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Anhörung vor Gericht

Hallo Pijaro,

ich drücke Dir fest die Daumen und hoffe, dass Du am 09.07. hier positiv in Deiner Sache berichten kannst.

OK, der Sekt sei Dir dann gegönnt und Du darfst dann auch gerne einen Tag später schreiben ;).

Es ist zumindest schon mal sehr gut, dass die Gutachter Rückgrat gezeigt haben und klar und deutlich dem Gericht geantwortet haben.

Schade ist halt nur, dass die nicht sagen können, der xxx ist ein A.... Hr. / Fr. Richter. Angetragene Statements - natürlich in gewählterer Artikulation und mit fundierter Begründung sollten hin und wieder die Richter mal erhalten über Schlechtgutachter (einen Traum darf man ja noch haben...).

Also, alles Gute für Deine Entscheidung und dann hoffentlich keine Berufung von der Gegenseite.

Kasandra


Danke .
Habe vergessen zu erwähnen , das die Richterin sagte ( zum Anwalt der Versicherung ) die Generali wäre für Gütevorschläge offen .
Mein Anwalt zieht das aber nicht in Betracht .

Gruß
 
Hallo Pijaro,

ein Vergleich ist eigentl. für das UO immer der schlechteste Weg bzw. das schlechteste Ergebnis.

Gerne nehmen Versicherungen Vergleiche an, weil somit wird seitens der Versicherung vermieden, dass es für sie ein Negativurteil gibt :cool:.

Mit den Stellungnahmen der Gutachter in der Gerichtsverhandlung im Rücken würde ich mich persönlich nicht auf einen Vergleich einlassen.

Dies stellt wirklich nur meine persönl. Meinung dar. No risk no fun. So wie Du schreibst wurde ja ein solider Grundstein gelegt in der Verhandlung.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo ,
mir macht der Schriftsatz ein wenig Sorge , was könnte da noch passieren ? Kann das Urteil am 9.07.12 verschoben werden ?
Schriftsatz vom Stevens noch nichts gehört .

Gruß
 
Schriftsatz ( hier konnte mir wohl keiner helfen , deswegen keine Antwort ) noch nicht bei meinem Ra angekommen . 3 Wochen sind um . Gerichtsprotokoll ist eingegangen . Urteil wird um 12 Uhr am 9.07.12 bekannt . Muß ich eigentlich dahin ?
Gleichzeitig von der Gerichtskasse Bamberg ? soll ich eine Gebühr über 789 € bezahlen ? Zahlt das nicht die Rechtschutz ? Mein Anwalt ist z.Zt nicht ereichbar = Urlaub . Wäre toll , hier von wissenden Antwort zu kriegen . Danke.

Gruß
an Alle
 
hallo pijaro,

mit den Gerichtskosten: frag in der Kanzlei nach, oder telefoniere mit deiner Rechtsschutz, bei mir war es mal so, dass der Anwalt das mit der Rechtschutz ausgemacht hatte, und ich nichts mit den Kosten zu tun hatte, ein anderes Mal habe ich es vorgestreckt und dann von der Rechtschutz erstattet bekommen.

Mit dem Statement es kann sein, dass dieses sehr wahrscheinlich, wie bei Stevens üblich, lauten wird: er bleibe bei seiner Meinung, dann wird sich für dich ja nichts ändern - seine Meinung bleibt seine Meinung, und die Gerichtsgutachtermeinung, dass er dich nicht mehr als berufsfähig hält und diese Aussage vor Augen der Richterin gemacht wurde die steht Wort wörtlich im Raum.

Also lass dich nicht kirre machen - du kannst warten, abwarten, die wenige Zeit die das jetzt noch in Anspruch nimmt macht doch wirklich nur noch ein kleiner Teil der langen Zeit aus, die doch schon hinter dir liegt.

Die Chance Recht zu bekommen liegt auf dem Tisch -ob 50 zu 50 - das liegt jetzt nicht mehr in deiner Hand.

Ich denke fest an Dich und hoffe für dich für ein faires Urteil - und dass es auch dir gelingt wie mir das Gericht von Tatsachen zu überzeugen und nicht von psychischen Spekulationen eines nicht anwesenden Schlechtachters.

Bin wie meine Vorredner der Meinung: Vergleich klingt nur gut, ist aber für UO meistens nur die halbe Miete - und die Versicherungen haben dann kein rechtsgültiges Urteil, das von anderen gegen Sie als Beispiel herangezogen werden kann.

Diese mündliche Verhandlung diente dazu die Positionen abzustecken - wenn dich ein vom Gericht bestellter Gutachter bewertet, zählt das immer anders als ein Parteiengutachter.

Bei mir fragte die Richterin im Haftpflichtprozess gegen die Allianz wegen des Unfalls, wer hat das Gutachten in Auftrag gegeben, dann hat sie das als parteilich abgelehnt und als Parteiengutachten vom Tisch gewischt - sie erklärte mir, ich könnte sofort binnen 4 Wochen Bedenkzeit einen Vergleich annehmen, oder aber mit nem erneuten Gutachten diesmal vom Gericht aus weiter zu machen, das könnte aber mit Gutachtersuche 3Monate, Terminvereinbarung3Mon, Gutachten erstellen und schreiben 3 Monate und neuer Termin vor Gericht wieder erst in einem weiteren Jahr uns wieder vor Gericht treffen. Damals nahm ich den Spatz in der Hand an, war psychisch und physisch fertig und habe auf den Rat meiner Umgebung gehört, weil ich meine begrenzte Kraft für mich und meine Familie gebraucht habe, heute würde ich es nicht mehr.

