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Akteneinsicht- komplette Akte per Post ?

uwe63

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22 Jan. 2013
Beiträge
401
Ort
Oberrhein
Hallo, an alle,
über 2 Jahre nach meiner berufsbedingten Erkrankung habe ich den Ablehnungsbescheid erhalten. Ich habe Akteneinsicht beantragt und wollte am liebsten die komplette Papierakte, welche zu Händen einer BG-Klinik und BG-Berufs,,helfer" war, per Post gegen Kostenübernahme zugeschickt bekommen.
Gibt es einen Anspruch darauf oder gelingt das nur, wenn Anwälte dies anfordern ? Mein Gegner ist mal wieder auf Tauchstation gegangen, deswegen vielen Dank für Eure Antworten, Uwe
 
Hallo Uwe,

Als ich "meine" komplette Akte angefordert hatte bekam ich erst nut eine Sparversion von ca. 200 Seiten.
Daraufhin habe ich noch einmal meine komplette Akte angefordert und extra noch einmal mehr das Wort komplette erwähnt. Da kam dann ein Paket mit Hermes? oder so und darin waren dann 2 randvolle DIN A4 Ordner. Alle Seiten waren fortlaufend nummeriert und gingen bis ca. Seite 1100.
Diese Akte mußte ich allerdings wieder zurückschicken und habe alle seiten eingescannt u d jetzt auf CD.
Das Rückporto habe ich getragen. Ob ich dazu verpflichtet war das weiß ich nicht aber das war mir die Sache wert.

VG schlowi
 
Hallo, schlowi,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gerade weil man bei soviel Seiten bei der BG oder Gemeinde sitzend durchliest, auch schnell was wichtiges übersehen kann, wollte ich auch die komplette Akte per Post. Die BG hat ja ihre elektronische Akte und die in Papier wird ja nicht mehr benötigt. Das Geld dafür ist es mir auch wert und zurückschicken würde ich auch mit gleichem Elan wie der Gegner,;)viele Grüße, Uwe
 
Hallo,

du hast schon ein Anspruch auf die komplette Akte. Falls sie dir verweigert wird, würde ich dem guten Sachbearbeiter androhen, dass du dich mehrere Tage hinsetzt und eine handschriftliche Abschrift jeder einzelnen Seite vornehmen wirst. Dieses könnte natürlich dadurch verhindert werden, dass die Berufsgenossenschaft eine entsprechende Kopie zur Verfügung stellt. Du solltest auch immer eine sogenannte Vollständigkeiterklärung bei der Übersendung der Akte verlangen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

du hast schon ein Anspruch auf die komplette Akte. Falls sie dir verweigert wird, würde ich dem guten Sachbearbeiter androhen, dass du dich mehrere Tage hinsetzt und eine handschriftliche Abschrift jeder einzelnen Seite vornehmen wirst...

Hallo, seenixe, Danke für die Antwort.
Ich möchte mich nur ungern in den Glaspalast begeben, weil sich sonst bei der Art und Weise, wie sich diese BG-Mitarbeiter zuletzt mir gegenüber geäußert haben, heftige Aggressionen in mir aufkommen könnten. Telefonisch ist man auf Tauchstation, da hat man die Service-Hotline in die Durchwahl geschaltet. Wird ja ansonsten das gleiche Ritual, der Widerspruch wird sicher sehr langwierig, aber bestimmt abgeschmettert und dann schaun wir mal, ob das Sozialgericht bei der Vertuschung von Verstößen bei Arbeits- und Gesundheitsschutz der BG auch noch Recht gibt.
Auch arbeitsrechtlich wird es bei mir eine ,,Baustelle" werden, auch deswegen will ich in der Akte nach weiteren Beweisen suchen.
Viele Grüße, Uwe
 
Hallo Uwe,

du hast ein Recht auf Akteneinsicht!

Diese kannst du ohne Anwalt anfordern. Allerdings darf die BG sie dir nicht nach Hause schicken. Stattdessen kannst du jede Behörde angeben, wo sie hingeschickt werden soll. Diese Behörde darf dir die Akte allerdings auch nicht aushändigen. Du musst sie also dort wälzen und kopieren.

Am besten kommt es tatsächlich, wenn du die Möglichkeit hast, Akteneinsicht in den Räumen deiner BG zu nehmen;)

Viele Grüße
Derosa
 
Telefonisch ist man auf Tauchstation, da hat man die Service-Hotline in die Durchwahl geschaltet.

Ernsthaft?

Ich hab meine Akte telefonisch angefordert (zugegeben war ich mehr als freundlich und hab ganz vorsichtig gefragt, muss ja nett sein :p ) Jedenfalls war das kein Problem. Wurde gefragt, was ich alles will, da sagte ich alles und das wars...

Viel Erfolg Dir noch!
 
Hallo Uwe,

sicherlich stehen Namen der SB auf den Schriftsätzen und deren Durchwahl.

Ist der SB nicht da, dann verlange die Vertretung oder den Abteilungsleiter.

Natürlich hast Du via Mail alles schön dokumentiert....

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Uwe,
Ich hab meine Akte vor drei Wochen per email bei meiner Sachbearbeiterin angefordert und mir die email auch schriftlich bestätigen lassen. Sie kam gestern per Gsl vond BGHW in München komplet in Kopie!

Liebe Grüße
skora86
 
Hallo, skora86, Danke für deine Antwort.
Und was hat deine BG dafür verlangt ?
Bei mir gehts um 0,17 / Seite fürs Kopieren, geschätzte 550 Seiten bei zwei Akten und das Versenden würde auch länger dauern und kosten.
Genaueres erfahre ich erst nächste Woche.
Einiges davon habe ich schon in Kopie, allerdings kostenlos, erhalten.
Jetzt wo es um Widerspruch geht, gibts nichts für geschenkt.
Viele Grüße, Uwe
 
Hallo Uwe,
ich hab bis jetzt keinen Kostenbescheid für die Kopie.Bin aber zur Zeit auch auf stationärer Schmerztherapie, wenn ich am Montag nächster Woche daheim bin und etwas in der Post sein sollte schreib ich dir natürlich

Viele Grüße
Skora86
 
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