Hallo HWS, man muss hier glaube ich abwägen, oft hilft schon die blosse Androhung um ein Verfahren zu beschleunigen. Nichts ist für eine Behörde unangenehmer als ein Klageverfahren, denn da hängt richtig Arbeit dran und zudem, sollte die Klage verloren werden, müssen auch die Prozesskosten übernommen werden.
Bei mir wurde darauf geachtet, dass kurz vor Ablauf der drei Monate ein Zwischbescheid mit Begründung der Verzögerung erfolgte.
Falls bei Dir nach drei Monaten keinerlei Begründung zur Verzögerung der Beantwortung Deines Widerspruchs erfolgt ist, würde ich eine schriftliche Frist setzen unter Ankündigung der Untätigkeitsklage.
Aber vielleicht kann hier jemand der Klage erfahrenen Forenmitglieder einen besseren Tipp geben.
Persönlich habe ich mittlerweile die Befürchtung, durch Covid-19 noch eine lange lange Zeitverzögerung in Kauf nehmen zu müssen, falls wir überhaupt noch zu unserem Recht kommen- aber vielleicht bin ich zu pessimistisch.
Gruss Gecko
Bei mir wurde darauf geachtet, dass kurz vor Ablauf der drei Monate ein Zwischbescheid mit Begründung der Verzögerung erfolgte.
Falls bei Dir nach drei Monaten keinerlei Begründung zur Verzögerung der Beantwortung Deines Widerspruchs erfolgt ist, würde ich eine schriftliche Frist setzen unter Ankündigung der Untätigkeitsklage.
Aber vielleicht kann hier jemand der Klage erfahrenen Forenmitglieder einen besseren Tipp geben.
Persönlich habe ich mittlerweile die Befürchtung, durch Covid-19 noch eine lange lange Zeitverzögerung in Kauf nehmen zu müssen, falls wir überhaupt noch zu unserem Recht kommen- aber vielleicht bin ich zu pessimistisch.
Gruss Gecko