Im Fall meiner Unfallrente, die mir ein Jahr nach dem Haftpflichturteil wegen Stevens aberkannt worden war, da hab ich es dann durchgezogen, mich gewehrt und es hat sich gelohnt, daher mein Spruch:
Wer nicht kämpft, der hat verloren, der kann verlieren oder aber gewinnen.

Deshalb toi toi toi

Gruß Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo pijaro,

erstens eine Geografie-Frage: wo kommst Du denn her? 1200 km Anreise! ? Bist aber nicht im Kreis gefahren ;), wenn D mal ganze 900 km Länge hat?

Zweitens: hast Du Dich nicht vorher mit Deinem RA besprochen? Und

Schriftsatz ( hier konnte mir wohl keiner helfen , deswegen keine Antwort ) noch nicht bei meinem Ra angekommen

drittens: war das möglicherweise nur ein Bluff?


Gruss

Sekundant
 
Fragen zum Gericht

Hallo pijaro,

zum Verkündungstermin brauchst Du nicht hin. Ist auch eher unüblich.

Wofür sind denn die 789,-- EUR? Normalerweise muss vor Beginn des Gerichtsprozesses ein Gerichtkostenvorschuss gezahlt werden. Angebrechnet wird dann aber erst, wenn das Urteil erlassen wurde. Beim Gerichtskostenbescheid steht bestimmt der Zahlungsgrund mit dabei.

Wenn Du eine Rechtsschutz hast und diese vor dem Prozess die Deckungszusage gegeben hat, dann übernimmt sie sicher auch diese 798,-- EUR.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo pijaro,

erstens eine Geografie-Frage: wo kommst Du denn her? 1200 km Anreise! ? Bist aber nicht im Kreis gefahren ;), wenn D mal ganze 900 km Länge hat?

Zweitens: hast Du Dich nicht vorher mit Deinem RA besprochen? Und



drittens: war das möglicherweise nur ein Bluff?


Gruss

Sekundant

Zu 1. Komme aus NRW . Hin = 587 km zurück = 587 km
Also kein Kreis :)
zu 2. Wurde vom Gericht mit persönlicher Erscheinung mit Begleitung meines RA geladen .
zu 3. Da ich bis heute nichts gehört habe , vielleicht ja .


Gruß
 
Heute wurde das Urteil gesprochen 12 UHR .
Wie lange , dauert es bis ich es erfahre ?
Üblicher Postweg ? Geht das sofort raus ?
Wird mein Anwalt schneller informiert ?
Könnte ein Schriftsatz vom Stevens , das Urteil beeinflussen , ohne das ich oder mein Anwalt , den Schriftsatz kennen ?

Danke für Antworten , bin total nervös und angespannt .

Gruß
 
Urteilsspruch

Hallo Pijaro,

das Urteil ist zwar gesprochen, aber noch lange nicht geschrieben.

Wenn Deine Kanzlei einen guten Draht zur Richterin oder zum Rechtspfleger hat, können erste Info's über das Telefon in Erfahrung gebracht werden.

Ansonsten übe Dich in Geduld, mit Glück 14 Tage, mit etwas weniger Glück 4 - 8 Wochen.

Ich drücke Dir aber ganz fest die Daumen, dass es für Dich positiv ausfällt.
 
So , habe heute mein Urteil erfahren .
Habe Recht bekommen . Die Beklagte muß bezahlen incl. Gerichtskosten , Anwalt , meiner Rechtschutz usw.
Die Beklagte darf innerhalb von 4 Wochen Einspruch erheben .
Zählt das ab Urteilsverkündung oder ab schriftlichem Eingang des Urteils ?
Wie groß ist die möglichkeit eines Einspruchs ?

Gruß
 
Hallo Pijaro,

herzlichen Glückwunsch, gut dass endlich ein Schlusspunkt gesetzt wurde und du Klarheit hast und diesmal sich auch nicht wieder die Standardversion eines Herrn Stevens durchgesetzt - das macht Hoffnung !

Prima diese Nachricht tut einfach nur guuuuut!

Einspruchsfrist beginnt mit dem Eingang des Urteils - die Möglichkeit des Einspruchs sind immer gegeben.

Jetzt kommt es auf die genaue Begründung des Urteils an. Dein Richter hat aber zwei Gutachter gehört und einer hat die Anzweifelungen der Gegner ausräumen können, daher wird die Chance für die Versicherung eng, per Einspruch was herauszuholen.

Bei mir stand im Raum, wer hat das Gutachten bezahlt, der Gegner, oder das Gericht. Dein Anwalt wird mit dir das weitere Prozedere klären.

Ich hatte im April die Anhörung, Anfang Mai Zustellung des Urteils nach Ablauf der 4 Wochenfrist und als kein Einspruch kam wurde es dann rechtskräftig.

Sei umarmt
LG Teddy
 
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