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Akteneinsicht

Hallo derosa,

genau wie du es sagst ist es richtig, wenn schon weder der VdK noch drei verschiedene Anwälte wo ich viel Geld für eine anwaltliche Hilfe bezahlt habe, eine Akteneinsicht bei der BG beantragt hatten, wie soll man da dies Wissen, wass in einer Akte so alles falsch drin steht.
Denn du und auch der Unfallmann waren diejenigen, die mich erst darauf aufmerksam gemacht hatten, ob meine AW schon eine Akteneinsicht beantragt hatten, wenn nicht sollte ich dies selber machen und siehe man fällt fast hinten rüber was da so drin steht.

Für dich und deiner Familie ein schönes Weihnachtsfest, alles Gute fürs neue Jahr und viel Gesundheit wünscht
Wolle
 
Moin moin!

Schmunzel, wenigstens ptpspmb kann nachvollziehen, was ich meine.

Wer kauft ein Auto, ohne sich über Leistungsdaten, Versicherungskosten, Fehleranfälligkeit zu informieren. Ohne sich ggf. in den entsprechenden Foren über seitens des Herstellers nicht genannte Probleme zu informieren?
Wer fährt dieses Auto ohne die Betriebsanleitung gelesen zu haben, wenigstens grob?

Wer verarbeitet eine Backanleitung ohne nicht wenigstens grob über die diese zu schauen, auch wenn er grundsätzlich weiß, was drin steht?

Und beschwert sich anschließend beim Hersteller wegen bekannter und nachlesbarer Probleme? Keiner mit Verstand. Weil er weiß, er hat schlicht verpennt, sich zu informieren.

Wer beschwert sich beim Finanzamt nach Erhalt der Steuererklärung, daß Positionen nicht abgesetzt worden sind, weil er nicht wußte, daß man sie ansetzten kann und er deshalb nicht gehandelt und diese angeführt hat?
Keiner, weil jeder die Antwort dazu kennt. Es ist die eigene Aufgabe sich zu informieren, was zu tun ist und was für Möglichkeiten es gibt.

Dazu auch:
Mitschuld des Mandanten
Doch auch der Mandant ist dazu verpflichtet, seinen Anwalt zum einen über den vollständigen für das Mandat notwendigen Sachverhalt aufzuklären sowie den Anwalt auf eventuelle Fehler aufmerksam zu machen, die diesem beispielsweise in Form von unvollständig vorgetragenem Sachverhalt unterlaufen. Tut der Mandant dies nicht und erleidet er dadurch einen Schaden, so kann es passieren, dass dieser gemäß § 254 BGB entfällt
(http://www.juraforum.de/lexikon/rechtsanwaltshaftung)

Nicht das wir uns falsch verstehen.
Auch ich habe anfangs (so bis Ende der 1. Instanz) den gleichen Fehler gemacht. Nur ist es mein Fehler und mein Verschulden. Weil ich meiner Pflicht zum selbstständigen Denken und Informieren nicht nachgekommen bin.
Eigene Versäumnisse auf andere Abzuschieben bringt einen nicht weiter.
Und sich darüber zu ereifern, daß andere "Fehler" gemacht haben, die im eigenen Verantwortungsbereich liegen, führt dazu, daß "die Anderen" (hier die BG) dadurch letztendlich, wenn dies offensichtlich wird, in besserem Licht darstehen als es tatsächlich ist. Nach dem Prinzip "Was die Betroffenen sagen, stimmt nicht. Die sorgen dafür, daß Unwahrheiten über die BG verbreitet werden."
Und das zu Verursachen durch eigene Pflichtversäumnisse liegt nicht nicht in meinem Interesse.

Im Rahmen meines "höchst kompetenten" Anwalts fürs SG (der inzwischen gewechselt ist, s. dazu meine reichlichen Posts) auch wenn es nicht einfach war und auch nicht ist, habe ich irgendwann meinen Hintern hochbekommen und bin meiner Pflicht, mich zu informieren nachgekommen.

