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Abrechnungsunterlagen der Krankenkasse als Beweismittel

ach Du liebe Zeit:rolleyes:

Aber es gab eine Anzahl Verdachtsbefunde wie z.B. V.a. Borderline-Syndrom.
Zudem bestand eine langjährige, medikamnetös behandelte rezidivierende depressive Störung.
das seh ich genau wie Du. Ohne Berücksichtigung der Medikation hätte bereits aus obigen Gründen eine engmaschige Überwachung erfolgen müssen. Von wem wurde V.a Bordeline festgehalten.... von dieser Klinik oder im Arztbrief oder Einweisung erwähnt? Ich denk mir mein Teil... einfach gruselig :(

und dann noch das:
die Aufklärungsbogen nicht unterschrieben hat. Jedenfalls sind die Bögen ausgefüllt, die Ärzte haben ihre Ergänzunge eingetragen und es gibt keien Unterschrift es Patienten. Trotzdem wurde die Untersuchung durchgeführt.
auf solche eindeutigen Formalien stehen Richter :)

und dazu kommt der Rest, der dann vermutlich den Kohl in der Höhe des Schmerzensgeldes und Schadensersatzes fett macht

Die Kliniksache gehen wir erst konkret an, wenn die Sache gegen die Versicherung durch ist.
stellt sich die Versicherung quer mit dem Argument, es liege keine berufsunfähigkeit vor :confused:? Diese Hürde stell ich mir erheblich schwieriger vor, als die Sache mit dem Krankenhaus.

Würde mich noch interessieren, was das Krankenhaus entgegnet?

