Gerd1949
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- 1 März 2007
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- 71
Hallo,
ich hatte 2005 einen Sportunfall. Diagnose im Gutachten für die Versicherung. Fraktur des tuberculum majus und Totalruptur der Supraspinatussehne. OP ist nicht mehr möglich, weil MRT zu spät durchgeführt wurde.
Der Gutachter ( Uni-Klinik ) attestiert:
Innerhalb der Gliedertaxe:
Arm 1/10 funktionsunfähig
Außerhalb der Gliedertaxe :
Schulter zu 20% in der Leistung gemindert. ( Im Gutachtenvordruck war auch nur nach Leistungsminderung gefragt.
Der Versicherer bietet als Entschädigung 7% der Invaliditätssumme an. Glücklicherweise habe ich vor Unterschrift die Entscheidung des BGH vom 24.5.2006 gelesen.
Meine Fragen:
1. Sind Schulter und Schultergelenk aus medizinischer Hinsicht identisch?
2. Wie lautet die korrekte Invaliditätsberechnung?
3/10 Armwert? Oder 1/10 Armwert und 20% aus der Invalititässumme für die Schulter? Oder etwas ganz anderes?
Danke für eine Info
Gruß Gerd
ich hatte 2005 einen Sportunfall. Diagnose im Gutachten für die Versicherung. Fraktur des tuberculum majus und Totalruptur der Supraspinatussehne. OP ist nicht mehr möglich, weil MRT zu spät durchgeführt wurde.
Der Gutachter ( Uni-Klinik ) attestiert:
Innerhalb der Gliedertaxe:
Arm 1/10 funktionsunfähig
Außerhalb der Gliedertaxe :
Schulter zu 20% in der Leistung gemindert. ( Im Gutachtenvordruck war auch nur nach Leistungsminderung gefragt.
Der Versicherer bietet als Entschädigung 7% der Invaliditätssumme an. Glücklicherweise habe ich vor Unterschrift die Entscheidung des BGH vom 24.5.2006 gelesen.
Meine Fragen:
1. Sind Schulter und Schultergelenk aus medizinischer Hinsicht identisch?
2. Wie lautet die korrekte Invaliditätsberechnung?
3/10 Armwert? Oder 1/10 Armwert und 20% aus der Invalititässumme für die Schulter? Oder etwas ganz anderes?
Danke für eine Info
Gruß Gerd