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Anerkennung Dienstunfall

Hallo HWS, hallo Sekundant,

bevor ich mich als Sponsor registrieren werde und dann im anonymen Bereich ausfuehrlich schildere vorab:

Der taetliche Angriff (mit Eisenstange) fuehrte nachweislich zur Gehirnerschuetterung, Prellungen und Platzwunden. Nachdem Angriff war ich fuer drei Wochen arbeitsunfaehig erkrankt. Der Taeter hatte mich und meine Familie breits vor und auch noch nach Tat mehrfach bedroht (hat etwas mit meinem Dienst zu tun) mein Vorgesetzter und auch mein Dienstherr haben sich um meinen Schutz bemueht und auch ein juristisches Verfahren eingeleitet, an eine Anzeige als DU habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht gedacht. Es folgte eine Versetzung an einen anderen Dienstort, meinen Dienst habe ich weiterhin mehr schlecht als recht versehen. Immer wieder streikte mein Immunsystem und mehrfach habe ich den aerztlichen Dienst meiner Behoerde um Rat gebeten. Nach einem erneuten Vorfall, zwar ohne tatsaechliche Gefahr fuer mich aber mit einem aehnlichen Taeterkreis, kam es bei mir zu einem Zusammenbruch, seitdem bin ich arbeitsunfaehig erkrankt. Nach erfolgter Diagnose und absehbarer Dienstunfaehigkeit habe ich auf Anraten meiner Kollegen eine Anzeige DU eingereicht.

Gruss Gecko
Hi,
ist der Fall noch aktuell? Dann melde di h bitte bei mir
 
Hallo Aaaali,

ich hoffe das dein Dienstunfall anerkannt wird.
LG
Tipke
 
Hallo Aaali,
wie Du meinem Post entnehmen kannst, wurde mein DU anerkannt.
Wenige Monate später erfolgte die Versetzung in den Ruhestand. Wie auch nicht anders erwartet, hat mein Dienstherr nicht berücksichtigt, dass die Dienstunfähigkeit in Folge des DU eingetreten ist. Es werden wohl noch viele Monate folgen, bevor ich evtl. mein Recht erhalte. Die derzeitige Covid-19 Situation wird hoffentlich nicht gänzlich dazu führen, in Vergessenheit zu geraten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass jetzt noch amtsärztl., BG, etc.- Untersuchungen durchgeführt werden

Gruss Gecko
 
Hallo Gecko,
ich habe Jahre gebraucht um zu meinem Recht zu kommen. Ohne Fachanwalt für Verwaltungsrecht läuft da gar nichts. Aufgrund meiner Personalratstätigkeit und gute Kenntnisse im BeamtVG habe ich dem Anwalt gesagt "wann wir was machen". Hat bisher gut geklappt.

Nun zu dir:
Warst du beim Amtsarzt, was steht im Gutachten?
Bist du in Behandlung wegen des Ereignisses?
Such dir einen Anwalt FA Verwaltungsrecht

Wenn ich das so lese,bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Polizei. Diese Verhaltensweisen sind typisch bei den Dienstherren.
Sie versoßen wissentlich gegen Recht, weil die wenigsten sich dami auskennen bzw. was unternehmen.

Durch den angewandten Schutz vom Dienstherrn und die Versetzung in andere Dienststelle, ist es mehr als offensichtlich wo der Wind her weht.

Bei Versetzung aufgrund DU bekommst du zu deinen erdienten Jahren in Prozenten gerechnet noch 20 Prozent on Top, aber nicht mehr als 75%
 
Hallo Aaali,

vielen Dank für Deine Ratschläge.

Einen FA für Verwaltungsrecht habe ich eingeschaltet, ähnlich wie bei Dir gebe ich ihm die einzelnen Schritte vor.

Mein Besuch beim Amtsarzt liegt schon einige Monate zurück, hier sollte lediglich die Dienstfähigkeit festgestellt werden ( 5 Minuten Gespräch ).

Ich befinde mich in durchgehender Behandlung.

Mein Rechtsanwalt hat Akteneinsicht genommen, mit wenig Erfolg.

In meiner Personalakte gibt es keinerlei verwertbare Unterlagen, die Akte der Unfallfürsorgestelle war nicht greifbar.

Für die weitere Abwicklung ist jetzt eine andere Behörde zuständig, sie ist bemüht fehlende Unterlagen von meinem ehm. Dienstherrn zu beschaffen und eine Einleitung der notwendigen mediz. Gutachten zu veranlassen.

Gruss Gecko
 
was steht den im amtsärztlichen Gutachten bzgl. Diagnose?
RA soll Antrag stellen das der DU als Folge der vorz. Inruhesetzung ist.
Dies sind Verwealtungsakte, die nach spätestens drei Monaten beschiedenn sein müssen.
Ansonsten Untätigkeitsklage. Mit absolutem Druck die Akte Unfallfürsorgestelle einfordern, da ist doch was faul.
 
Aaali,

an der Diagnose und der Ursächlichkeit für die Versetzung in den Ruhestand gibt es keine Zweifel. Widerspruch habe ich gegen den Festsetzungsgsbescheid der Versorgungsbezüge erhoben. Ich erhalte regelmässig Zwischenbescheide, in denen ich darauf hingewiesen werde, dass meine Akte unvollständig sei und weitere Unterlagen vom Dienstherrn angefordert würden.
Mein Dienstherr unterhält einen eigenen ärztl. Dienst und hier liegt das Problem, Anfragen bzgl. meines Dienstunfalls werden nur sehr schleppend bearbeitet. Immerhin wurden mir nach zwei Jahren Wartezeit meine Behandlungskosten erstattet.

Ich werde mich wohl in Geduld üben müssen.

Gecko
 
Hallo HWS-Schaden,

Aaali hat ja noch nicht geantwortet, daher von mir... ich denke er meint
§ 75
[Untätigkeitsklage]

Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

Gruss Gecko
 
Hallo Gecko

Im eigenen Fall wurde mir gesagt, eine Untätigkeitsklage verzögere alles. Je nach Stand in eigener Sache ist das mit zu bedenken. Für die genannten 3 Monate gibt es keine klare Rechtsgrundlage - jedenfalls ist das das Ergebnis meiner Recherche. Wenn Aaali doch eine kennt, dann wäre bestimmt einigen eine Hilfe, die zu erfahren. Deshalb meine Frage.

LG
 
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