Liebe Grüße
 
Was meinst Du?
Von wem wurde V.a Bordeline festgehalten....
Zuerst von dem Psychiater der am Tag des Aufwachens aus dem Koma noch währen der Analogsedierung auf der Intensivstation innerhlab von 30 Minuten die erste psychiatrische Konsiliaruntersuchung machte (Schwepunkt seiner Tätigkeit ist die Hirnstrommessung zur Emrittlung medikamentöser Wirkungen. Hat auch von Merck schon Preise eingeheimst. Einer der wirklich "coolen" Angaben in den Befunden: "Die Patientin ist in der Lage meine Beneken zu adaptieren." :eek:
Argh, da will der Arzt doch tatsächlich von der Schwerverletzten, mehrfach traumatisierten und in ihrer Lebenssituation auf den Kopf gestellten Patientin eine Absolution für seine laienhafte Beurteilung der Aufschlagstelle nach einem Sturz.
Grundsätzlich finde ich es ja tragisch, dass die Suizidquote bei Psychiatern die höchste aller Berufe ist. Aber wenn ich dann sowas mitbekommen und dann erahne wie viele Patienten von solchen Psychatern erst in ihre geschlossenen Anstallten eingeweisen werden und dann mit Medikamenten, deren Wirkung sie selbst erforscht haben, psychisch "kaputt" gemacht werden, wird mir ganz anders.
Und von Merck bekommt er dann noch Auszeichnungen in Euro für seine Tätigkeiten.)
... auf solche eindeutigen Formalien stehen Richter
Ist das Wissen, vermuten oder hoffen?
Ich frage, weil inder Patientenakte der Intensivstation über rund 14 Tage notiert ist, dass eine Fixierung per Bettgitter oben erfolgte, andererseits aber auch dokumentiert ist, dass dei Patientin am Bettrand sass.
Mit anderen Worten: Das sitzen der Patientin am Bettrand wurde durch eine Rund-um-die-Uhr Fixierung verhindert.
Und lt. einschlägiger Rechtsprechung ist das Freiheitsberaubung.
Da diese Bettgitterfixierung von den Pflegern selbst dokumentiert wurde, ist der Beweis wesentlich einfacher und von daher ist das halt nioch ein strafrechtlicher Aspekt mit dem wir die Klink verhandlungsfreudiger machen wollen.
Aber das funktioniert natürlich nur, wenn unser bisheriger Eindruck der Rechtslage nicht drügt.
.... und dazu kommt der Rest, der dann vermutlich den Kohl in der Höhe des Schmerzensgeldes und Schadensersatzes fett macht
Was meinst Du?
... stellt sich die Versicherung quer mit dem Argument, es liege keine berufsunfähigkeit vor
Na ja, die Leistungspflicht erkennen die zunächst mal nicht an, da es sich nicht um einen Unfall handeln soll, sondern um selbstverletzendes Verhalten.
Aber ergänzend haben die natürlich auch bezweifelt, dass der angegeben Beruf versichert sei, sondern - weil vor Jahren wegen Erziehung aus dem Beruf ausgeschieden - nun die Haushaltstätigkeit die versicherte Tätigkeit gewesen sei.
Und ergänzend haben die natürlich auch die Schwere der Einschränkungen bezweifelt.
(Wenn die so weiter machen werden die noch bezweifeln, dass sie eine Versicherung sind und dass der Rechtsweg legitim für ihre Versicherten ist. Und zum guten Schluß werden sie bezweifeln, dass sie den Vertrag abgeschlossen hatten, den hat denen ein böser Mitmensch einfach untergeschoben und die Beitragszahlungen hatten sie als Spenden aufgefasst.)
Diese Hürde stell ich mir erheblich schwieriger vor, als die Sache mit dem Krankenhaus.
Das kann dann sein, wenn Du Ahnung über die Standards in der Krankenhausbehandlung hast, die haben wir aber nicht.
Und so erscheint uns nun das Vorgehen gegen die privaten Versicherungen einfacher.
Bei der Krankenhaussache geht es ja nicht darum festzustellen, dass etwas schief gelaufen wäre.
Das wäre tatsächlich einfach.
Aber dann müssten wir beweisen, dass die Übelkeit und der Sturz wegen der falschen Behandlung erfolgt sind. Das ist aber praktischnicht möglich, denn kein Mensch muss sich am Fenster übergeben, weil er falsche Medikamente bekommen hat. Sondern üblicherweise übergeben sich Menschen gerade nicht am Fenster. Insofern wäre es also einfach dem Patienten anzulasten, dass er sich am Fenster übergeben hat.
Erst wenn der Behandlungsfehler als grob anerkannt wird, kehrt sich die Beweislast um und die Klnik muss beweisen, dass die Folgen nicht durch das Risiko entstanden sind, dass sie verursacht haben.
Also: Einen fehler der Klinik nachzuweisen ist einfach. Aber die in die Haftung für den Sturz zu bekommen ist schwierig. Aber nur die Haftung für den Sturt führt zu einem Schadensersatzanspruch. Ansonsten gibt es zwar ein feines Urteil und ein wenig Schadensersatz.
Und da ist die Rechnung relativ einfach:
Schmerzensgeld: möglicherweise (für alle Fehler zusammen) 25.000 Euro.
Schadensersatz: wenigstens 500.000 Euro.
Meinst Du immer noch die Klinikangelegenheit wäre einfacher als die private Verischerungssache, wenn Du diese Zusammenhänge kennst?
Würde mich noch interessieren, was das Krankenhaus entgegnet?
Worauf?

Grüße
oohpss
 
ist ein Jammer, dass Bordeline erst im Nachhinein überlegt wurde, ansonsten hättet ihr die Klinik im vorab 'dran gehabt.

Die depressive Störung, weiß ich ja nicht wie schwer sie war, könnte aber evtl. auch der richterliebe - "offensichtlicher Verstoß gegen eine Formalie (Überwachungsnotwendigkeit !)" - genügen. Käme wohl auf den Nachweis der Schwere der vorab depressivität an, ob das geboten gewesen wäre.

Hast Du aber hoffentlich nicht versäumt, den MDK auf die Klinik zu hetzen? Mach das

Ja die Psychiater :). So manch einer hat selbst einen Schuss der sich gewaschen hat. Das ist wohl wahr. Ändert aber nix dran, dass die Psychopharmakatherapie international ein Segen für viele ist und die Psychiater das Geschäft des Einstellens ganz gut beherrschen, auch wenn so manche Wirkungen im Detail nach wie vor ungeklärt sind. Aber diese Diskussion ist zum Fall müßig

Borderline hält immer dann her, wenn man nix anderes zur Hand hat .... == Verlegenheitsdiagnose..... oder wenn die typischen Auffälligkeiten bestehen, die Dir als Familienangehörigen - ich schätze Vater oder Ehegeschbuus - zuvor schon deutlich aufgrund beinahe unerträglichkeit bemerkbar gewesen wären.

