Hallo Zusammen,
ich, hohe ab Hals abwärts gelähmte Tetraplegie (keine Greiffunktion, keinen trizeps) inkomplett Sub C5, hatte vor 20 Jahren meinen unverschuldeten Unfall. Es gab Schmerzensgeld und ab 2002 nach einer Feststellung durch einen Sachverständigen ein gewisses - später anpassbares - Pflegegeld i.H.v. 4500 Euro. Haushaltsschäden wurden nicht beziffert. In den ersten zehn Jahren wurden regelmäßig Rechnungen eingereicht (Kosten Kilometergeld, Medikamente, Urlaub etc.).
Ich selber hatte mit 18 den Unfall habe danach Abitur gemacht und ein höherwertiges Studium nach dem zweiten Examen abgeschlossen. Habe jetzt drei Jahren versucht selbstständig zu arbeiten, merke aber das aufgrund der Lähmung, der schnellen Ermüdung, der zweimal Physiotherapie nachmittags und der Pflege insgesamt zu viel Zeit darauf geht um erfolgreich zu sein. Nachdem ich die gegnerische Versicherung gebeten habe das Pflegegeld zu erhöhen wurde vorgeschlagen insgesamt die Akte anhand von abschließenden Regelungen zu „schließen“. Sowie es aussieht, ist der Haushaltsschaden für die Vergangenheit als wiederkehrende Leistung verjährt. Allerdings habe ich nun mit 39 noch ein längeres Leben vor mir.
Hinsichtlich meiner Schadenspositionen treten noch ein paar Fragen auf:
Pflegeschaden
aufgrund der hohen Lähmung (z.B. kann ich, wenn ich nach vorne oder zur Seite Kippe, mich nicht selber aufrichten) brauche ich rund um die Uhr Betreuung. Wie gehe ich den Punkt am besten an? Frage ich die Versicherung um einen zuständigen Rehaberater und lasse hierzu ein Gutachten erstellen? X von 24 Stunden professionelle Pflege, 24-X Stunden unprofessionelle Unterstützung/Begleitung? Wenn ich hier die Monatspauschale habe, addiert der Rehaberater zum Arbeitgeber brutto auch die jährlichen fiktiven 25-30 % Anteil der Krankheitstage und zusätzlich die Urlaubstage ?
Haushaltsschaden
hierzu habe ich mir den Pardey bestellt. Würde diesen erst mal durcharbeiten. Da zunächst nur der Pflegeschaden bezahlt wurde, würde ich die fiktiven Kosten für die Vergangenheit verlangen. Hinsichtlich der Zukunft sind Kinder noch möglich, daher wäre eine Kapitalisierung wohl zu unsicher.
Wie sehr sind Versicherungen an einer Kapitalabfindung interessiert und würde diese Sinn machen, wenn der Haushaltsschaden mit eventuellen Kindern und deren Betreuung mit eingerechnet werden würde. Ich habe mich auch schon gefragt was passiert wenn ich meine Frau/Lebenspartnerin aufgrund einer Verletzung versorgen müsste, ob dies auch schon fiktiv eingepreist werden könnte.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
gibt es hierzu Literatur? Ich bin hier im Unklaren wie viele Umbauten von Fahrzeugen von der Versicherung übernommen werden müssten, wenn ich mir das Grundfahrzeug neu anschaffe. Des Weiteren würde ich hier Zusatzkosten von Medikamenten und Physio sowie Hilfsmittel und Mehrkosten von assistierender Begleitung (Extraflüge/Hotelzimmer) gerne einrechnen wollen. Gibt es Punkte die ich hier vergessen habe? Und gibt es da irgendwo Ansatzwerte?
