Danke Kuckuk,
für Deine Anregungen.
... ich bin ein bißchen platt, denn ich las neulich erst bzw. meine gelesen zu haben, dass per Datenschutzgesetz! die GKV überhaupt keine Untersuchungen/Befunde/Diagnosen personenbezogen bekommt ...
Die BU hatte eine umfassende Schweigepflichtentbindnung bekommen.
Das ergab sich daraus, dass die Versicherte nichts zu verbergen hatte und dass der privaten BU müssen umfassende Möglichkeiten zum Krankheitsverlauf gegeben werden. Hätten wir die Schweigepflichtentbindung verweigert oder eingeschränkt, wäre es garantiert zur Ablehnung der Verischerungspflicht gekommen, weil die Mitwirkungspflicht verletzt worden wäre.
Zudem ergibt sich aus der Tatsache, dass die Abrechnungsunterlagen heranziehen (die bloß grob kodiert sind, die keine Differenzierung bzgl. Diagnose, Behandlung, Untersuchung zulassen, die erst nach mehren Systemwechseln im Abrechnungssystem der KV landen, die lt. Ärzteblatt 13. August 2004 ohnehin oftmals fehlerhaft erfasst werden), dass die in den Unterlagen der Ärzte wohl nicht brauchbares gefunden haben.
Aber die probieren es halt mit allen Methoden. Sogar die dem Gericht in der Klageerwiderung beigefügte Vertragskopie war eine andere als der Originalvertrag (natürlich zum Nutzen der Versicherung).
Dagegen hat die private UV tatsächlich nach unserem Dafürhalten gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, denn die darf nur Auskünfte im Zusammenhang mit dem konkreten Ereignis einholen. Das haben wir in der Klage gegen die UV aber auch ausgeführt.
Ich habe das so verstanden, dass personenbezogene Abrechnungen mit ICD-10 zwischen Ärzten und den KV-en läuft und die KV-en wiederum mit der GKV anonymisiert abrechnet. Die KVen selbst unterliegen sehr engen datenschutzrechtlichen Regelungen.
Die Krankenkasse hat nicht die Befunde, sondern nur die behandelnden Ärzte und die ICD-Kodierungen weitergegeben.
Es wäre natürlich schon interessant, wenn es einer Normierung gäbe aus der hervorgeht, dass die Krankenkasse die Kodierungen auch nicht hätte herausrücken dürfen.
... das ist genau mein Thema mit dem ich neulich - vorsorglich meiner eigenen BUZ, deren Zahlung ich im Falle des Falles erwarte - unterwegs war.
Danke für die Links,
aber einerseits kannte ich die Urteile schon, andererseits brauche ich die Einschränkung der Schweigepflichtentbindung nicht.
Natürlich war das erste BU-Schreiben jenes mit der Ablehnung der Leistungspflicht wg. Verletzung der vorvertraglichen Pflichten. Aber das haben wir ignoriert. Und die Versicherung in der Folge auch und auch in der Klageerwiderung ist es kein Thema (Vertrag ist über 12 Jahre alt gewesen zum Unfallzeitpunkt)
[/QUOTE]Ohpps, ich bin sehr interessiert, weiteres zu erfahren, weil ich selbst vorsorglich alles abriegeln will.[/QUOTE]
Bezüglich alles "abriegeln" kann ich Dir nur den Tipp gegeben:
Erkenne dass DU nicht alles abriegeln kannst.
Deine Gegner sind im jahrelangen Prozeß der Auseinandersetzung mit Versicherten und Gerichten trainiert und haben die Vorgehensweise immer wieder angepasst an die Erkenntnisse aus verlorenen Prozessen.
Verlass Dich nicht auf Rechtsanwälte.
Recherchiere selbst und bereite Dich umfangreich vor.
Schlaf schon einmal vor, damit Du möglichst fit bist.
Beschäftige Dich damit, wie medizinische Erkenntnisse gewonnen werden, welche Bedeutung sie haben, wie sie dokumentiert werden.
Wie Anwälte funktionieren, wie Richter und wie Versicherungen.
Und halte bei alledem immer Augen und Ohren offen.
Grüße
oohpss
PS.: Was mir irgendwie leid tut sofern wir gewinnen, dass ist, dass dann wieder eine Taktik der Versicherungen so getunt wird, dass der nächste Versicherte mit noch größerer Wahrscheinlichkeit verliert. Denn die werden aus diesem Prozess wieder ihre lehren ziehen, während die Versicherten ihren Fall - in der Regel - einmalig führen.