Wenn mir Literatur zu dem Punkt Borderline als Verlegenheitsdiagnose in die Finger kommt, schick ich sie Dir. Ich werd mal die Autoren des ZI in MA durchforsten.... da gab's mal jemanden ... (mir schwant noch wer), der eine etwas kritischere Position zu Borderline eingenommen hatte. (Gib mal in google "borderline verlegenheitsdiagnose" ein.... vielleicht wirst Du selbst namhaft fündig)

Zur Einschätzung bzgl der verabreichten Medikation brauchst Du jemanden... d.h. ein Krähe:). Die KrankenKassen übrigens sind ganz scharf auf hoch angesiedelte Regressgeschichten. Hast Du Euren Fall dort schon mal vorgetragen? Kein Fehler, da ein bißchen Zeit rein zu stecken. Was die erarbeiten, brauchst Du nicht mehr.... Zumindest der Versuch könnt's wert sein. Mehr als dass die nix tun, kann nicht passieren

Ich frage, weil inder Patientenakte der Intensivstation über rund 14 Tage notiert ist, dass eine Fixierung per Bettgitter oben erfolgte
auch da könnt google helfen... Bettgitter==juristisch Freiheitsberaubung.... im Grundsatz ist richterliche Erlaubnis notwendig.... wär wieder ein Thema für den Richter, was er liebt:)

, andererseits aber auch dokumentiert ist, dass dei Patientin am Bettrand sass.
schwierigerer Nebenschauplatz, der viele "wenn und aber" zu lässt. Mach obiges dingfest und erwähne dieses noch hilfsweise

weil vor Jahren wegen Erziehung aus dem Beruf ausgeschieden - nun die Haushaltstätigkeit die versicherte Tätigkeit gewesen sei.
hey.... in meinem Vertrag steht oder hab ich's irgendwo anders gelesen: Die Person ist versichert! Der Beruf dient lediglich der Risikoeinschätzung. Und wie sieht's aus: Erziehungsurlaub oder Hausfrau.... ? Da wirst Du bestimmt in Deinem Vertrag fündig.... ich les meinen jetzt auch nochmal ?

müssten wir beweisen, dass die Übelkeit und der Sturz wegen der falschen Behandlung erfolgt sind. Das ist aber praktischnicht möglich, denn kein Mensch muss sich am Fenster übergeben, weil er falsche Medikamente bekommen hat. Sondern üblicherweise übergeben sich Menschen gerade nicht am Fenster. Insofern wäre es also einfach dem Patienten anzulasten, dass er sich am Fenster übergeben hat.
also ich war heute früh beim drüber nachdenken bei "akuter psychotischer evtl. paranoid halluzinatorischer Situation" gelandet. So was kann auch durch Medikamente ausgelöst werden zumal im Nachgang V.a Bordeline Syndrom ... also eine Auffälligkeit diagnostiziert ist. Wenn jetzt kein Borderline feststellbar ist..... ja was soll's denn sonst gewesen sein.... leichte depressve Störung spricht nicht für solche plötzlichen Ausraster. (Borderline übrigens schon... )

Einen fehler der Klinik nachzuweisen ist einfach. Aber die in die Haftung für den Sturz zu bekommen ist schwierig. Aber nur die Haftung für den Sturt führt zu einem Schadensersatzanspruch.
ich verstehe .... diese im Vorfeld bekannte und medikamentös eingestellte depressive Störung könnte sich u.U. aber schon eignen, dass aus diesem Grund eine erhöhte Überwachungsobliegenheit vorgelegen haben könnte. Das wär die Schiene Depressive Erkrankung und da gehört suizidalität dazu... z.B. meikamentös ausgelöste Antriebssteigerung - hier war der Schmerzcocktail, keine Ahnung bzgl der Mischung - die dann für suizidale Handlung eingesetzt wird. U.a. deshalb auch ein höherer Personalschlüssel in der Psychiatrie Stichwort PsychPV

Erst wenn der Behandlungsfehler als grob anerkannt wird, kehrt sich die Beweislast um und die Klnik muss beweisen, dass die Folgen nicht durch das Risiko entstanden sind, dass sie verursacht haben.
Das käme jetzt auf den Fall an, ob sich die psychiatrische Schiene fahren lässt. Wenn diese Schiene zu dünn ist... :confused:

In chirurg. Schmerzcocktails kenn ich mich nicht aus.... aber Du könntest die Mischung ja mal woanders eingeben z.B. pflegeboard.de und mal hören, was von den chirurg. Experten so dazu gesagt wird :). Da gibt's noch weitere seiten

Aus ganz anderen Ecken den Fall zu beleuchten schadet bestimmt nix.

