung.
Grüsse von
IngLag