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Anhörung vor Gericht

Einspruch einlegen heißt hier in Berufung gehen

Hallo pijaro,

erst einmal auch von mir herzlichen Glückwunsch zum vorläufigen Erfolg. Übrigens nennt man das nicht Einspruch einlegen gegen das Urteil, sondern in Berufung gehen.

Ob die gegnerische Versicherung in Berufung geht, hängt davon ab, ob sie Chancen sieht, das erst instanzliche Urteil auszuhebeln. Da die Berufungsinstanz eine sogenannte "Verfahrensinstanz" ist, prüft der Anwalt der gegnerischen Versicherung, ob der Richter einen Verfahrensfehler begangen hat und wie hoch das Risiko der Abweisung der Berufung ist.

Die Frist läuft mit Zustellung des Urteils in schriftlicher Form. Soll heißen, mit dem Datum des Eingangs bei den Parteien. Nun hat jede Partei 4 Wochen Zeit die Berufungsabsicht kundt zu tun. Die Berufungsbegründung kann nachfolgen.

Hat denn Dein Rechtsanwalt das Urteil in schriftlicher Form schon erhalten oder hat er beim Gericht angerufen und von denen die Information bekommen?

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo ,

Das Urteil hat er in schriftlicher Form schon erhalten .
Ich heute eine Kopie .
Die Beklagte kann bis zum 13.08.2012 in Berufung gehen .


Gruß
 
Hallo ,
habe heute , das Urteil noch eimal erhalten , jedoch die Vollstreckbare Ausfertigung .
Am Schluß des Urteils steht :

Vorstehende , mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird der Klagepartei zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt .
Vorstehendes Urteil ist der Beklagtenpartei am 12.07.2012 von Amts wegen zugestellt worden .
München , 23.07.2012
Urkundsbeamtin .......

Mein Anwalt kommt erst am 31.07. wieder aus dem Urlaub.
Da ich Laie bin , kann mir vielleicht hier jemand schon mal schreiben , was das genau bedeutet ?

Danke

Gruß Pijaro
 
Hallo ,
habe heute , das Urteil noch eimal erhalten , jedoch die Vollstreckbare Ausfertigung . Am Schluß des Urteils steht :

Vorstehende , mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird der Klagepartei zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt .

Mein Anwalt kommt erst am 31.07. wieder aus dem Urlaub.

Gruß Pijaro

Hallo,
es gibt vorläufig vollstreckbare Urteile...
...aber ob es Sinn macht bevor die Revisionsfrist abgelaufen ist...
...normal eher nicht.

Also das dein Anwalt onehin nächste Woche wieder da ist würd ich den dann fragen und bis dahin auf alle weiteren Spekulationen über eine Vollstreckung verzichten!

Entweder würde ich mich nur inhaltlich mit dem Urteil beschäftigen oder einfach ein schönes WE machen und den Erfolg, auch wenn er noch nicht rechtskräftig ist, einfach genießen ;)

VG DH
 
Hallo ,
Von vorlaüfig steht da nichts . nur Vollstreckbare Ausfertigung .
Wieso bekommt man eine vollstreckbare Ausfertigung , wenn doch noch vom Beklagten , Berufung eingelegt werden kann ?
Vielleicht weiß hier jemand mehr .
Morgen ist mein RA wieder da aber es beschäftigt mich total .
Google die letzten Tage nur rum , find darüber aber nix .
Kann es sein , das die Berufung schon abgelehnt wurde und ich durch den Urlaub meines RA noch nichts davon erfahren habe . Ich werde noch irre :)

Gruß
Pijaro
 
Hallo ,
Von vorlaüfig steht da nichts . nur Vollstreckbare Ausfertigung .
Wieso bekommt man eine vollstreckbare Ausfertigung , wenn doch noch vom Beklagten , Berufung eingelegt werden kann ?
Vielleicht weiß hier jemand mehr .
Morgen ist mein RA wieder da aber es beschäftigt mich total .

Gruß
Pijaro

Hallo,
ich glaub das ist so eine formaljuristische Sache...
...sobald die Berufungsfrist ohne dieselbe vorbei ist hast du einen vollstreckbaren Titel.

Aber mit dem Titel ist doch nebensächlich, interessant ist der Inhalt und vor allem ob die Gegenseite es noch mit der Berufung versucht!

VG DH
 
Titel

Hallo Pijaro,

also die erste Hürde sprich Instanz hast Du gewonnen.

Damit hast Du Anspruch auf einen Titel, damit Du vollstrecken kannst und dazu bekommst Du dann die sogenannte vollstreckbare Ausfertigung des Urteils.

Sollte die Gegenseite erstmal fristwahrend Berufung einlegen, beginnen neue Fristen.