Liebe Grüße
 
Hallo,

bei mir wurde auch eine Borderline Störung Typ B gestellt:

damalige Diagnose der AU bei der Krankenkasse, seltsamerweise unterstreicht die immer der Richter Hermes am SG Speyer/Pfalz:

Borderline Störung B mit Selbstmanipulation und Selbstschädigung durch CK-Wert Erhöhung.

Das war glaub ich die Unterstellung mit dem Münchhausen Patienten!

Was mir nicht gefällt, daß der Richter diese ständig unterstreicht!

gruß

Hollis
 
ist ein Jammer, dass Bordeline erst im Nachhinein überlegt wurde, ansonsten hättet ihr die Klinik im vorab 'dran gehabt.
Hallo Kuckuk,
das mit der Psycho-Schiene lassen wir lieber.
1. Es gibt eine plausible Darstellung des Unfallablaufes.
2. Die Klinik wäre möglicherweise einfacher in der Haftung, aber mit der privaten wäre es schwieriger.
3. Die resizivierende depressive Störung ist die in Deutschland am meisten verbreitete Diagnose bei Depressiven und ereilt im Laufe des Lebens nach Auffassung einiger Spezialisten wohl jeden Menschen.
4. Diese leichten Depressionen waren schon jahrelang medikamentös (niedrig dosiert) mit 08-15-Medikamenten therapiert worden. (Eigentlich ist es noch extremer: Aufgrund des Sturzes und der unberechtigten Suizidvorwürfe entschloß sich das UO, um ihren Lebenswillen darzustellen und aus Verzweiflung weil sie nichts anderes hatte um zubeweisen, dass es ekin Suizdversuch war) einen "kalten" Entzug. Ca. 3 Monate später waren die Erscheinungsformen der Depression praktisch komplett weg.)
... evtl. auch der richterliebe - offensichtlicher Verstoß gegen ... Überwachungsnotwendigkeit ..
Neee wegen der rezidivierenden depressiven Störung lässt sich das kaum herleiten. Das war was ziemlich leichtes und begann mit dem sogeannten "Babyblues".
Hast Du aber hoffentlich nicht versäumt, den MDK auf die Klinik zu hetzen? Mach das
Das ist ja das was ich gerade vorbereite.
Die Unterlagen mit den 6 unterschiedlichen vermuteten Fehlern gehen an die Regressstelle der KK und werden weiterhin, falls die private Versicherung zahlen muss, einem privaten Gutachten zugeführt.
... dass die Psychopharmakatherapie international ein Segen für viele ist ...
Ich bin ja bei Dir, wenn ein Medikament aufgrund einer qualifizierten Befunderhebung und Diagnose für eine vernünftige Therapie eingesetzt wird.
Blöderweise gibt es aber eben auch die andere Seite.
Borderline hält immer dann her, wenn man nix anderes zur Hand hat ....
Ich habe mich dazu umfangreich informiert.
Die Verdachtsprognose ist was der Name sagt, eine Verdachtsprognose. Ich habe reichlich Literatur dazu gelesen und ich habe mich in Borderlinerforen informiert.
Ein Borderliner war das UO garantiert nicht. Diese Diagnose aufgrund eines analogsedierten Patienten nach ca. 30 Minuten ist eigentlich eine Darstellung der Unfähigkeit des Arztes, denn der hätte eigentlich schrieben müssen, dass eine Befunderhebung bei einem analogsedierten Patientin nur sehr, sehr eingeschränkt möglich ist. Schon das Kommunikationsproblem, da der Patient immer wieder wegnickt und seine Sprache so verschwommen und undeutlich ist, vereitelt eine quaifizierte Befunderhebung.
Stattdessen beschreibt der Psychiater die verschwommene Sprache und die zeiltiche Desorientierung um seinen Befund zu untermauern. In Wirklichkeit aber beschreibt er die Wirkung der Analogsedierung der Anästhesiten.
Klingt krude, ist aber erlebte Realität in dieser Republik. Obwohl das tausendjährige Reich schon so lange hinter uns liegt. Aber gegen den Eindruck der Parallelen kann ich mich nicht wehren. Die kommen bei so einer Vorgehensweise von allein.
Aufgrund dieser Untersuchung empfahl der Arzt die Übernahme in seine geschlossene Psychiatrie, ein Bett sei schon reserviert.
(Das Uop war 3 Tage zuvor aus ca. 20 Metern Höhe gestürzt, hatte soviel Brüche, dass es kein Arzt jemals alle gezählt hatte. Die anderen Ärzte bangten noch um das Überleben. In der Wirbelsäule war ein Fixateur eingebaut, aus dem Backen ragten Metallstangen wegen des 6fachen Beckenbruchs, im Ellenbogen waren Schienen verbaut, weild er zertrümmert war, die Folgen der Einblutung des SHt waren noch nicht klar und dieser hochqualifizierte Psych-Prof. hat kein anderes Problem, als u.a. einen Verdacht auf Borderline-Syndrom zu dokumentieren?
