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Akteneinsicht

Hallo oerni,

vielen Dank für deine Antwort, da werden wir nicht die einzigen beiden sein wo in den Akten der BG so manches steht wo man denkt die handeln wie die M...a.
Bei mir worden angebliche Telefongespräche notiert die überhaupt nicht stattgefunden hatten, wobei ich meine ganzen Schreiben an die BG kontroliert hatte und feststellen mußte das wichtige Schreiben von mir nicht in der Akte sind wie z.B. meine Bitte um eine Reha, Rollator usw. einfach die Akten für das Gericht schön zu Gunsten der BG ausgefertigt. Heute sage ich mir hätte ich jedes Schreiben mit Einschreiben und Rückschein an die BG schicken müssen, aber mit so einer Vorgehensweise habe ich nie gerechnet.
Auch bei den vielen Schreiben hätte ich dies so teuer wie ein Einschreiben ist nicht bezahlen können.
So mal abwarten was der GA des LSG so in seinem Gutachten schreiben wird.

Gruß
Wolle
 
Hallo Wolle,

hinterher ist man ungemein schlauer, aber manchmal bin ich doch nicht Dumm.
Ich habe dann meistens Zeugen mit dabei, wenn ich bestimmte Briefe statt mit ES/RS nur in den Briefkasten schmeiße.
Das notiere ich dann auf der Kopie oder lass den Zeugen unterschreiben.

War das bei Dir anders? Nachdenken hilft hier viel weiter als man denkt.

Die Briefe kannst Du dann dem Gericht übermitteln und schon sind diese in der Akte!
 
Hallo Wolle,

die BG schreckt auch nicht davor zurück, Einschreiben aus der Akte fern zu halten.

Frag doch mal - schriftlich - bei der BG nach, wo deine Schreiben abgeblieben sind!

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo derosa,

vielen Dank für deine Antwort fast wie Gedankenübertragung daran hatte ich auch schon gedacht, die BG werde ich am Montag kontaktieren.

Schönen Sonntag wünsche ich euch noch

Viele Grüße
Wolle
 
Hallo Wolle,
lass Dir von der BG zudem unbedingt die Vollständigkeit der übersandten Akte bescheinigen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

vielen Dank sehr gut mit der Bescheinigung für die Vollständigkeit der übersandten Akten.
Gruß
Wolle
 
Akteneinsicht bei der BG

Hallo :)
Ich habe ca 5.000 Blatt Aktenunterlagen kostenlos von der BG erhalten, weil sie mir Hausverbot erteilt haben. Und dabei waren auch noch Geheimunterlagen, die sich wie Stasiakten lesen.

Womit ich in die Lage versetzt wurde, der BG kriminelle Handlungen mit Vorsatz nachweisen zu können.

mehr lesen auf meiner Webseite www.unfallmann.de

Fazit:
Bei Hausverbot gibt es die Akten kostenlos.
Und danach wurden die Hausverbote aufgehoben, weil sie unberechtigt waren. Nun habe ich das Regiebuch für einen Psychothriller mit 5.000 Seiten vorliegen, wo bleibt Hollywood?

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Hallo an @lle,

das einlesen in die vielen Akten der BG hat mir gezeigt, dass die BG weder ehrlich noch einen hilfesuchenden fair und korrekt behandelt.
Ich schreibe euch mal einige Sätze von einer Gesprächsnotiz des Sachbearbeiter der BG mit meinem Arzt aus dem Jahr 2014 in meiner BG Akte auf.
Man hat ein MRT eingeleitet um die Ursache der Beschwerden der HWS genauer zu bestimmen. Außerdem liege ein mini- Karpaltunnelsyndrom vor. Er bemerkt jedoch, dass Karpaltunnelsyndrom nicht ausreichen ist um die geklagten Beschwerten zu verursachen.

Nun meine Fragen an euch?

1. Darf da die BG einfach bei meinem Arzt anrufen und telefonisch Fragen stellen und auch noch Anwort bekommen und das alles am Telefon?