Die Gegenseite kann jetzt erstmal, wenn sie es denn tut, innerhalb der Frist Berufung einlegen und innerhalb einer weiteren Frist die Begründung nachliefern.

Es gibt Fälle, da wird zwar Berufung eingelegt, auch die Begründung nachgereicht und kurz vor der Verhandlung wird die Berufung zurückgezogen.

Sollte also Dein Gegner in die Berufung gehen, macht eine Vollstreckung des Titels noch keinen Sinn.

Geht die Gegenseite nicht in die Berufung, kannst Du, falls Zahlungen zu leisten sind, aber nicht erbracht werden, sofort vollstrecken.

Ich gratuliere Dir erstmal, hoffe, dass Du eine gute Begründung erhalten hast und wünsche Dir einen Sieg auf ganzer Linie.

Verliere nicht die Geduld, bleibe ruhig, die Wege der Gerichte sind mühsam aber bislang hat es sich doch gelohnt.
 
Hallo Pijaro,
habe mal im Netz ein wenig nach vollstreckbare Ausfertigung gesucht.
Also so wie ich das verstanden habe, kann dein Anwalt mit dieser Ausfertigung schon die ersten Schritte einleiten.
und nach Ablauf der Berufungsfrist hast du vollständigen Rechtsanspruch auf die sofortige Vollstreckung.

Also Ruhe bewahren und auf deinen Anwalt warten.

Du hast auf jeden Fall schon mal einen Erfolg erzielt. Dazu Glückwunsch.

LG Wolfgang
 
Hallo pijaro,

Könnte ein Schriftsatz vom Stevens , das Urteil beeinflussen , ohne das ich oder mein Anwalt , den Schriftsatz kennen ?
Nein, Schriftsätze werden immer auch an die Gegenpartei gesandt, damit diese gegebenenfalls reagieren kann.

Stevens hat meist nur bei den von der BG manipulierten Richtern (befangen gemachte) ein Sondergehör. Es gibt auch geläuterte Richter, die ihren eigenen Verstand entwickelt haben und auch den Mut haben, diesen zu benützen. Gerade diese können zwischen Ablenkungsmanipulationen und der konkreten Sachlage unterscheiden. Nicht viele, aber es werden immer mehr.

Telefonate zwischen Richtern und Anwälten erfahren die Gegenseiten allerdings nicht.

Aber Du kannst auch bei Gericht selbst anrufen, Dein Aktenzeichen kennst Du ja. Die Telefon Nummer steht auf den Schriftsätzen vom Gericht drauf.

Gruß Ariel
 
Sicherheitsleistung

Hallo pijaro,

steht auf dem Urteil drauf, dass nur vollstreckt werden darf gegen Sicherheitsleistung?

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo pijaro,

steht auf dem Urteil drauf, dass nur vollstreckt werden darf gegen Sicherheitsleistung?

Herzliche Grüße vom RekoBär:)


Ja . 110 % Sicherheitsleistung .

Habe mit meinem Anwalt gesprochen und es ist genauso wie Reickja es geschrieben hat .

Bis jetzt weiß er noch nichts von einer Berufung aber es ist oft schon vorgekommen , daß am letzten Tag ein Fax kommt mit " Berufung ".
Stutzig macht mir jetzt , eine Beitragsforderung der Versicherung , obwohl im Urteil steht Beitragsbefreiung . Natürlich heute gekommen ( Wochenende ) . Anwalt nicht erreichbar .

Gruß
Pijaro

Danke für die bisherigen Antworten . Werde weiter berichten .
 
Hallo ,
habe ja schon in einem anderen Beitrag geschreiben , das Berufung eingelegt wurde .
War heute bei meinem RA
Die Vers. hat am letzten Tag Berufung eingelegt ohne Begründung
Berufungsbegründung bis 13.9.12 fällig .
Aus seiner Erfahrung , wird aber eine Verlängerung um einen weiteren Monat beantragt . Der wird mit hoher Warscheinlichkeit gewährt werden .
Ab dem 13.9.12 , erfahren wir erst ob die Begründung eigegangen ist oder die Verlängerung beantragt wurde .
Seiner Aussage nach , hat die Vers. es schwer eine plausible Beründung zu geben , denn nachdem die Gerichtsgutachter bei der Verhandlung alle Fragen und Zweifel ( kamen von Stevens = medizinscher Dienst der Vers. ) , sachlich und verständlich auch für den Richter beantwortet und auch widerlegt haben . Dies wurde auch im Urteil übernommen . Des weiteren wurde im Urteil die Gutachten der Vers. als nicht vollständig erwähnt .
Gestern war ich bei meinem " Kopfdoktor " und habe ihm mein Urteil gezeigt auch er kann keine Begründung einer Berufung sehen , da alles fachlich sowie auch sachlich , geschildert wurde .

Gruß Pijaro

Was meint ihr dazu ?
Werde weiter berichten .
 
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