Nach 30 Minuten Untersuchung eine shalb betäubten Menschen?
Das muss ein genie sein, das sowetwas qulifiziert machen kann.
Der Arzt jat seine Unfähigkeit dokumentiert sonst nichts.
Und auch dafür werden wir in zur Rechenschaft ziehen.
(Das hört sich möglicherweise nach Wut an. Und das ist es auch. Sein borniertes Auftreten, sein mitleidloses Verfügen über schicksale, seine laienhafte Beurteilung des Unfallherganges, seine vorsätzliche und wiederholte Mißachtung von Standards soll er für sich behalten. Wenn ich mir vorstelle, dass dieser Arzt noch heute Menschen in seine Psychiatrie einliefert, die tatsächlich nicht so erkrannkt sind, wie er das gerne hätte und dann mit seinen Medikamenten vollgestopft werden, dann wird mir ganz anders.
Amnesty International prangert die Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern an und hier darf ein Weißkittel mit Menschen machen, was immer er will.
Und ich habe mich auch über das PsychKG informiert. Es gibt tatsächlich eine Lücke. In dem Augenblick, wo ein Patient in eine Klinik nicht mehr ansprechbar eingeliefert wird, erfährt der gesetzlich vorgeschriebene Amtsarzt erst von der Wiederansprechbarkeit des Patienten wenn er vom Amtsgericht zur Begutachtung aufgefordert wird. Das Amtsgericht erfährt aber nicht automatisch (z.B. verpflichtend durch die Ärzte) wann der Patient wieder ansprechbar ist. Das Amtsgericht kann den Amtsarzt nicht losschicken, weil es nicht weiß wann der Patient wieder ansprechbar ist und die Ärzte in der Klinik müssen niemanden informieren. Die können dann tatsächlich mit dem Patienten machen was sie wollen (z.B. ihre leeren betten in der Psychiatrie füllen). Angst vor einer Überprüfung durch einen externen Psychiater müssen sie auch nicht haben, weil in die Klinik nur zugelassene Ärzte dürfen.
Überigens hat sich das Amtsgericht ca. 10 Tage nach der Unfallaufnahme durch die Polizei und damit der Einleitung des Einweisungsverfahrens, erkundigt, wie es der Patientin gehen würde. Und die waren ganz schön überrascht, dass das UO nun in einem anderen Bundesland war. Blöde gelaufen für die, aber ich wage mir nicht auszumalen, was passiert wäre, wenn das UO weiterhin an dieser Klinik und in diesem Bundesland geblieben wäre.
Und ich wage mir nicht auszumalen, wie viele Menschen ohne medizinische Veranlassung in der Psychiatrie chemisch kaputt gemacht werden, obwohl ihnen ansonsten geholfen werden könnte, weil übereifrige Psychiater ihre Erfolge generrieren müssen.
Ich habe von einer Studie gelesen, aus der hervorgeht, dass eine bestimmte Region in Deutschland die höchste Suizdrate habe. Es gibt (bisher) keine Erklärung für diese Anhäufung von Suizden. Ich habe jetzt eine: Die entsprechend motivierten Ärzte machen sich UO selbst zu Suizidopfern, weil die Forschung und die Behandlung Geld und Reputation bringt.
... die typischen Auffälligkeiten bestehen, die Dir als Familienangehörigen - i... - zuvor schon deutlich aufgrund beinahe unerträglichkeit bemerkbar gewesen wären.
Eben.
.... da gab's mal jemanden ... (mir schwant noch wer), der eine etwas kritischere Position zu Borderline eingenommen hatte.
Da gibt es eine ganze Menge, die behaupten, dass es die am schwierigste zu diagnostizierende psychische Erkrankung ist, weil zunächst ALLE anderen psychischen Erkrankungen (auch in Kombination miteinander) ausgeschlossen werden müssen.
Die KrankenKassen ... Regressgeschichten. Hast Du Euren Fall dort schon mal vorgetragen?
Ja, dies sind mit unserem Rechtsanwalt in Kontakt und warten auf die Unterlagen.
... Bettgitter==juristisch Freiheitsberaubung.... im Grundsatz ist richterliche Erlaubnis notwendig....
Ja, das habe ich auch alles durch. Zujedem einzelenen Thema/Themenkreis steht hier ein eigener Ordner. Insgesamt sind es jetzt 26 Ordner.
