Hallo!
endlich, nach 3 Jahren wurde meine Berufserkrankung bei der BG V anerkannt!
Ich befinde mich schon seit 20 Jahren in Rente und frage mich wieso ich der Berufsgenossenschaft nun alle Angaben über bestehende Renten, Unfallrente, Versorgungsrente etc geben soll.
Was haben diese Angaben mit der Berechnung der Geldleistung zutun?
Grüße Arno
Hallo
@Arno45,
wie
@Fender01 schon andeutete haben sie mit der Berechnung der Geldleistung insoweit zu tun, als für die Nachzahlung geprüft wird, welche Beträge bereits der
Erfüllungsfiktion (§107 SGB X) unterfallen, also nicht mehr an dich ausgezahlt werden müssen, weil vorrangig leistungsverpflichtete Behörden dir bereits Beträge erbracht haben, auf die deine Verletztenrente anrechenbar gewesen wäre und nachträglich noch anrechenbar ist. Diese müssten dann von der BG der jeweiligen Behörde von deiner Nachzahlung im Rahmen einer Überleitungsforderung erstattet werden.
Auch müssen Zahlungen, die eine Erfüllungsfiktion ausgelöst haben, dir gegenüber nicht verzinst werden. Das kann kompliziert aber auch lustig werden.
Z. B. hatte mir das Arbeitsamt in den 1980ern auf gerichtliche Anordnung einstweilig Arbeitslosenhilfe zahlen müssen, während ich studiert habe. In der Hauptsache bin ich da
unterlegen, die ehrenamtlichen Richter hatten da wohl einig gegen den Berufsrichter gestimmt, mir aber - sicher ungewollt - einen Vorteil mit der Klagabweisung verschaftt, denn durch dieses Fehlurteil waren die Zahlungen aufgrund der einstweiligen Anordnung nun zu (zwar vom Gericht angeordneten aber formaljuristisch) "unrechtmäßigen" Zahlungen geworden, die ich zwar zurückzahlen musste, bei der Nachzahlung meiner Verletztenrente konnten diese nunmehr unrechtmäßigen Leistungen aber keine Erfüllungsfiktion auslösen, weil sie nicht mehr als Arbeitslosenhilfe galten. Selbstverständlich habe ich dieses mir günstige Fehlurteil nicht mit der Berufung angefochten.
Die BG musste diese Beträge zwar später im Rahmen einer formal korrekten Überleitungsforderung an das Arbeitsamt erstatten, konnten sich aber mir gegenüber bis zu einer Korrektur der formal-rechtlichen Voraussetzungen durch das Arbeitsamt nicht auf eine Erfüllungsfiktion berufen, mussten sie bis dahin an mich auszahlen und fast 15 Jahre lang verzinsen. War echt lustig, und eine Schmach für die BG, mir Zinsen für Geld zahlen zu müssen, das ich doch eigentlich schon bekommen hatte.
Wenn deine Abrechnung kommt, solltest Du genau prüfen, was da angerechnet wurde.
Grüße
KoratCat