Oder was meinst du Wolle, woher ich die Infos habe, die ich auch dir weitergebe?
Eine 6jährige juristische Ausbildung habe ich schon selber verneint. Ich nix Anwalt.
Göttliche Eingebung ist auch auszuschließen. Es mangelt schlicht an der entsprechenden Standleitung.

Schlichtes Lesen des Forums, Diskussion mit anderen aus dem Forum über unklare Inhalte, selbstständiges Suchen und Lesen von Urteilen/Informationsseiten etc. Der Versuch, Zusammenhänge zu begreifen. Und das, obwohl auch ich anwaltlich vertreten werde.

Nimm dazu deine Bemerkung "Wie immer haben wir hier die Beweispflicht und die Herren der BG können Schreiben was Sie zu einer Ablehnung für`s V-Geld und für eine Unfallrente brauchen." bzw. meine Erklärungen zum Klageverfahren.

Hättest du selbstständig max 30 Minuten deiner Zeit aufgewendet, dich dazu wenigstens im Rahmen des "Allgemeinwissen" zu informieren, dann wäre keine Antwort mit "sehr viel Mühe gegeben mit der Ausführung" nötig gewesen.
Und du hättest nicht unnötig über die Ungerechtigkeiten lamentieren müssen.
Denn nichts anderes habe ich, nachdem ich deinen Beitraf gelesen hatte, gemacht.
Mich kurz im Internet informiert, wie dazu die Sachlage ist. Und auch keine speziellen Seiten, wikkipedia war da schon ausreichend. Und auch ohne Anwendung spezieller Fachinformation oder entsprechender Fachbegriffe. Also nichts anderes, als problemlos erhaltbares Allgemeinwissen.

Lesen kannst du und Internet hast du.
Warum also hast du, statt dich wenigstens selbständig über dieses zu informieren und dann gezielt das Nachzufragen, was nicht verstanden wurde, gar nichts gemacht und stattdessen sinnfrei lamentiert?

Eines der Dinge, die ich im Leben gelernt habe, ist wenn der Umstand eines Fehlers in meinem Verschulden liegt und das nachweislich, dann hilft am Wenigsten das Schieben auf Andere, diesen Fehler auszubügeln.
Das einzige, was hilft, ist diesen Fehler einzusehen, die Konsequenzen soweit wie möglich auszubügeln und ihn zukünftig zu vermeiden.

Für mich stelle ich fest, daß wir 2 unvereinbare Meinung, jeder seiner Meinung nach ausreichend begründet, haben und keinen Konsens erreichen werden. Damit ist zumindest für mich ein weiterer Austausch sinnfrei.

Gruß
 
Hallo an @lle,

ich hatte wie bekannt bei meiner BG um Akteneinsicht gebeten und siehe da die Akten kamen in Kopie auch bei mir an.

Die umfangreichen Akten habe ich nunmehr durchgelesen, dabei stellte ich unter anderm fogendes fest:

Im Jahr Sep. 2011 hatte mein damaliger AW ein kurzes Anschreiben ans SG gefertigt und mit meinem Schreiben welches für meinen AW betsimmt war, über mehrere Seiten einfach in Kopie ans Gericht mitgesendet.
Bezüglich meiner Stellung zu dem Gutachten durch Herrn Dr. S.... aus Köln , wobei dieser GA erhebliche falsche Darstellungen und Fakten angeben hatte, die nicht der Wahrheit entsprechen.

Nun meine Farge an Euch:

Kann ich gegen den RA den ich nicht mehr habe etwas unternehmen?
Er hat einfach ohne meine Einwilligung mein Schreiben welches nur für ihn bestimmt war kopiert und so ans SG weitergeleitet.
Dies habe ich nun bei der durchsicht der ganzen Akten festgestellt.
Ich bin der Meinung er hätte eigene Worte finden müssen und nicht mein an ihn gerichtetes Schreiben ans Gericht senden dürfen oder?



Bestimmt könnt ihr da mit Rat und Tat helfen

Viele Grüße von

Wolle
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Wolle,

kommt darauf an, wie du es im Schreiben an den RA formuliert hast...

Sprich also, ob du ausdrücklich mitgeteilt hast, dass der Inhalt nur für seine weiteren Vorgehensweise bestimmt war oder nicht.

