Moin moin!
Schmunzel, wenigstens ptpspmb kann nachvollziehen, was ich meine.
Wer kauft ein Auto, ohne sich über Leistungsdaten, Versicherungskosten, Fehleranfälligkeit zu informieren. Ohne sich ggf. in den entsprechenden Foren über seitens des Herstellers nicht genannte Probleme zu informieren?
Wer fährt dieses Auto ohne die Betriebsanleitung gelesen zu haben, wenigstens grob?
Wer verarbeitet eine Backanleitung ohne nicht wenigstens grob über die diese zu schauen, auch wenn er grundsätzlich weiß, was drin steht?
Und beschwert sich anschließend beim Hersteller wegen bekannter und nachlesbarer Probleme? Keiner mit Verstand. Weil er weiß, er hat schlicht verpennt, sich zu informieren.
Wer beschwert sich beim Finanzamt nach Erhalt der Steuererklärung, daß Positionen nicht abgesetzt worden sind, weil er nicht wußte, daß man sie ansetzten kann und er deshalb nicht gehandelt und diese angeführt hat?
Keiner, weil jeder die Antwort dazu kennt. Es ist die eigene Aufgabe sich zu informieren, was zu tun ist und was für Möglichkeiten es gibt.
Dazu auch:
Mitschuld des Mandanten
Doch auch der Mandant ist dazu verpflichtet, seinen Anwalt zum einen über den vollständigen für das
Mandat notwendigen Sachverhalt aufzuklären sowie den Anwalt auf eventuelle Fehler aufmerksam zu machen, die diesem beispielsweise in Form von unvollständig vorgetragenem Sachverhalt unterlaufen. Tut der Mandant dies nicht und erleidet er dadurch einen Schaden, so kann es passieren, dass dieser gemäß §
254 BGB entfällt
(
http://www.juraforum.de/lexikon/rechtsanwaltshaftung)
Nicht das wir uns falsch verstehen.
Auch ich habe anfangs (so bis Ende der 1. Instanz) den gleichen Fehler gemacht. Nur ist es mein Fehler und mein Verschulden. Weil ich meiner Pflicht zum selbstständigen Denken und Informieren nicht nachgekommen bin.
Eigene Versäumnisse auf andere Abzuschieben bringt einen nicht weiter.
Und sich darüber zu ereifern, daß andere "Fehler" gemacht haben, die im eigenen Verantwortungsbereich liegen, führt dazu, daß "die Anderen" (hier die BG) dadurch letztendlich, wenn dies offensichtlich wird, in besserem Licht darstehen als es tatsächlich ist. Nach dem Prinzip "Was die Betroffenen sagen, stimmt nicht. Die sorgen dafür, daß Unwahrheiten über die BG verbreitet werden."
Und das zu Verursachen durch eigene Pflichtversäumnisse liegt nicht nicht in meinem Interesse.
Im Rahmen meines "höchst kompetenten" Anwalts fürs SG (der inzwischen gewechselt ist, s. dazu meine reichlichen Posts) auch wenn es nicht einfach war und auch nicht ist, habe ich irgendwann meinen Hintern hochbekommen und bin meiner Pflicht, mich zu informieren nachgekommen.
Oder was meinst du Wolle, woher ich die Infos habe, die ich auch dir weitergebe?
Eine 6jährige juristische Ausbildung habe ich schon selber verneint. Ich nix Anwalt.
Göttliche Eingebung ist auch auszuschließen. Es mangelt schlicht an der entsprechenden Standleitung.
Schlichtes Lesen des Forums, Diskussion mit anderen aus dem Forum über unklare Inhalte, selbstständiges Suchen und Lesen von Urteilen/Informationsseiten etc. Der Versuch, Zusammenhänge zu begreifen. Und das, obwohl auch ich anwaltlich vertreten werde.
Nimm dazu deine Bemerkung "Wie immer haben wir hier die Beweispflicht und die Herren der BG können Schreiben was Sie zu einer Ablehnung für`s V-Geld und für eine Unfallrente brauchen." bzw. meine Erklärungen zum Klageverfahren.
Hättest du selbstständig max 30 Minuten deiner Zeit aufgewendet, dich dazu wenigstens im Rahmen des "Allgemeinwissen" zu informieren, dann wäre keine Antwort mit "sehr viel Mühe gegeben mit der Ausführung" nötig gewesen.
Und du hättest nicht unnötig über die Ungerechtigkeiten lamentieren müssen.
Denn nichts anderes habe ich, nachdem ich deinen Beitraf gelesen hatte, gemacht.
Mich kurz im Internet informiert, wie dazu die Sachlage ist. Und auch keine speziellen Seiten, wikkipedia war da schon ausreichend. Und auch ohne Anwendung spezieller Fachinformation oder entsprechender Fachbegriffe. Also nichts anderes, als problemlos erhaltbares Allgemeinwissen.
Lesen kannst du und Internet hast du.
Warum also hast du, statt dich wenigstens selbständig über dieses zu informieren und dann gezielt das Nachzufragen, was nicht verstanden wurde, gar nichts gemacht und stattdessen sinnfrei lamentiert?
Eines der Dinge, die ich im Leben gelernt habe, ist wenn der Umstand eines Fehlers in meinem Verschulden liegt und das nachweislich, dann hilft am Wenigsten das Schieben auf Andere, diesen Fehler auszubügeln.
Das einzige, was hilft, ist diesen Fehler einzusehen, die Konsequenzen soweit wie möglich auszubügeln und ihn zukünftig zu vermeiden.
Für mich stelle ich fest, daß wir 2 unvereinbare Meinung, jeder seiner Meinung nach ausreichend begründet, haben und keinen Konsens erreichen werden. Damit ist zumindest für mich ein weiterer Austausch sinnfrei.
Gruß