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Akteneinsicht- komplette Akte per Post ?

Hallo Uwe,

hast Du einen RA in der Widerspruchsangelegenheit?

Hallo, Kasandra, nein. Den Widerspruch will ich selbst einlegen. Es geht um spezielle Gefahrstoffe, die so eine BK auslösen und um die Ursache durch Vernachlässigungen vom Arbeitsschutz beim Arbeitgeber. Dazu habe ich schon einiges an Beweismaterial gesammelt und hoffe noch Zusammenhänge in der Akte zu finden. Ob das ein Anwalt, der von Harzen, Spezialfarben und anderen Giftstoffen im Luftfahrtbereich keinerlei Ahnung hat, besser vortragen kann als ein in dem Bereich Qualifizierter, ist fraglich.
Dass der Widerspruch abgewiesen wird, ist mir klar. Die BG will nichts leisten.
Die erste Runde beim SG kann ich notfalls auch allein stemmen. Es wird darum gehen, wie eine BG Gesetzesverstöße mit Nachfolge Gesundheitsgefährdung einfach ignoriert und mir ein privates Krankheitsbild andichtet, was ich mit Ihren Ermittlungen bereits widerlegen kann.
Für eine Vertretung beim LSG benötige ich dann einen Anwalt und dabei kommt es auf die Urteilsbegründung der ersten Instanz an. Dazu will ich mich dann zu den Erfolgsaussichten auch beraten lassen.
Im derzeitigen Status Widerspruchsverfahren sehe ich keinen Erfolg für mich auch mit Anwalt, nur weitere Kosten für mich.
Ich könnte den Widerspruch auch ohne Begründung abliefern, weil der eh abgelehnt wird. Aber ich will schon die Frage aufwerfen, wie die BG zu Ihrer Verantwortung beim Arbeits-und Gesundheitsschutz steht.
Da ich zum Zeitpunkt meiner Erkrankung keinen Rechtsschutz über Versicherung oder Gewerkschaft hatte, ein nachträglicher Abschluss auch nichts gebracht hätte, muss ich abwägen, ob und wann ich einen Anwalt beauftrage. Dazu ist genug im Forum geschrieben worden über Anwälte, die ihr Honorar nicht wert waren.
Viele Grüße, Uwe
 
seit 2 Wochen Warten auf die Akten

Aktueller Sachstand:
Die Zusendung der beiden Akten eingehend bei mir in der vorigen Woche war versprochen. Etliche Telefonate bisher, auch mein Angebot zur Selbstabholung vor Ort blieb erfolglos.
Bisher nichts bekommen, woran es liegen könnte ( Rückverfilmung ? Handakten verschwunden ? versprochen und nicht darum gekümmert ? ) ist unklar, nur Versprechungen. Wieder nur frustrierendes Spiel des Gegners ? :mad::mad:meint Uwe
 
Hallo Uwe63,

ich hatte ein ähnliches Problem trotz Telefonate ich habe dann eine Email geschrieben mit einer Fristsetzung von 14 Tage. Dann trotz in der Frist und bestätigten Email, kam die Akte genau am Ende der Frist erst per Post in die Klinik zu mir.

Setzt doch deiner Sb in einer Email eine letzmalige Frist per Email mit 14 Tage und falls das nicht hilft dann nochmal nen frist von 7 Tagen setzten mit Klageandrohung!

Das sollte helfen, und ich hab bis jetzt keine Kosten über die Kopien von meiner Bg bekommen.

Liebe Grüße

Skora86
 
Hallo Uwe,

ich hoffe, du hast deine Akte inzwischen.
Hast du an die Vollständigkeitserklärung gedacht?

Falls du immer noch wartest:
Es gibt die Möglichkeit, einen RA nur dafür zu engagieren, dass er dir die Akteneinsicht verschafft bzw vollständige Akte beschafft. Sicherheitshalber mache den RA auch auf die Vollständigkeitserklärung aufmerksam, die du brauchst. Du erteilst dem RA also kein Mandat für deinen ganzen Fall sondern nur den einen Auftrag. Das macht sicherlich nicht jeder RA.

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo Uwe,

ich hoffe, du hast deine Akte inzwischen.
Hast du an die Vollständigkeitserklärung gedacht?

Hallo, HWS-Schaden,
ich habe die Akten erhalten, weil sich ein Rehaberater darum gekümmert hat, da die SB 3 Wochen Urlaub hat. Die Akten waren nicht vollständig durchnummeriert und auch inhaltlich/ zeitlich wild durcheinander. Von den 600 Seiten habe ich über 100, welche ich noch nicht kannte, im Kopiershop für mich kopiert, speziell die beweiskräftigsten Seiten zu den Unterlassungen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zu den Gefahren- und Sicherheitshinweisen der Sicherheitsdatenblätter.
Die Akten sind mit 4 Seiten begründetem Widerspruch von mir persönlich bei der Unfallkasse fristgerecht mit Bestätigung abgegeben worden. Ich habe begründete Hoffnung, dass die Erhebungen zum Arbeitsplatz aufgrund des Widerspruchs fachlich dort noch einmal überarbeitet werden und auch die Einschätzung der Staatlichen Gewerbeärztin, dass eine Berufskrankheit 4302 dem Grunde nach anerkannt wird, vom Sozialgericht auch bestätigt wird. Ich bin auch nicht der einzige Fall des Arbeitgebers.
Es geht jetzt darum, arbeitsrechtlich und strafrechtlich gegen meinen Arbeitgeber vorzugehen, Beweise sind genügend vorhanden und bevor die Verjährung droht, wird dies auch geschehen.
Ansonsten warte ich auf die krankheitsbedingte Kündigung als Krönung des Ganzen;).
Viele Grüße, Uwe.
 
