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Abgeltungssteuer auf Zinsen aus gewonnenen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren

Marima

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
1 Okt. 2017
Beiträge
645
Hallo,

muss man Abgeltungssteuer auf Zinsen aus gewonnenen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zahlen.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

Abgeltungssteuer heißt, dass derjenige, der die Zinsen auszahlt, bereits den Steuerabzug vornimmt. Das scheidet für die Versicherung aus. Sofern du Schadensersatz erhälts, sind die Zinsen in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Gruß
tamtam
 
Hallo Marima,
ja, aber nur auf die Zinsen und unter Berücksichtigung des Freibetrages.

Insgesamt zahlen Steuerpflichtige ohne Kirchensteuerpflicht 26,375 % Abgeltungssteuer, Steuerpflichtige mit Kirchensteuerpflicht 27,8456 % oder 27,9951 %. Dem steht ein Steuerfreibetrag von 801 EURO für Alleinstehende und 1.602 EURO für Verheiratete gegenüber. Bis zu diesen Beträgen sind die Kapitalerträge steuerfrei

Gruß von der Seenixe
 
Das heißt also, sollte ich je Geld vom OEG sehen, dann wird das ja rückwirkend mit Zinsen gezahlt, und ich muss das dann noch versteuern und dafür also Geld bezahlen, dass ich nach etlichen Jahren endlich Geld bekomme??? Wo ist denn da noch der "Entschädigungsgedanke"???

Meli
 
Hallo Meli,

der Entschädigungsgedanke interessiert das Finanzamt nicht, das sind zwei unterschiedliche Schuhe!
Hättest du das Geld schon früher bekommen und angelegt, dann hättest du evtl. auch Zinsen erwirtschaftet und darauf evtl. Steuerten abgeführt!
So oder so, der Staat ist mit dabei!
 
Hallo,
geht das dann steuerlich nach dem Zuflußprinzip? Oder werden die gezahlten Zinsen dann auf die jeweiligen zurückliegenden Jahre, für die Zinsen gezahlt werden, umgelegt? Da müßte man ja rückwirkend nochmal neue Steuererklärungen machen, was ich mir nicht vorstellen kann.
Es wäre sehr ungerecht, wenn ich z.B. für 5 Jahre Zinsen bekomme, ich aber den Freibetrag nur einmal ausnutzen kann.
Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,

es gilt das Zuflussprinzip, aber (Achtung: Ironie) du kann den Verursacher dann wegen des Steuerschadens - z.B. 5 Jahre ungenutzter Freibetrag - verklagen….Es ist ein Perpetuum Mobile, in dem der Geschädigte IMMER den Schaden hat.

Ich hab mir schon geschworen das nächste Mal Täter zu sein.

Gruß
tamtam
 
Hallo tamtam,
habe mir beinahe schon so etwas gedacht. Sauerei!
Gruß Bobb
 
Danke an alle,

hat aber mal jemand einen Link dazu oder wo man es auf der Steuererklärung einträgt.

Hallo Meli,

du musst nicht nur die Zinsen versteuern, sondern auch das was du dir vor Gericht erstritten hast und darauf zahlst du auch noch Krankenkassenbeiträge. Auf jeden Fall bei zivilrechtlichen Gerichtsverfahren.

MFG Marima
 
Hallo,
bitte ganz genau darauf auchten, von was hier jeweils die Rede ist.

Meli bekommt eine Entschädigung nach OEG:
Das OEG enthält keine eigenständigen Versorgungsleistungen. Vielmehr ist nach § 1 Abs. 1 OEG der gesamte Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes anzuwenden. Dieser umfasst insbesondere Heilbehandlung der Schädigung, einkommensunabhängige Rentenleistungen aufgrund der bleibenden Schädigungsfolgen, sowie einkommensabhängige Leistungen mit Lohnersatzfunktion.
Auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes können Beschädigte oder auch ihre Hinterbliebenen verschiedene Rentenleistungen erhalten. Diese Rentenleistungen sind nach Maßgabe des § 3 Satz 1 Nr. 6 Einkommenssteuergesetz steuerfrei.

Wenn nun über mehrere Jahre ein Verfahren lief und die Entschädigung dann rückwirkend gezahlt wird dann sind auf den Zinzanteil und nur auf diesen Zuwachs Zinsen sind zu versteuern. Freibetrag 801 Euro.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Marima, (bei OEG weiß ich nicht Bescheid)

das gehört dann in das Formular KAP als Anlage zur EKStE. Schmerzensgeld unterliegt nicht der Steuer und auch nicht dem Krankenkassenbeitrag, auch dann nicht, wenn man nicht in der Krankenversicherung der Renter ist. Auch bei den Erstattungsbeträgen für verauslagte Kosten muß man keine Steuern bezahlen und auch keinen KK-Beitrag, wenn man vorher diese Kosten nicht als außerordentlichen Aufwand in der EKStE geltend gemacht hat. Sonst müßte man diese u.U. als außerordentliche Erträge versteuern. Z.B. Kosten für Zuzahlungen für Medis (sofern Sie nicht von den KK erstattet wurden), alle mit der Krankheit verbundenen Kosten, wie Fahrten zu Ärzten, Gutachtern, usw., Gerichtskosten, Anwaltskosten, private Rehakosten usw.
Doch wie ist es eigentlich bei Haushaltsführungsschäden und vermehrten Bedürfnissen, die fiktiv anzusetzen sind bei der Schadensgeltendmachung? Frage geht hier an einen Wissenden.

Gruß Bobb
 
Danke schön für die Erklärung an alle. Lustig ist der 801 Euro Freibetrag :). Bisher weiß ich ja noch nicht, ob ich überhaupt OEG bekommen werde, aber zu denken, von dem wenigen Geld, das dann nachgezahlt wird, noch Steuern und Krankenkassenbeiträge zahlen zu müssen... naja.. :-(

LG
Meli
 
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