... Hast Du aber hoffentlich nicht versäumt, den MDK auf die Klinik zu hetzen? Mach das ...
Hallo,
nach langer Zeit wieder da.
Das Gutachten vom MDK, dass über die Krankenkasse angefordert wurde, ist da.
Ergebnisse: Obwohl sich die möglichen Fehlbehandlungen auf die verschiedensten Bereiche wie HNO, Innere Medizin, Pharmakologie, Medizinrecht, Strafrecht und Psychiatrie beziehen, hat das gesamte Gutachten ein Psychiater gemacht.
Sein Ergebnis: Kein Behandlungsfehler und rund 25 ICD-Kodierungen für im wesentlichen psychiatrische Störungen wobei nun die Borderline-Erkrankung eine gesichterte Diagnose ist.
Also statt weniger Baustellen eher noch mehr Baustellen.
Da ganze Gutachten ist ein schlechter Witz.
Da wird mal eben eine neue ICD-Diagnose erfunden (er hat eine DSM-Kodierung als ICD-Kosierung angegeben), da werden nicht die zum Ereigniszeitpunkt maßgeblichen ICD-Kodierungen herangezogen, sondern welche die erst Jahre später gültig werden, da werden Fragestellungen nicht beantwortet, da beantwortet er schlußendlich eine Fragestellung, die nicht gestellt wurde (und ignoriert dabei, wie die Psychiater zuvor, bauliche Gegebenheiten, ein Gutachten der Forensik und das Verletzungsmuster, da stellt er Zusammenhänge her, die es in der Akte nicht gibt und findet heraus das so ca. 10 psychiatrische Verdachtsdiagnosen nun gesichert seien.
Die "entlastenden" Diagnosen einer vorherigen Psychiatrie (freiwilliger Aufenthalt) werden als falsch bezeichnet. Die Patientin hätte gelogen und manipuliert um diese Diagnose zu erhalten. Ein Woche lang gegenüber einem ganzen team an Ärzten und Pflegern. Dieses Verhalten wäre Ausdruck des Schweregrads der Bordelrine-Störung (und der anderen Störungen).
Unglaublich!
Was macht man mit so einem Sachverstädigen bzw. Gutachten des MDK, dass im Auftrag der Krankenkasse erstellt wurde?
Die Krankenkasse bekommt nun eine erste Stellungnahme und die Aufforderung zur Sperrung. Aber hat einer eine Ahnung wie die Sperrverfügung bzw. den Sperrantrag am besten formuliert?
Mit dem Rechtsanwalt wurde abgestimmt, dass die Klage gegen die Klinik bis Jahresende nun ohne Stellungnahme ausreicht. Meine Ausarbeitung mit den möglichen Fehlern und Referenzen zu den medizinischen Standards lt. Literatur sowie zur Rechtsprechung würden ausreichen, meinte er.
Grüße
oohpss
PS: Bin gespannt wie lange es noch zum Burn-out ist ...