oerni
Erfahrenes Mitglied
Hallo @,
wer von Euch hat schon mal von "Arbeitsmarktrente" gehört?
http://sozialversicherung-kompetent...icherung/leistungsrecht-grv/arbeitsmarktrente
Die Gesetzliche Rentenversicherung kennt einige Renten, welche im Falle einer Erwerbsminderung
des Versicherten geleistet werden können.
Neben den Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung kann auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
bei Berufsunfähigkeit geleistet werden, wenn der Versicherte vor dem 02.01.1961 geboren ist.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
bei Berufsunfähigkeit handelt es sich um die halbe Rente.
In diesen Fällen soll der Versicherte sein Restleistungsvermögen noch am Arbeitsmarkt einbringen,
um so entsprechend die zweite Hälfte des durch die Erwerbsminderung entfallenden Einkommens noch selbst zu erwirtschaften.
Ist dies aufgrund der Arbeitsmarktlage nicht mehr möglich, kann die sogenannte Arbeitsmarktrente geleistet werden.
Bei der Arbeitsmarktrente handelt es sich – wie auch bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung – um die volle Rente.
Antragstellung bei AA
wer von Euch hat schon mal von "Arbeitsmarktrente" gehört?
http://sozialversicherung-kompetent...icherung/leistungsrecht-grv/arbeitsmarktrente
Die Gesetzliche Rentenversicherung kennt einige Renten, welche im Falle einer Erwerbsminderung
des Versicherten geleistet werden können.
Neben den Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung kann auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
bei Berufsunfähigkeit geleistet werden, wenn der Versicherte vor dem 02.01.1961 geboren ist.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
bei Berufsunfähigkeit handelt es sich um die halbe Rente.
In diesen Fällen soll der Versicherte sein Restleistungsvermögen noch am Arbeitsmarkt einbringen,
um so entsprechend die zweite Hälfte des durch die Erwerbsminderung entfallenden Einkommens noch selbst zu erwirtschaften.
Ist dies aufgrund der Arbeitsmarktlage nicht mehr möglich, kann die sogenannte Arbeitsmarktrente geleistet werden.
Bei der Arbeitsmarktrente handelt es sich – wie auch bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung – um die volle Rente.
Antragstellung bei AA