Hallo Pijaro,
ich drücke Dir fest die Daumen und hoffe, dass Du am 09.07. hier positiv in Deiner Sache berichten kannst.
OK, der Sekt sei Dir dann gegönnt und Du darfst dann auch gerne einen Tag später schreiben.
Es ist zumindest schon mal sehr gut, dass die Gutachter Rückgrat gezeigt haben und klar und deutlich dem Gericht geantwortet haben.
Schade ist halt nur, dass die nicht sagen können, der xxx ist ein A.... Hr. / Fr. Richter. Angetragene Statements - natürlich in gewählterer Artikulation und mit fundierter Begründung sollten hin und wieder die Richter mal erhalten über Schlechtgutachter (einen Traum darf man ja noch haben...).
Also, alles Gute für Deine Entscheidung und dann hoffentlich keine Berufung von der Gegenseite.
Kasandra
Danke .
Habe vergessen zu erwähnen , das die Richterin sagte ( zum Anwalt der Versicherung ) die Generali wäre für Gütevorschläge offen .
Mein Anwalt zieht das aber nicht in Betracht .
Gruß