Erwerbsschaden
hinsichtlich des Erwerbsschadens tappe ich im Dunkeln. Da ich als Schüler verunfallte und nun zwei Examen in der Tasche habe, allerdings ein anderes Examen absolvieren wollte bin ich etwas verunsichert. Aufgrund meiner Lähmung ist die Tätigkeit meiner Meinung nach überobligatorisch, obwohl ich beide Examen (trotz extrem verlängerten Studium) bestanden habe. Allerdings ist ein bestandenes Examen diesem Bereich kein Garant für einen hohen Verdienst. In dem ursprünglich angedachten Studium hätte man mit dem weißen Kittel bessere Verdienstaussichten gehabt (wäre mit der Tetraplegie allerdings unmöglich gewesen). An die Steuern in diesem Zusammenhang denke ich.
Wie gehe ich das an?
Rentenansprüche
Rentenansprüche sind bis auf zwei Jahre Ausbildung und sechs Monate Arbeitslosigkeit nicht entstanden. Aufgrund einer Versorgungskammer würden die Ansprüche der Rentenkasse gegen die Versicherung auch nicht bestehen, wenn ich in dieser bleiben würde. Der Versicherer bot mir an bis zum Lebensende einen Verdienst auszuzahlen.
Meine Frage hierzu: Aufgrund der Höhe der Ansprüche weiß ich nicht ob die Deckungssumme ausreicht. Was nützt mir eine Zusage wenn irgendwann eine weiße Fahne gehisst wird?
Und die letzte Frage: Muss ich innerhalb der 30 Jahre nach dem Unfall alle Ansprüche in Form von Renten geltend machen oder kann ich auch nach 60 Jahren konkret entstandene Schäden einreichen? Sollte ich meinem speziellen Fall doch einen Sachverständigen zur Berechnung hinzuziehen (behinderungsbedingte Mehraufwendungen/Pflegeschaden/Haushaltsschaden?
Mit hoffnungsvollen Blicken wende ich mich an euch,
wer kann da einige Wissenslücken schließen?
lohegrim
ich, hohe ab Hals abwärts gelähmte Tetraplegie (keine Greiffunktion, keinen trizeps) inkomplett Sub C5, hatte vor 20 Jahren meinen unverschuldeten Unfall. Es gab Schmerzensgeld und ab 2002 nach einer Feststellung durch einen Sachverständigen ein gewisses - später anpassbares - Pflegegeld i.H.v. 4500 Euro. Haushaltsschäden wurden nicht beziffert. In den ersten zehn Jahren wurden regelmäßig Rechnungen eingereicht (Kosten Kilometergeld, Medikamente, Urlaub etc.).
Ich selber hatte mit 18 den Unfall habe danach Abitur gemacht und ein höherwertiges Studium nach dem zweiten Examen abgeschlossen. Habe jetzt drei Jahren versucht selbstständig zu arbeiten, merke aber das aufgrund der Lähmung, der schnellen Ermüdung, der zweimal Physiotherapie nachmittags und der Pflege insgesamt zu viel Zeit darauf geht um erfolgreich zu sein. Nachdem ich die gegnerische Versicherung gebeten habe das Pflegegeld zu erhöhen wurde vorgeschlagen insgesamt die Akte anhand von abschließenden Regelungen zu „schließen“. Sowie es aussieht, ist der Haushaltsschaden für die Vergangenheit als wiederkehrende Leistung verjährt. Allerdings habe ich nun mit 39 noch ein längeres Leben vor mir.
Hinsichtlich meiner Schadenspositionen treten noch ein paar Fragen auf:
Pflegeschaden
aufgrund der hohen Lähmung (z.B. kann ich, wenn ich nach vorne oder zur Seite Kippe, mich nicht selber aufrichten) brauche ich rund um die Uhr Betreuung. Wie gehe ich den Punkt am besten an? Frage ich die Versicherung um einen zuständigen Rehaberater und lasse hierzu ein Gutachten erstellen? X von 24 Stunden professionelle Pflege, 24-X Stunden unprofessionelle Unterstützung/Begleitung? Wenn ich hier die Monatspauschale habe, addiert der Rehaberater zum Arbeitgeber brutto auch die jährlichen fiktiven 25-30 % Anteil der Krankheitstage und zusätzlich die Urlaubstage ?
