oohpss
Erfahrenes Mitglied
Hallo Community,
wir befinden uns in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit einer BU-Versicherung.
Auf unsere Klage hin, hat diese als Beweismittel zur Klageerwiderung die von der Krankenasse ausgedruckten ICD-Kennungen mit Kurzbezeichnung der Untersuchungen/Befunde/Diagnosen beigefügt um die Patientin zu stigmatisieren bzw. um eines psychisch relevante Störung nachzuweisen.
Natürlich ist bekannt, dass für diesen Nachweis der psychischen Störung Abrechnungsunterlagen mit ICD-Nummern-Angabe nicht geeignet sind und das werden wir gegenüber dem Gericht auch ausführen, aber dennoch würde es mich interessieren, ob irgendjemand von einem Urteil weiß, in dem dies bereits gerichtlich dokumentiert ist.
Für jeden Hinweis bin ich dankbar, denn es würde der Richterin am Landgericht sicherlich einfacher fallen unserer Argumentation zu folgen, wenn ein anderes Gericht bereits entschieden hat.
Danke vorab und Grüße an alle.
oohpss
wir befinden uns in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit einer BU-Versicherung.
Auf unsere Klage hin, hat diese als Beweismittel zur Klageerwiderung die von der Krankenasse ausgedruckten ICD-Kennungen mit Kurzbezeichnung der Untersuchungen/Befunde/Diagnosen beigefügt um die Patientin zu stigmatisieren bzw. um eines psychisch relevante Störung nachzuweisen.

Natürlich ist bekannt, dass für diesen Nachweis der psychischen Störung Abrechnungsunterlagen mit ICD-Nummern-Angabe nicht geeignet sind und das werden wir gegenüber dem Gericht auch ausführen, aber dennoch würde es mich interessieren, ob irgendjemand von einem Urteil weiß, in dem dies bereits gerichtlich dokumentiert ist.
Für jeden Hinweis bin ich dankbar, denn es würde der Richterin am Landgericht sicherlich einfacher fallen unserer Argumentation zu folgen, wenn ein anderes Gericht bereits entschieden hat.
Danke vorab und Grüße an alle.
oohpss
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