Hallo Uwe,
hast Du einen RA in der Widerspruchsangelegenheit?
Hallo, Kasandra, nein. Den Widerspruch will ich selbst einlegen. Es geht um spezielle Gefahrstoffe, die so eine BK auslösen und um die Ursache durch Vernachlässigungen vom Arbeitsschutz beim Arbeitgeber. Dazu habe ich schon einiges an Beweismaterial gesammelt und hoffe noch Zusammenhänge in der Akte zu finden. Ob das ein Anwalt, der von Harzen, Spezialfarben und anderen Giftstoffen im Luftfahrtbereich keinerlei Ahnung hat, besser vortragen kann als ein in dem Bereich Qualifizierter, ist fraglich.
Dass der Widerspruch abgewiesen wird, ist mir klar. Die BG will nichts leisten.
Die erste Runde beim SG kann ich notfalls auch allein stemmen. Es wird darum gehen, wie eine BG Gesetzesverstöße mit Nachfolge Gesundheitsgefährdung einfach ignoriert und mir ein privates Krankheitsbild andichtet, was ich mit Ihren Ermittlungen bereits widerlegen kann.
Für eine Vertretung beim LSG benötige ich dann einen Anwalt und dabei kommt es auf die Urteilsbegründung der ersten Instanz an. Dazu will ich mich dann zu den Erfolgsaussichten auch beraten lassen.
Im derzeitigen Status Widerspruchsverfahren sehe ich keinen Erfolg für mich auch mit Anwalt, nur weitere Kosten für mich.
Ich könnte den Widerspruch auch ohne Begründung abliefern, weil der eh abgelehnt wird. Aber ich will schon die Frage aufwerfen, wie die BG zu Ihrer Verantwortung beim Arbeits-und Gesundheitsschutz steht.
Da ich zum Zeitpunkt meiner Erkrankung keinen Rechtsschutz über Versicherung oder Gewerkschaft hatte, ein nachträglicher Abschluss auch nichts gebracht hätte, muss ich abwägen, ob und wann ich einen Anwalt beauftrage. Dazu ist genug im Forum geschrieben worden über Anwälte, die ihr Honorar nicht wert waren.
Viele Grüße, Uwe