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AUB und Gliedertaxe

Gerd1949

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
1 März 2007
Beiträge
71
Hallo,

ich hatte 2005 einen Sportunfall. Diagnose im Gutachten für die Versicherung. Fraktur des tuberculum majus und Totalruptur der Supraspinatussehne. OP ist nicht mehr möglich, weil MRT zu spät durchgeführt wurde.

Der Gutachter ( Uni-Klinik ) attestiert:

Innerhalb der Gliedertaxe:

Arm 1/10 funktionsunfähig

Außerhalb der Gliedertaxe :

Schulter zu 20% in der Leistung gemindert. ( Im Gutachtenvordruck war auch nur nach Leistungsminderung gefragt.

Der Versicherer bietet als Entschädigung 7% der Invaliditätssumme an. Glücklicherweise habe ich vor Unterschrift die Entscheidung des BGH vom 24.5.2006 gelesen.

Meine Fragen:

1. Sind Schulter und Schultergelenk aus medizinischer Hinsicht identisch?
2. Wie lautet die korrekte Invaliditätsberechnung?
3/10 Armwert? Oder 1/10 Armwert und 20% aus der Invalititässumme für die Schulter? Oder etwas ganz anderes?


Danke für eine Info
Gruß Gerd
 
Hallo Gerd,

die Algemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) in der privaten Unfallversicherung (PUV) können unterschiedlich sein.

Welche AUB ist vereinbart ?

Gruß
Luise
 
Hallo,

die AUB 94 mit Stand 01.04.2001.

Danke
gruß
Gerd
 
Hallo Gerd,

Du hast eine Fraktur des tuberculum majus = Abrissfraktur des Muskelansatzhöcker am proximalen Humerusende (Oberarmknochen) = im Schultergelenk erlitten.

http://www.dr-gumpert.de/html/oberarmknochen.html


Des Weiteren eine Totalruptur der Supraspinatussehne

http://www.dr-gumpert.de/html/schulter.html

1. Sind Schulter und Schultergelenk aus medizinischer Hinsicht identisch?

Weiß ich nicht.

Wenn ich mir die Bilder in den o.a. Links betrachte, beeinträchtigen beide Schäden die Funktionsfähigkeit des Schultergelenkes und nur darauf kommt es an. Denn in der vereinbarten AUB 94 § 7, I. (2) a) steht (bitte prüfen):
Als feste Invaliditätsgrade gelten .....bei .... Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk 70 %

Meiner Meinung nach hätte der Gutachter die Funktionsunfähigkeit mit einem Teilwert der 70 % angeben können, z.B. 3/7 von 70 = 30 %.

Hat er aber nicht! Er beschreibt zu erst die Beeinträchtigung auf den gesamten Arm bezogen und in einer zweiten Betrachtung die Schulter:

Der Gutachter attestiert:

Innerhalb der Gliedertaxe: Arm 1/10 funktionsunfähig

Außerhalb der Gliedertaxe: Schulter zu 20% in der Leistung gemindert. ( Im Gutachtenvordruck war auch nur nach Leistungsminderung gefragt.)

§ 7, I. (1) AUB 94 bestimmt:
Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen .... Leistungsfähigkeit .......​
Dann folgt in der AUB die Gliedertaxe mit ihren festen Werten für Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit.

§ 7, I. (2) b) Bei .... Funktionsbeeinträchtigungen eines dieser ...(der in der Gliedertaxe aufgeführten) ...Körperteile ... wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen.​
So ist der Gutachter verfahren: Arm 1/10 funktionsunfähig

Danach folgt in § 7, I. (2) c):
Werden durch den Unfall Körperteile .... betroffen, deren ... Funktionsunfähigkeit nicht nach ...(der Gliedertaxe) .. geregelt sind, so ist maßgebend, inwieweit die normale körperliche ...Leistungsfähigkeit ... beeinträchtigt ist.​
Wenn nicht nach der Gliedertaxe gewertet werden kann, können auch keine Teilwerte angegeben werde, es ist die Beeinträchtigung der normalen Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Danach hat auch der Versicherer gefragt.