2. Hat da mein Arzt falsch gehandelt und ohne mein Wissen einfach von mir etwas Preis gegeben.

3. Wie sieht hier meine rechtliche Möglichkeit aus?

4. Ich hatte bis vor einigen Wochen überhaupt keine Ahnung von diesem Gespräch, noch habe ich meine Zustimmung dazu erteilt, ist das überhaupt rechtens?

Also ehrlich da kann man doch nur staunen wie hinterhältich und mies da vorgegangen wird.
Auch ein Richter müßte das doch in der BG Akte lesen und dies Rügen oder?

Wünsche euch ein schönes möglichst schmerzfreies Wochenende und bestimmt könnt ihr mir helfen.

LG
Wolle
 
Hallo Wolle,

hinterhältig und mies?

Bei uns geht das sogar vorne rum und somit ganz offensichtlich.
Dem letzten D-Arzt wurde eine weitere Behandlung zu Lasten der BG verboten, obwohl diese dringend angeraten wurde und eine unfallbedingte AU weiterhin vorliegt, da man im Verwaltungsakt festgestellt habe das keine Unfallfolgen mehr bestehen, das schriftlich und an uns in Kopie (wohlgemerkt läuft ein Gerichtsverfahren).
Es besteht ein MRT der HWS (ohne Kopfgelenk) kurz nach dem Unfall, das nachweißt "altersgerechte HWS" mit vermutlicher Steilstellung.
Aus den Röntgenaufnahmen nach dem Unfall ist eine Fehlstellung des Kopfes zur HWS Achse zu ersehen, nach den letzten Erhebungen wurde diese nochmals bestätigt und eine traumatische Schädigung des Kopfgelenkes bestätigt.
Es liegt ein Gutachten vor, das 6 Wochen vor dem Unfall eine völlig intakte und normale HWS und keine Hirnbeeinträchtigungen bestätigt u.s.w. Es liegt ein sozialgerichtliches Gutachten (DRV) vor, das ebenfalls unfallbedingte Schäden an der HWS bestätigt, es liegen bereits GdB Feststellungen vor, die einen eindeutig traumatisch bedingten GdB (steht so in der Einzelauflistung) von mind. 60 ergibt.
Die BG beruft sich auf Ihre "Gutachten" (degenerative Veränderung) und behauptet weiterhin eine unfallbedingte AU oder Folgen liegen nicht vor.

Wir warten in zwischen seit 10 Monaten auf Bewilligung von PKH (wegen Überlastung des SG - kann ich aber nachvollziehen das das tatsächlich so ist)
 
Akteneinsicht bei der BG

Hallo Forum:),

die BG fragt nicht was sie darf sondern sie macht leider alles, auch kriminelles, damit es zu keiner Entschädigung kommt.

Die BG hat auch mit meinem damaligen Prozessbevollmächtigten kontakt aufgenommen und ihn um eine Falschaussage gebeten. Dem ist mein Anwalt aber nicht gefolgt und hat dazu eine entsprechende schriftliche Antwort gegeben.
Mehr lesen auf meiner Webseite www.unfallmann.de unter Nr. 89 Schreiben der BGHW vom 30.04.2008 (Bl.1260 AU-1968).

mfg:)

Erich Neumann alias unfallmann
 
Hallo Wolle,

das darf die BG, wenn du bei deinem behandelnden Arzt eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben hast!

Somit handelt kein SB der BG illegal, wenn er mal kurz da anruft, weil er sich um deine Genesung sorgt...

Ob dein Arzt dann wirklich das gesagt hat, was der SB protokolliert hat, ist eine andere Sache. Ich gehe davon aus, nur die Minderheit der BG-Opfer überhaupt Akteneinsicht nimmt. Daher kommen solche manipulierten Notizen nur selten ans Tageslicht.

Und selbst wenn, der SB der BG könnte ja etwas "missverstanden" haben. War schließlich keine Telefonkonferenz, bei welcher auch der "beratende Arzt der BG" anwesend war, um zu übersetzen.

Wieso soll ein Richter den Lügen der BG nicht glauben?

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo

Ich habe letztens auf der Internetseite vom BVA gelesen das keinerlei Telefonische Auskunft aus Datenschutzgründen erteilt werden darf, weil am Telefon könnte sich ja irgend jemand als SB etc. ausgeben.

LG JHL
 
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