In unserem Vetrga geht es um die letzte berufliche Tätigkeit und der Anwalt meint das wäre der ausgeübte Beruf, die Versicherung meint, dass wäre die Haushaltstätigkeit. (Der Beruf wurde seit Jahren nicht mehr ausgeübt.)
Der Beruf dient lediglich der Risikoeinschätzung.
Nein, es geht um die konkreten Einschränkungen und um die Lebensstellung. Z.b. können zwei Vertriebsangestellte konkret völlig unterschiedliche Tätigkeiten ausführen, obwohl beide Angebote abgegen müssen. Der eine muss die selbst in den Comouter eintippen und selbst Angebote vonHerstellern einholen und selbst kalkulieren, der andere ruft nur inder Zentrale an und gibt durch welches Angebot an welchen Kunden herausgeht. Verlieren beide die linke Hand, ist der eine konkret mehr geschädigt als der andere.
... also ich war heute früh beim drüber nachdenken bei "akuter psychotischer evtl. paranoid halluzinatorischer Situation" gelandet. So was kann auch durch Medikamente ausgelöst werden zumal im Nachgang V.a Bordeline Syndrom ...
Es wurde erreicht, dass das uO aus der Intensiv direkt in eine völlig andere Klinik verlegt wurde. Dort musste sie - weil die abgebenden Ärzte dies forderten - in eine psychiatrische Klinik. Die Aufnahmebefundung erfolgte mehrstündig durch ein ganzes Team von Ärzten/Psychiatern. Das Ergebnis am Aufnahmetag: Ausser einer ezidivierenden depressiven Störung und einer PTBS nichts. Da die Chirurgie an dem Krankenhaus keien Betten frei hatte blieb das UO weitere 7 Tage freiwillig in der Psychiatrie bis die Chirurgen einer Enlassung zustimmten. Während der 7 Tage schauten die Psychiater natürlich auch regelmäßig nach der Patienten. Insbesondere auch wegen dem "kalten" Tranxilium und Fluoxetinentzug. Und nach den 8 Tagen war das Ergebnis das gleiche: Nichts.
Mit anderen Worten: Die mehrtägige intensiver Untersuchung und Beobachtung bestätigte genau keine der Verdachtsbefunde der vorherigen Klinik.
Und das meine ich, wenn ich meinen Zweifel gegenüber einigen hochmotivierten Psychiatern zum Ausdruck bringe. Die machen sich offensichtlich die Patienten selbst, damit die Betten voll bleiben.
... diese im Vorfeld bekannte und medikamentös eingestellte depressive Störung könnte sich u.U. aber schon eignen, dass aus diesem Grund eine erhöhte Überwachungsobliegenheit vorgelegen haben könnte.
Ich glaube um die erhöhte Überwachungspflicht herzuleiten, genügt der Medikamentenmix auch ganz ohne besonders hervorgehobene Bedeutung der rezidivierenden depressiven Störung.'
Denn es war ja kein Suizidversuch, sondern ein Unfall, nämlich das übergeben auf einem Balkon und ein daraus resultierender Sturz. Und genau solche Unfallhergänge gibt es öfters.
... - hier war der Schmerzcocktail, keine Ahnung bzgl der Mischung ...
Eben, aber gerade darum geht es.
... In chirurg. Schmerzcocktails kenn ich mich nicht aus.... aber Du könntest die Mischung ja mal woanders eingeben ...
Habe ich natürlich auch gemacht.
Die Reaktion regelmäßig: :eek:
Konkret kann dazu keiner was sagen, weil offensichtlich der Mix so aussergewöhnlich ist, dass eben keiner eine qualifizierte MEinung dazu haben kann.
Jedenfalls habe ich mir die Fachinformationen zu den Medikamenten geholt, auch um die Abbauzeiten der Wirkstoffe in zeitlichen Zusammenhang mit den Geschenissen bringen zu können, und daraus ergibt sich aus den Darstellungen der Wechselwirkung jede vorstellbare Nebenwirkung.
Aus ganz anderen Ecken den Fall zu beleuchten schadet bestimmt nix.
Ja, z.B. ist eine Fragestellungm, die mansches plausibel macht: Warum hat die Klinik so ein gesteigertes Interesse daran, diese Geschnenisse zu vertuschen. Die sind versichert und könnten eigentlich ohne Not sagen, dass sie sich geirrt haben und es kein Suizidversuch war, sondern ein Unfall.
Aber die blieben steif und fest bei ihrer Version.
Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat uns dann die Hintergründe erklärt. Der Versicherungsschutz für den gesamten Bau könnte im Extremfall entfallen. Und das ist schon ein recht guter Grund um einen Unfall am eigenen Klinikum zu vertuschen.