- Sind bei Pflegeschaden tarifvertragliche Zuschläge möglich, oder ist dies vom örtlichen Leistungsträger Satz abhängig?
- Kann in der Vergangenheit der noch nicht verjährten Ansprüche einfach der Differenzbetrag zum festgestellten Anspruch verlangt werden? Oder wie läuft da die korrekte Rechnung ab?
- Wie sehr kann ich die Versicherung hinsichtlich einer Anpassungsklausel aufgrund der zukünftigen Lohnsteigerungen festnageln? (Eine Kapitalisierung möchte ich hier vermeiden)
Haushaltsschaden
hierzu habe ich mir den Pardey bestellt. Würde diesen erst mal durcharbeiten. Da zunächst nur der Pflegeschaden bezahlt wurde, würde ich die fiktiven Kosten für die Vergangenheit verlangen. Hinsichtlich der Zukunft sind Kinder noch möglich, daher wäre eine Kapitalisierung wohl zu unsicher.
Wie sehr sind Versicherungen an einer Kapitalabfindung interessiert und würde diese Sinn machen, wenn der Haushaltsschaden mit eventuellen Kindern und deren Betreuung mit eingerechnet werden würde. Ich habe mich auch schon gefragt was passiert wenn ich meine Frau/Lebenspartnerin aufgrund einer Verletzung versorgen müsste, ob dies auch schon fiktiv eingepreist werden könnte.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
gibt es hierzu Literatur? Ich bin hier im Unklaren wie viele Umbauten von Fahrzeugen von der Versicherung übernommen werden müssten, wenn ich mir das Grundfahrzeug neu anschaffe. Des Weiteren würde ich hier Zusatzkosten von Medikamenten und Physio sowie Hilfsmittel und Mehrkosten von assistierender Begleitung (Extraflüge/Hotelzimmer) gerne einrechnen wollen. Gibt es Punkte die ich hier vergessen habe? Und gibt es da irgendwo Ansatzwerte?
Erwerbsschaden
hinsichtlich des Erwerbsschadens tappe ich im Dunkeln. Da ich als Schüler verunfallte und nun zwei Examen in der Tasche habe, allerdings ein anderes Examen absolvieren wollte bin ich etwas verunsichert. Aufgrund meiner Lähmung ist die Tätigkeit meiner Meinung nach überobligatorisch, obwohl ich beide Examen (trotz extrem verlängerten Studium) bestanden habe. Allerdings ist ein bestandenes Examen diesem Bereich kein Garant für einen hohen Verdienst. In dem ursprünglich angedachten Studium hätte man mit dem weißen Kittel bessere Verdienstaussichten gehabt (wäre mit der Tetraplegie allerdings unmöglich gewesen). An die Steuern in diesem Zusammenhang denke ich.
Wie gehe ich das an?
Rentenansprüche
Rentenansprüche sind bis auf zwei Jahre Ausbildung und sechs Monate Arbeitslosigkeit nicht entstanden. Aufgrund einer Versorgungskammer würden die Ansprüche der Rentenkasse gegen die Versicherung auch nicht bestehen, wenn ich in dieser bleiben würde. Der Versicherer bot mir an bis zum Lebensende einen Verdienst auszuzahlen.
Meine Frage hierzu: Aufgrund der Höhe der Ansprüche weiß ich nicht ob die Deckungssumme ausreicht. Was nützt mir eine Zusage wenn irgendwann eine weiße Fahne gehisst wird?
Und die letzte Frage: Muss ich innerhalb der 30 Jahre nach dem Unfall alle Ansprüche in Form von Renten geltend machen oder kann ich auch nach 60 Jahren konkret entstandene Schäden einreichen? Sollte ich meinem speziellen Fall doch einen Sachverständigen zur Berechnung hinzuziehen (behinderungsbedingte Mehraufwendungen/Pflegeschaden/Haushaltsschaden?
Mit hoffnungsvollen Blicken wende ich mich an euch,
wer kann da einige Wissenslücken schließen?
lohegrim