Hier bewertet der Gutachter die Beeinträchtigung der normalen Leistungsfähigkeit mit 20 %.

2. Wie lautet die korrekte Invaliditätsberechnung?
3/10 Armwert? Oder 1/10 Armwert und 20% aus der Invaliditätssumme für die Schulter?

Nach meiner Meinung:
1/10 Armwert = 1/10 von 70 % = 7 % plus 20 % = 27 % Gesamtinvalidität

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

herzlichen Dank für Deine kompetene Antwort. Zu Deiner Info, es war der Oberarmknochen gewesen; bei einem ärztlich angeordeneten Sport in einer Rehaklinik somit auch eine BG-Sache.

Ich hatte wie Du auch versucht mit dem Versicherer zu verhandeln; sinngemäß war die Antwort ich hätte keine Ahnung, man habe täglich solche Schäden etc. etc.

Bin jedenfalls am Montag beim Anwalt mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken.

Vom Ausgang werde ich berichten.

Nochmals herzlichen Dank!

Gruß
Gerd
 
Hallo Luise,

ich hatte Dir direkt eine Mail geschrieben - hoffe Du hast sie erhalten.

Schönes Wochenende
Gruß
Gerd
 
Hallo Gerd

woher ich all das weiß, hattest Du mich in der PN gefragt.

Ja woher? Ne alte Frau weiß so was!

Ich bin selber Unfallopfer und streite gerichtlich mit zwei Versicherern und einem Gutachter.

Neben dem Internet beziehe ich meine Kenntnisse

von meinem Rechtsanwalt

aus den, den Gerichten von meinem und drei gegnerischen Anwälten (Quatschköppe) eingereichten Schriftsätzen in eigener Sache

Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 260. Auflage

Grimm, Unfallversicherung, AUB-Kommentare, 3. Auflage

Dazu einen Lebenspartner, Freundinnen und Freunde mit umfangreichem Wissen und jede Menge Zeit, Geduld, und Ausdauer.


Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

allen Respekt! Und nochmals Danke!

Gruß

Gerd
 
Hallo Luise,

mein Anwalt hat mich soeben angerufen. Der Versicherer leistet einen Vorschuß in Höhe des Arms und wartet das 3. Unfalljahr ( April 2008 ) ab. Dann neues Gutachten.

Schaumermal

Gruß

Gerd
 
Hallo Luise,
das Schreiben des Versicherers liegt mir jetzt vor.

Wir hatten uns neben der Addition nach § 7 1 2 d AUB auch darauf gestützt, dass der BGH die Klausel des § 7 I 2 a AUB 94 ( Funktionsunfähigkeit des Armes im Schultergelenk) i.S. des § 305 c 2 BGB als unklar ansieht und somit von der günstigsten Berechnung auszugehen sei.

Hierzu der Versicherer:

"Von einer zusätzlichen Bewertung nach Minderung der körperlichen Leistungsfähigkeit geht der BGH hier aber nicht aus. Ihre Berechnung des unfallbedingten Invaliditätsgrades ist somit für uns nicht nachvollziehbar".

Aus den Schreiben des Versicherers geht mit keinem Wort hervor, warum und weshalb die attestierte Leistungsminderung der Schulter nicht berücksichtigt wird.

So werden wir jetzt das 3. Unfalljahr abwarten und mit Kostenaufwand des Versicherers eine erneute Begutachtung durchführen.

Als würden sich solche Verletzungsfolgen von alleine bessern . .

Gruß
Gerd
 
Die Schulter gehört anatomisch und funktionell zum Arm. Daher ist in der PUV bei Schulterverletzungen die unfallbedingte Funktionsbeeinträchtigung des betroffenen Armes nach der Gliedertaxe zu bewerten.
 
Hallo Dienstag,

herzlichen Dank für die Info.

Wie ist dann die attestierte Leistungsminderung von 20% der Schulter zu bewerten? Ist dieser Wert dem Arm zuzurechnen?

Tätigkeiten über Brusthöhe sind mit dem Arm nicht mehr möglich.

Gruß
Gerd
 
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