Danke für Dein Engagement und Deine Hinweise.

Grüße
oohpss
 
Hallo Ohhpss,

Du bist ja voll aktiv an allen Fronten.... Meinen Respekt und Bewunderung in voller Breite... Alle Achtung

Amnesty International prangert die Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern an und hier darf ein Weißkittel mit Menschen machen, was immer er will.

So ist es.

Das ist eine politische Angelegenheit. Die haben überall ihre Leute drin sitzen und die Politik traut sich nicht.... genauso wenig wie sie sich an die Pharmaindustrie wagt... und die Bürger werden mit dem Gesundheitskosten- und Reformgelalle ausschließlich ver**scht. An die wirklichen Kostenfallen wagt sich die Politik nicht 'ran

Ich fordere Verbraucherschutz für Patienten durch

Weißkittelkontrolle

in allen Bereichen - Praxen und Kliniken durch den MDK - analog der Kontrolle, wie sie für die untergeordneten Berufsgruppen üblich ist

Bleib bloß wacker dran. Wenn ich irgendwas helfen kann, lass es mich wissen

Liebe Grüße
 
es lässt mir keine Ruhe:
Der Patient war seinerzeit wg. Verdacht einer Jugularvenenthrombose vom Hausarzt notfallmäßig eingeliefert worden.

Die Untersuchung in der Klinik erbrachte keine Ergebnisse.

Am nächsten Tag waren aber die Entzündungsparameter so extrem, dass kurzfristig operiert wurde.

Dabei wurde die Abzesshöhle entdeckt.

Später kam aus der Forensik u.a. das Ergebnis, dass im übermittelten Material auch Reste einer thrombosierten Jugularvene gewesen seien.
Sag mal Oohpps, hat dieser begnadete Typ von Hausarzt keine Entzündungsparameter wie z.B. BSG, Leukos, CRP kontrolliert? Und in der klinik dann notfallmäßig auch nicht?

Kontrollier mal bitte, was abgerechnet wurde. Hast Du die Krankenakte beim Hausarzt eingesehen? Welche Symptome wurden geschildert und woran wurde gedacht bzw. was wurde gemacht?

Lies mal z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugularvenenthrombose
In vorantibiotischer Zeit war die häufigste Ursache einer Jugularvenenthrombose eine bakterielle Entzündung im Kopf-Hals-Bereich

Und angesichts dieser Superdiagnose eines V.a. auf Jugularvenenthrombose wurde auch nicht an eine BZ Kontrolle gedacht? Die Patientin wird ja sicher nicht nur 1 x mit ihren Beschwerden dort gewesen sein.

