Hallo Marima, (bei OEG weiß ich nicht Bescheid)
das gehört dann in das Formular KAP als Anlage zur EKStE. Schmerzensgeld unterliegt nicht der Steuer und auch nicht dem Krankenkassenbeitrag, auch dann nicht, wenn man nicht in der Krankenversicherung der Renter ist. Auch bei den Erstattungsbeträgen für verauslagte Kosten muß man keine Steuern bezahlen und auch keinen KK-Beitrag, wenn man vorher diese Kosten nicht als außerordentlichen Aufwand in der EKStE geltend gemacht hat. Sonst müßte man diese u.U. als außerordentliche Erträge versteuern. Z.B. Kosten für Zuzahlungen für Medis (sofern Sie nicht von den KK erstattet wurden), alle mit der Krankheit verbundenen Kosten, wie Fahrten zu Ärzten, Gutachtern, usw., Gerichtskosten, Anwaltskosten, private Rehakosten usw.
Doch wie ist es eigentlich bei Haushaltsführungsschäden und vermehrten Bedürfnissen, die fiktiv anzusetzen sind bei der Schadensgeltendmachung? Frage geht hier an einen Wissenden.
Gruß Bobb