Viele Grüße
Derosa
 
hallo @ all,

jetzt verstehe ich Wolle aber auch meinen RA welcher mich für mehr Beweise für das SG fragt.

Habe noch eine Frage an buchfreundin.
Bin jetzt mehrfach im Zusammenhang nit GA's und SG über das Wort "subjektiv" gestolpert. Was verbirgt sich rechtlich dahinter?
Danke
mfg
mpc
 
Moin moin!

Schmunzel, mpc da meine Kristallkugel mal wieder Eidotter-geschwängert in Reparatur ist, "subjektiv" in welchem Zusammenhang?

Sprich, gib mir einige Beispielsätze.

Gruß
 
hallo wolle,

hast du die Akteneinsicht in Kopie an deinen Adresse zugesandt bekommen durch die BG selbst? Werden die Kopiekosten dir in Rechnung gestellt? Hast du auch eine Vollständigkeitserklärung


Habe es auch schon probiert und bei meiner lieben BG nichts erreicht mit Übersendung der Kopien. Besteht da ein Rechtsanspruch?
 
Hallo Rolandi,

du liest hier schon lange mit und hast noch nie gelesen, dass du ein Recht auf Akteneinsicht hast?
(Verwunderlich.)

Oben ist ein Kasten "Häufige Suchbegriffe", wo du nur Akteneinsicht und/oder Akteneinsicht BG anzuklicken brauchst, um die Infos zu erhalten, wie es mit der Akteneinsicht funktioniert.

Ja, du hast ein Recht auf Akteneinsicht.

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo Rolandi,

nicht freiwillig von der BG sondern ich habe die kompletten Akten angefordert, und diese kamen auch wirklich, wurde mir nicht in Rechnung gestellt.
Vollständig na ja zu ca. 90 % einige unwichtigen Telefonate usw. einfach doppelt unter verschieden fortlaufenden Nr. in der Akte abgeheftet.
Ich bin gespannt wie das nächste anstehende Gutachten ausfallen wird, dieses wurde auf Anordnung des LSG in Auftrag gegeben.
Würde am liebsten einen Sender z.B.(RTL, NDR usw.) dabei haben, der mit verstecktem Mikrofon alles aufnimmt.

Gruß

Wolle
 
Hallo derosa,

nein habe nichts in meinem Schreiben an den RA mitgeteilt auch nicht nur für seine weitere Vorgehensweise.
Ich hatte alles aufgelistet was in dem GA falsch war und nicht der Wahrheit entsprach. Nach meinem mehrfachen Anfragen wo er nun endlich das Schreiben ans SG rausgeschickt hätte, meinte er nur es sei in der Schreibstube.
Ich hatte bekannterweise diesem RA das Mandat entzogen auch eine Kopie dieses Schreiben ans SG hatte ich nicht bekommen.
Jetzt bei der vielen durchsicht der ganzen Akten bin ich auf dieses Schreiben gestoßen.

Viele Grüße
Wolle
 
@ buchfreundin,

mache dann weiter unter: SUBJEKTIVE Beweisführung.

mfg
mpc
 
Akten - Einsicht

Hallo @,

manchmal ist man schon derart naiv, wenn man denkt, es kommt nichts in die Akten, was nicht reingehört.
Ich bin auch so ein naiver Mensch - gewesen.

In einer der Akten finden sich Schreiben (Beschwerden) an das BVA , die Antworten der BG und die Antworten 1:1 der BVA an mich.
Falsch, diese Dinge sind in alle Akten kopiert worden.

Ich will damit zu Ausdruck bringen, die BVA -damals ein Hr. Stieber- hatte mein Anschreiben an die BG HV geschickt,
Der GF der BG hat darauf geantwortet und diese Antwort wurde von Hr. Stieber 1:1 in seine Antwort an mich übernommen.
Alles zu finden in den Akten der BG.

Auch findet man Telefonate zwischen Menschen denen man mal vertraute und der BG
oder Telefonnotizen zwischen GA und SB / SG.

Insofern ist das was Wolle schreibt nicht verwunderlich.
 
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