Ist Nähkästchen, aber allerdickste Furunkel im Halsbereich v.a. hinten und oberen Rückenbereich finden sich oft bei Diabetikern oder solchen die es werden wollen. Diese Seite erwähnt den Sachverhalt außerhalb meines Nähkästchens http://www.medhost.de/gesundheit-lexikon/furunkel.html

Ich fass es beinahe nicht mehr. Die Folgen sind extrem, aber die Gegebenheiten "unterlassene Diagnostik, falsche Befundung" sind Alltag und könnt meine Behauptung ratzfatz mit z.B. eigenem relativ harmlosen Beispiel untermauern und brauch nicht weit suchen und hab weitere Beispiele zur Hand

Liebe Grüße
 

An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen, die in diesem mitunter sehr anstregenden und komplexen Thread, bis hier hin durchgehalten haben!


Das grundsätzliche Thema ist, trotz der zwischenzeitlichen Ausführungen, ob es juristische Normierungen gibt, die darlegen, inwiefern (ICD-kodierte) Abrechnungsunterlagen als Beweismittel (un-) geeignet/nicht zugelassen sind, um Erkrankungen in Gerichtsverfahren zu beweisen.

Grüße
oohpss
 
Zuletzt bearbeitet:
... hat dieser begnadete Typ von Hausarzt keine Entzündungsparameter wie z.B. BSG, Leukos, CRP kontrolliert? ...
Nein, soweit ich mioch entsinnen kann hat er hat die Patientin gesehen, befragt bestatstet, Antibiotika i.v. verabreicht und den Krankenwagen holen lassen. Von dem Zeitpunkt als die Patientin in die Praxis kam bis sie im Krankenwagen lag vergingen gefühlte 30 Minuten.
Schneller gehts es kaum, denke ich.
Und wozu eine Blutuntersuchung, wenn einen akute Jugularvenenthrombose an der Klink (ca. 15 min. entfernt) fachmännischer diagnostiziert und behandelt werden kann.
Ich denke der Hausarzt hat perfekt gehandelt, denn alles andere hätte länger gedauert.
Und in der Klinik dann notfallmäßig auch nicht?
In der Klinik erfoolge die übliche Labortechnik mit recht extremen Werten für eine Entzündung.
Deshalb schreibe ich ja, dass die Entzündung (Halsabzess) möglicherweise die Thrombose "überdeckt" hat.
Kontrollier mal bitte, was abgerechnet wurde.
Ich kann Dir nicht folgen.
Hast Du die Krankenakte beim Hausarzt eingesehen? Welche Symptome wurden geschildert und woran wurde gedacht bzw. was wurde gemacht?
Wozu?
Er hat sofort an die Thrombose gedacht und hat sofort die Einweisung in die Klinik durch Sanis veranlasst.
Kenne ich natürlich. :)
Was ist das?
Die Patientin wird ja sicher nicht nur 1 x mit ihren Beschwerden dort gewesen sein.
Doch.
Ist Nähkästchen, aber ... v.a. hinten und oberen Rückenbereich ...
Es war vorne im Brustbereich.
Zugang über Eröffnung am Hals vorne und nach Ausräumung des eitirigen Materials über 4 Röhrechen, ca. 20 cm tief in den Körper.
Ich fass es beinahe nicht mehr. Die Folgen sind extrem, aber die Gegebenheiten "unterlassene Diagnostik, falsche Befundung" sind Alltag und könnt meine Behauptung ratzfatz mit z.B. eigenem relativ harmlosen Beispiel untermauern und brauch nicht weit suchen und hab weitere Beispiele zur Hand
Nach allem was ich gelernt habe, glaube ich auch, dass sich mindesten sin jeder zweiten Krankenakte nach Krankenhausaufenthalt ein Behandlungsfehler nachweisen.

Aber ich leg noch einen drauf:
Als dem UO die Schienen im Arm entfernt werden sollte, rief mich der operierende Arzt (von einem BG-Krankenhaus) nach ca. 4 Stunden Zuhause an: Der Oberarmknochen sei leider wieder gebrochen, weil ihm aus versehen :eek: der Meisel ausgerutscht sei.
Hinterher wusste er nichts mehr von dem versehen.
Und der Knochen war, wie sich später herausstellte von oben nach unten gespalten.:eek:

Irgendwie kann ich die sich verfestigende Phobie gegen Krankenhäuser des UO verstehen.
Aber da wir für dieses Krankenhaus noch Zeit haben, kommt das später dran ....
Die müssen halt warten bis die einen auf die Mütze bekommen und sich hinten anstellen ...:cool:

Grüße
oohpss
 
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