Hallo Uwe,

auch wenn Dein AG nicht korrekt gehandelt hat, da frage ich mich aber auch was der TAD der BGn macht bzw. nicht.

Wie häufig gehen die in die Firmen und überprüfen diese?
Lass Dir die Protokolle vom TAD geben.

Ebenso die Meldungen Deines Betriebes nach Erledigung der Abweichungen.

Oder wurden die Abweichungen seitens des TAD nicht nachgehalten?

In meinen Augen gibt es dann zwei schuldige Parteien. Den AG und die BG als weitere Aufsichtsbehörde (nebst dem RP noch).

Lies mal was hier über den TAD steht:

http://www.arbeitssicherheit.de/de/...4714,3,20061201/?searchTerm=Arbeitssicherheit

Nutze es für Dich!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo

In einem anderen Thread hat man mich auch darauf aufmerksam gemacht das ich Akteneinsicht beantragen soll.
Kann das auch der VDK in die Wege leiten?
Und was mache ich dann damit?
Ich meine ich weiß jetzt schon das die einem den schwarzen Peter zuschieben und man selber schuld ist.
Wie geht man das an wenn da mist oder Unwahrheiten drin stehen?
 
Hallo Gretchen,

bist Du glücklich und zufrieden mit Deiner BG?

Erhälst Du angemessene Behandlungen, ggf. eine angemessene MdE?
Bekommst Du das Geld für Kleiderverschleiß? Deine Fahrtkosten korrekt erstattet, ggf. ein persönl. Budget, Umschulung etc.? I

Ich weiß jetzt nicht was Du hast und benötigst.
Daher mal etwas wahllos die Aufzählung.

Wenn Du alles mit JA beantworten kannst, dann kannst Du ein glückliches Unfallopfer sein und Dich über Deine BG und Deinen SB freuen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Gretchen,

wenn du deine BG-Akte eingehend studiert hast, widerlegst du alle Lügen!

Am Besten kopiert man den ganzen Mist und sieht ihn sich zu Hause in Ruhe an. Kostest zwar Nerven, aber man kennt sich mit seinen Beschwerden besser aus, als ein Fremder.

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo Seenixe,

zu diesem Satz habe ich eine Frage.
Hallo, ......
Du solltest auch immer eine sogenannte Vollständigkeiterklärung bei der Übersendung der Akte verlangen.
.......

Wie sollte diese Vollständigkeitserklärung aussehen.

Desweiteren habe ich auch gelesen, das manche eine Vollständigkeitserklärung gleich mitschicken
und sich diese Unterschreiben lassen, andere fordern eine mit dem Schreiben der Akeneinsicht an
- schreibt die dann der Jenige bei dem man Akteneinsicht fordert?

Vielen Dank
Grüße Michi
 
Hallo Michi,

vielleicht hilft dir auch meine Antwort erstmal, bis Seenixe sich meldet.

Auf die Sache mit der Vollständigkeitserklärung müsste man eigentlich nicht pochen, wenn da nicht die schlechten Erfahrungen wären ...
Eigentlich bedeutet "Akteneinsicht" die Einsicht in die vollständige Akte.
Nun haben aber schon einige erlebt, dass die Akte unvollständig war, darum der Hinweis mit der Vollständigkeitserklärung.

Ein Indiz für eine vollständige Akte dürften m.A.n. durchnummerierte Seiten(zahlen) sein.

Ich denke, der einfachste Weg für jemanden, der seine Akte einfordert ist, die erwähnte Erklärung zum Unterschreiben dem Antrag auf Akteneinsicht beizulegen. - In den von dir gelesenen Beiträgen sind Vorformulierungen zu finden.
So zum Beispiel:
Beispiel 1: Ich bitte um die schriftliche Bestätigung der Vollständigkeit meiner Akte XX ...
Beispiel 2: Hiermit wird die Vollständigkeit der Akte XX bestätigt. ... Ort, Datum, Unterschrift ...

Die Stelle, die für die Herausgabe der Akte zuständig ist (bzw der SB dort) ist für die Bestätigung der Vollständigkeit zuständig.

Ich hoffe, fürs Erste hilft dir dies,
liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

vielen Dank für deine Antwort. Klar hilft mir deine Antwort auch weiter.
Ich hatte Seenixe angeschrieben, weil ich von Seenixe Zitiert hatte.

Nein, in den gelesenen Beiträgen, hatte ich keine Bsp. gesehen
wie so eine Vollständigkeitserklärung aussehen sollte.

Grüße Michi
 
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