Grüß Dich, Lohegrim!
01
Dein Ansatz, Weihnachtsgeld und ähnliches wegzulassen mit der Begründung: „Schadensminderungspflicht“ ist meines Erachtens falsch.
02
Der Bundesgerichtshof hat gesagt: Innerhalb einer Schätzbandbreite zählt nicht der untere Rand, auch nicht die Obergrenze, maßgeblich ist das typische, das mittlere (nachzulesen in: Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Bd. 62, Seite 103).
03
Du bist nicht verpflichtet, den billigsten Dienst als Grundlage heranzuziehen. Marktüblich muss der Preis sein, darauf kommt es an.
04
Du hast eine interessante Quelle genannt, die werde ich mir einmal anschauen.
05
Es hat einmal vor wenigen Jahren einen Fall eines Querschnittgelähmten gegeben, der ebenfalls 24 Stunden Assistenz am Tag brauchte. Da hat sich die Versicherung (AXA) dahingehend eingelassen: Das dürfe nicht mehr als 5000,00 € pro Monat kosten, mehr verletze die Schadensminderungspflicht. Das hat dem Sachbearbeiter eine gepflasterte Vorstandsbeschwerde eingefahren, und die Versicherung zahlte dann im Monat (nach meiner Erinnerung) 9000,00 €. Das ist allerdings schon einige Jahre her, gerade in der Krankenpflege ist es zu einer stürmischen Lohnentwicklung gekommen, die weit über der durchschnittlichen Lohnentwicklung gewerbliche Arbeitnehmer im Durchschnitt gelegen hat.
06
Berücksichtigen muss man auch, dass der EuGH inzwischen mit Unsitten bei der Bezahlung von Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft ziemlich aufgeräumt hat. Deshalb sind ältere Entscheidungen wirklich veraltet.
ISLÄNDER
01
Dein Ansatz, Weihnachtsgeld und ähnliches wegzulassen mit der Begründung: „Schadensminderungspflicht“ ist meines Erachtens falsch.
02
Der Bundesgerichtshof hat gesagt: Innerhalb einer Schätzbandbreite zählt nicht der untere Rand, auch nicht die Obergrenze, maßgeblich ist das typische, das mittlere (nachzulesen in: Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Bd. 62, Seite 103).
03
Du bist nicht verpflichtet, den billigsten Dienst als Grundlage heranzuziehen. Marktüblich muss der Preis sein, darauf kommt es an.
04
Du hast eine interessante Quelle genannt, die werde ich mir einmal anschauen.
05
Es hat einmal vor wenigen Jahren einen Fall eines Querschnittgelähmten gegeben, der ebenfalls 24 Stunden Assistenz am Tag brauchte. Da hat sich die Versicherung (AXA) dahingehend eingelassen: Das dürfe nicht mehr als 5000,00 € pro Monat kosten, mehr verletze die Schadensminderungspflicht. Das hat dem Sachbearbeiter eine gepflasterte Vorstandsbeschwerde eingefahren, und die Versicherung zahlte dann im Monat (nach meiner Erinnerung) 9000,00 €. Das ist allerdings schon einige Jahre her, gerade in der Krankenpflege ist es zu einer stürmischen Lohnentwicklung gekommen, die weit über der durchschnittlichen Lohnentwicklung gewerbliche Arbeitnehmer im Durchschnitt gelegen hat.
06
Berücksichtigen muss man auch, dass der EuGH inzwischen mit Unsitten bei der Bezahlung von Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft ziemlich aufgeräumt hat. Deshalb sind ältere Entscheidungen wirklich veraltet.
ISLÄNDER