Hallo Gerd,
"Schulter zu 20% in der Leistung gemindert" gibt es in der PUV (Private Unfallversicherung) nicht. Leider kennen sich viele Ärzte, auch an Unikliniken, mit den AUB (Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen) der PUV nicht aus und bescheinigen etwas, was einer Überprüfung nicht Stand hält. Das führt dann zur Verunsicherung der Patienten und weckt Erwartungen, die sich nicht realisieren lassen, weil sie keine rechtliche Basis haben, mit all dem bekannten Ärger, den so etwas nach sich zieht.
Für Dich: Ist Dein Arm wegen der Unfallfolgen auf Dauer um 1/10 in seiner Funktion beeinträchtigt und hast Du in Deinem Vertrag eine Invalidität von 70% bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit des Armes im Schultergelenk vereinbart, gibt es eine Entschädigung von 7% der Versicherungssumme. Einen "Schulterzuschlag" sehen die Versicherungsbedingungen nicht vor.
MfG
Dienstag
"Schulter zu 20% in der Leistung gemindert" gibt es in der PUV (Private Unfallversicherung) nicht. Leider kennen sich viele Ärzte, auch an Unikliniken, mit den AUB (Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen) der PUV nicht aus und bescheinigen etwas, was einer Überprüfung nicht Stand hält. Das führt dann zur Verunsicherung der Patienten und weckt Erwartungen, die sich nicht realisieren lassen, weil sie keine rechtliche Basis haben, mit all dem bekannten Ärger, den so etwas nach sich zieht.
Für Dich: Ist Dein Arm wegen der Unfallfolgen auf Dauer um 1/10 in seiner Funktion beeinträchtigt und hast Du in Deinem Vertrag eine Invalidität von 70% bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit des Armes im Schultergelenk vereinbart, gibt es eine Entschädigung von 7% der Versicherungssumme. Einen "Schulterzuschlag" sehen die Versicherungsbedingungen nicht vor.
MfG
Dienstag